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Alleinerziehend 1 Kind ist 2 ein Kind (azubi) ist 20. Wieviel Geld steht meiner Mutter zu?

gefragt von G3cKoG3cKo am 24.02.2009 um 10:35 Uhr

Habe folgendes Problem: Als ich noch nicht in der Ausbildung war, bekamen wir ca. 1400€ mit Wohnungsanteil. Jetzt wo ich BaB und mein Gehalt bekommen würde (was ja nicht der Fall ist), erhalten wir nur noch ca. 900€ mit Wohnunganteil, was ich eine absolute Frechheit finde!!! Wir müssen nun mehr sparen, obwohl ich eine Ausbildung habe. Eine eigene Wohnung darf ich angeblich auch nicht beziehen.

Darum würde mich mal interessieren:

---Wie der Standartsatz aussieht und wie er sich erechnet? ---Wie kann ich es ohne Jugendamt hinkriegen eine eigene Wohnung zu beziehen?

Hoffe Ihr könnt mir da helfen!


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anonym
beantwortet von gertrudedieolle am 24. Februar 2009 10:37
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Dein Gehalt wurde runter gerechnet. Was ist daran unfair?

Kommentar von gertrudedieolle am 24. Februar 2009 10:40

die rechnen doch nichts runter, was du nicht bekommst...


linguini
beantwortet von linguini am 24. Februar 2009 10:38
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wieso bekommst du kein gehalt und kein BAB?


catsle
beantwortet von catsle am 24. Februar 2009 10:38
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Wieso bekommst du kein Gehalt?


julia611
beantwortet von julia611 am 24. Februar 2009 10:39
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bekommst du kein geld in der ausbildung oder warum schreibst du "Jetzt wo ich BaB und mein Gehalt bekommen würde (was ja nicht der Fall ist), erhalten wir nur noch ca. 900€ mit Wohnunganteil"??

Kommentar von A30fbba98801c4d4caa1c5b4187b97c4smalljulia611 am 24. Februar 2009 10:46

darf man fragen was du für eine ausbildung anfängst??

Kommentar von Simple_avatar4smallG3cKo am 24. Februar 2009 10:52

Also ich bin in einer überbetrieblichen Ausbildung (kauffmann für Bürokommunikation). Das Gehalt wird angerechnet, jedoch verstehe ich halt nich wie es sein kann das wenn ich alleine Wohnen würde ich schon auf knapp 800€ kommen würde. Aber zu dritt grade mal 900€ haben.


anonym
beantwortet von Angie0702 am 24. Februar 2009 10:40
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Du kannst keine eigene Wohnung beziehen solange Du sie nicht selber bezahlen kannst! Deine Mutter ist verpflichtet Dich bis zu Deinem 25 Lebendsjahr bei sich wohnen zu lassen! Dein Gehalt wird mit zu Lebendsunterhalt angerechnet, automatisch wird das dann vom Amt abgezogen!


anonym
beantwortet von sinuscon am 24. Februar 2009 10:45
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Alle Einkommen abzüblich Freigrenzen werden in der Bedarfsgemeinschaft mit angerechnet. Aufgrund Änderungen im SGB, siehe Hierzu Unterhaltspflicht, die Tabellen wurden wieder 2009 angeglichen

Kommentar von Simple_avatar4smallG3cKo am 24. Februar 2009 10:56

Aber wie kann es sein, das wir nun 500€ weniger kriegen? Eigentlich würde ich alleine(mit einer eigenen Wohnung auf |310€ Gehalt, 164€ KG, 320€ BaB| 796€ bekommen

Kommentar von sinuscon am 24. Februar 2009 12:34

zählt doch mal euer gesammtes Einkommen, welches in der Bedarfsgemeinschaft erwirtschaftet wird zusammen. Hierzu zählen auch Unterhaltsleistungen, Kindergeld, etc.

Kommentar von Simple_avatar4smallG3cKo am 24. Februar 2009 13:40

Das sind die 900€.


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