Hallo
ne freudin von mir hat folgendes problem
sie is alleinerziehend mit einem 2 monatige alten sohn. Sie is damals wieder nach hause gezogen nachdem ihre beziehung zu bruch ging.
nun is der stand so das in ihrem eltern haus es fast täglich knallt. Die eltern streiten sich fast täglich mit ihrer jüngeren schwester und das kind und sie bekommen das natürlich auch mit.
Ganz verschohnt bleibt sie von den streitigkeiten nicht da sie oftmals dann im zwiespalt steht zwischen eltern und schwester.
nun stellt sich die frage ob sie zum amt gehen kann und sagen kann das sie eine eigne wohnung brauch.
das kind kommt dort einfach nicht zur ruhe und sie auch nicht.. sie beziehung arbeitslosen geld is aber auch im mutterschutz.
ist es denn möglich? oder muss sie dazu zum jugendamt? sie is zur zeit 19 Jahre alt.
lg

Ja, sie kann einen Antrag für eine eigene Wohnung stellen. Sobald eine Person unter 25 ist, hat er Anspruch auf eine Wohnung für sich und das Kind.
Unbedingt zum Jugendamt denn mit 19Jahren stehen ihr und dem Kind so einige dinge zu.Weiß nur das es auch eine erstausstattung fürs Kind geben soll und als junge Mutter wird immer ein Rat gebraucht wobei das Jugendamt mit Rat und Tat zur seite steht.Ist nur zu empfehlen ,hilfe von Behörden immer annehmen.Das kostet nichts und hilft weiter.
Ich würde ihr empfehlen, sich in aller Freundschaft aus der Situation im Elternhaus rauszuziehen. Es gibt Stellen, die sich um junge Mütter kümmern können. Ichhselber habe einmal sehr unbürokratisch und sehr hilfreiche Unterstützung vom Sozialdienst Katholischer Frauen (nicht nur für Katholikinnen) bekommen: www.skf-zentrale.de - Auszug aus der Homepage: "Der Sozialdienst katholischer Frauen ist ein Frauen- und Fachverband der Sozialen Arbeit in der Kirche. Der Verein ist Fachverband der Kinder- und Jugendhilfe, der Gefährdetenhilfe und der Hilfe für Frauen und Familien in Not. Er setzt sich für Frauen ein, die benachteiligt sind und sich ausgegrenzt fühlen. Er bietet Kindern und Jugendlichen, Frauen und Familien, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden, Beratung, Unterstützung und Hilfe an. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) ist ein Fachverband im Deutschen Caritasverband." Viel Glück!
würde auch zum Jugendamt gehen. Vielleicht gibt es in der Nähe betreute Wohnformen Ähnlich dem Mutter Kind Heim. Ansonsten hat Sie auch Anspruch auf eine eigene Wohnung. Jedoch scheint sie ein bischen Unterstützung schon zu gebrauchen, oder?
da es ihr erstes kind ist und sie natürlich noch an erfahrungen sammeln muss.
zumal hat sie unetrstützung da es in der familie eine hebamme gibt die ihr immer unter die arme greift wenn sie hilfe benötigt
Vielleicht sollte die hebamme und deine freundin der Familie das ganze schildern, vielleicht gibt es eine Möglichkeit, dass sie dort wohnen bleiben kann und alle auf einander Rücksicht nehmen. Ansonsten weiß das jugendamt jedoch Rat

Zwra unter 25 abe rmit eigenem Kind kein problem!