Hallo, ich bin alleinerziehend und bekomme für meinen Sohn (12 Jahre) Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Alle anderen anfallenden Kosten wie Klassenfahrten, Schulsachen, Zahnspange etc. trage ich alleine. Nun meint der Vater, der Ski fährt, ich solle zusehen, dass der Junge im Winter die passende Ausrüstung hat um mit ihm fahren zu können. Ich (und mein neuer Partner) fahren allerdings nicht Ski und NUR wegen der 2 - max. 3 Papa-Ski-Wochenenden im Winter ist mir diese Anschaffung zu teuer! Muß er sich an diesen Kosten beteiligen, bzw. wäre nicht Ausleihen sinnvoller? Und kann er dann die Leihgebühren von mir verlangen? Vielen Dank für eure Antworten!
Alleinerziehend - Kosten für Sportausrüstung?
Antworten (5)
-
3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Gabel1953Gabel1953
Ausleihen wäre auf jeden Fall sinnvoller,da Dein Sohn ja noch wächst.Du bist aber meiner Meinung ! nach nicht verpflichtet, die Ausrüstung bzw. die Ausleihgebühr zu zahlen.
-
1Antwort von
PanikgirlPanikgirl
Dein Ex möchte mit seinem Sohn Ski fahren.............also soll er auch gefälligst für die nötige Ausrüstung sorgen (halt ausleihen). Spinnt der? Dann soll er doch einen Badeurlaub mit ihm machen - wenn er so kleinkariert ist und seinem Jungen nicht einmal einen Ski-Anzug besorgen kann. Meine Güte - kannst ja froh sein, von dem Fatzke weg zu sein - aber echt
-
0Antwort von
timbataltimbatal
wenn papa in den urlaub fahren will, dann soll er auch dafür sorgen, dass er die ausrüstung zusammen bekommt. skijacke und warme stiefel wird sohn ja sicher vorhanden haben im schrank haben. auch handschuhe hat er und nen schal. alles andere kann vati alleine besorgen.
-
-
0Antwort von
blondie1705blondie1705
Wenn der Vater mit seinem Sohn in den Winterurlaub fahren möchte und dort Ski fahren, dann soll er doch sehen, wie er zu den Skiern kommt. Warum bezahlst Du eigentlich immer alles alleine? Der Vater ist doch daran genauso beteiligt.
Kommentar von
Spacy ...weil ich es leid bin, um jede 50 Euro zu betteln! Ich bin selbst teilzeit berufstätig und das geht schon!. Aber irgendwann reicht es eben, deshalb die Frage...
Kommentar von
blondie1705blondie1705 Kann ich durchaus verstehen. Die Skiausrüstung würde ich aber keinesfalls bezahlen.
-
0Antwort von
alphonsoalphonso
du must weder Zahnspange noch Klassenfahrten oder die Ski-Ausrüstung alleine zahlen. Solche "außerordentlichen" Ausgaben sind im Kindsunterhalt nicht enthalten.
Kommentar von
Spacy Zahnspangen und Schulfahrten zählen aber nicht wirklich zum "Sonderbedarf". Mich würde vor allem die rechtliche Situation interessieren, um argumentieren zu können!
Kommentar von
alphonsoalphonso doch, beides zählt zum Sonderbedarf. Hier ein Link: http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm
Kommentar von
lilli2007lilli2007 eben nicht, du hast nicht den ganzen text gelesen
Kommentar von
timbataltimbatal beides kann zu sonderbedarf zählen. meistens jedoch sind klassenfahrten kein sonderbedarf und kann und muss aus dem unterhalt angespart werden. zahnspangen gehen den vater nix weiter an.
Danke:-)))