Hi,
ich bin alleinerziehend. Mein Ex hat nur Umgangsrecht, welches er auch nutz und sich um seinen Sohn - grade 14 Tage alt - kümmert. Er wohnt zwar 300km weit weg, aber wir haben eine einigeung, damit er sein Kind regelmäßig sehen kann.
Nun sagte er mir jedoch, dass er die hälfte vom Kindergeld bekommt. Wie er darauf kommt, woher er dies hat, keine Ahnung. Er sagte es mir nur und ich bin damit ein wenig überfragt. Ich kann mir vorstellen, dass das Kindergeld geteilt wird, wenn das Kind zum Teil bei ihm leben würde, nur dies ist nicht der Fall.
Vielleicht weiss von Euch jemand mehr dazu. Bekommt man alls Alleinerziehende nur die Hälfte des Kindergelds und die andere Hälfte geht an den Ex? Er meinte auch was davon, dass es vom Unterhalt abgerechnet werden würde. Nur bei mir wird - da ich ALG2 Empfängerin bin - das Kindergeld komplett und nicht nur zur Hälfte angerechnet. Oder hab ich da schon was falsch Verstanden und es gibt da eine neue Regelung?
Wenn dem wirklich so ist, dass die Hälfte des Kindergelds an meinen EX geht, wüsste ich gerne, warum. Da ich es mir grade nicht erklären kann.
Vielen Dank schon mal.
LG
Okay, dann stellt sich mir nun nur die Frage, warum hat er ein anrecht darauf? Das will mir noch nicht ganz einleuchten, da das Kindergeld ja fürs Kind ist und daher ja eigentlich auch fürs Kind verbraucht/benutzt wird und nicht für die Eltern gedacht ist. Da der Kleine bei mir lebt, versteh ich grade den Zusammenhang nicht.
Wäre also nett, falls es jemand weiss, dass ich das auch erklärt bekomme.
Danke schonmal :)
das kindergeld ist eine art steuererleichterung, die eltern bei der versorgung der kinder finanziell entlasten soll. da dein ex das kind in form von barunterhalt mitversorgt steht ihm natürlich auch das hälftige kindergeld zu. da es aber zu kompliziert wäre das hälftige kindergeld auf sein konto zu überweisen, nur damit er es dann in form des vollen unterhaltes laut dd-tabelle an die weiter leitet, wird es gleich von dem betrag aus der dd- tabelle abgezogen.
kindergeld ist übrigens nicht immer für den bedarf des kindes zu verwenden. siehe zb. das sgb2... hier wird das kidnergeld zwar vorrangig auf den bedarf des kindes angerechnet, kann aber auch, wenn es das kind nicht zur eigenen bedarfsdeckung benötigt auf die eltern als einkommen angerechnet werden. die eltern müssten es also zur eigenen bedarfsdeckung verwenden.
Verwirrend, aber okay. Ich denke, ich habs soweit verstanden. Danke fürs erklären.
stimmt schon, die ganze unterhaltsrechnerei ist ziemlich kompliziert... als das jugendamt die berechnung für meinen sohn machte, hatten sie 3 verschiedene berechnungsmöglichkeiten und natürlich auch 3 vollkommen verschiedene ergebnisse (zwischen ca. 36 und 220 euro). wobei ich von den 36 euro nur weiß weil ich zufällig an dem tag an dem sie die berechnung gemacht hat wegen einer frage bei ihr war... offiziell taucht das nirgendwo auf und er weiß es auch nicht... wäre auch eh nach 3 mon. hinfällig gewesen.