Habe folgendes Problem: Als ich noch nicht in der Ausbildung war, bekamen wir ca. 1400€ mit Wohnungsanteil. Jetzt wo ich BaB und mein Gehalt bekommen würde (was ja nicht der Fall ist), erhalten wir nur noch ca. 900€ mit Wohnunganteil, was ich eine absolute Frechheit finde!!! Wir müssen nun mehr sparen, obwohl ich eine Ausbildung habe. Eine eigene Wohnung darf ich angeblich auch nicht beziehen.
Darum würde mich mal interessieren:
---Wie der Standartsatz aussieht und wie er sich erechnet? ---Wie kann ich es ohne Jugendamt hinkriegen eine eigene Wohnung zu beziehen?
Hoffe Ihr könnt mir da helfen!
Dein Gehalt wurde runter gerechnet. Was ist daran unfair?

bekommst du kein geld in der ausbildung oder warum schreibst du "Jetzt wo ich BaB und mein Gehalt bekommen würde (was ja nicht der Fall ist), erhalten wir nur noch ca. 900€ mit Wohnunganteil"??
julia611 am 24. Februar 2009 10:46 darf man fragen was du für eine ausbildung anfängst??
Also ich bin in einer überbetrieblichen Ausbildung (kauffmann für Bürokommunikation). Das Gehalt wird angerechnet, jedoch verstehe ich halt nich wie es sein kann das wenn ich alleine Wohnen würde ich schon auf knapp 800€ kommen würde. Aber zu dritt grade mal 900€ haben.
Du kannst keine eigene Wohnung beziehen solange Du sie nicht selber bezahlen kannst! Deine Mutter ist verpflichtet Dich bis zu Deinem 25 Lebendsjahr bei sich wohnen zu lassen! Dein Gehalt wird mit zu Lebendsunterhalt angerechnet, automatisch wird das dann vom Amt abgezogen!
Alle Einkommen abzüblich Freigrenzen werden in der Bedarfsgemeinschaft mit angerechnet. Aufgrund Änderungen im SGB, siehe Hierzu Unterhaltspflicht, die Tabellen wurden wieder 2009 angeglichen
Aber wie kann es sein, das wir nun 500€ weniger kriegen? Eigentlich würde ich alleine(mit einer eigenen Wohnung auf |310€ Gehalt, 164€ KG, 320€ BaB| 796€ bekommen
die rechnen doch nichts runter, was du nicht bekommst...