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Alleinerziehend oder doch nicht?

Frage von BlackAmber BlackAmber

Hallo, habe vielleicht eine etwas komische Frage. Also ich lebe mit meinem Freund zusammen. Ich habe eine Tochter, die nicht das Kind meines Freundes ist. Bei Bab Beantragung sowie Betreuungskosten Ermässigung bin ich als Alleinerziehend berechnet worden obwohl sie wussten, dass ich mit Freund und meiner Tochter zusammenleben. Nun ist es so, dass meine Tochter krank ist und mir für sie 10 Krankheitstage zustehen, 20 Tage wenn man alleinerziehend ist. Da mein Freund meine Tochter während seiner Arbeitszeiten nicht betreuen kann, da es nicht seine Tochter ist, Ich habe hier auch niemand weil ich in einer anderen Stadt lebe als Oma und Opa und auch sonst hier noch niemanden kenne.

Was gilt für mich in diesem Fall- alleinerziehend 20 Krankheitstage oder 10 Tage? Wo kann ich dazu was nach lesen?

Vielen Dank für Antworten.

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Antworten (4)

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    Antwort von Schreiberlilli Schreiberlilli

    Normalerweise stehen dem Vater und der Mutter eines Kindes jeweils 10 Tage zur Verfügung. Bei einem alleinerziehenden Elternteil sind es für diesen dann eben 20 Tage. Daran ändert Dein Freund auch nichts. Aber der Vater des Kindes könnte sich 10 Tage nehmen und sein Kind betreuen. Dann hättest Du aber selber auch nur 10 Tage. Von daher kommt es auf das gleiche hinaus. Praktischer wäre, Du beantragst 20 Tage für Dich. Und die stehen Dir auch zu, wenn Du mit einem Freund zusammenwohnst, der nicht Vater Deines Kindes ist. Nachlesen kannst Du das in den Verordnungen Deiner Krankenkasse. Du bist allein erziehend, weil Du das Kind nicht zusammen mit dem Vater des Kindes erziehst.

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    Antwort von BlackAmber BlackAmber

    Liebe Martina28. Selbstverständlich macht das mein Freund auch aber wenn er arbeiten muss geht es nicht, da die Firma Probleme macht...

    Also demnach stehen mir 20 Krankheitstage zu, obwohl ich mit Freund und Kind zusammen wohne?

    Ist gerade echt wichtig für mich, da mein Kind krank ist und es auf Arbeit Stress deswegen gibt.

    http://www.sozialhilfe24.de/gesetze/krankengeld-bei-erkrankung-des-kindes/anzeigen888.html

    Kommentar von kristallvogel kristallvogelkristallvogel

    hm, wieso fragst du nicht einfach schnell bei deiner krankenkasse nach? die können dir das normalerweise sehr schnell beantworten

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    Antwort von Martina28 Martina28

    wenn du krank bist kann dein freund natürlich auf deine tochter aufpassen......ob das nun seine eigene ist oder nicht....und jetzt die andere sache,du bist immer noch alleinerziehend auch wenn du mit deinem freund zusammen wohnst.ich zum beispiel bin verheiratet und mein sohn ist auch nicht der leibliche meines mannes das heißt trotz heirat das ich alleinerziehend bin.mein mann hat meinen sohn ja nicht adoptiert oder sowas.....

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    Antwort von kristallvogel kristallvogel

    Da dein jetziger Freund nicht der Erziehungsberechtigte für dein Kind ist und der Vater wohl nicht als Erziehungsberechtiger in Frage zu kommen scheint bist du der Definition nach alleinerziehend.

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