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Alleinerz. Vater mit 16jährigem Sohn soll in eine 2 Zimmerwhg. Möglich?

gefragt von VaterSohn am 23.04.2007 um 11:18 Uhr

Bin alleinerz. Vater, Sohn ist 16. Habe zZt. 3 ZKB ca 72 m² für 355,-€ kalt. Nun soll Miete reduzieren und zwar um rund 80,-€. Drei Zimmer sind dafür nicht zu haben. ARGE verlangt das ich nur 60m² haben darf und m²-Preis nicht höher als 4,60 €. Kann man verlangen das ich mit einem 16jährigen Kind in eine 2 Zimmerwhg umziehe? 3ZKB sind für ARGE Vorgaben nicht zu bekommen.


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RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 23. April 2007 13:30
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Kann das überhaupt seine Richtigkeit haben? 355,- Euro kalt für eine 3 Zimmerwohnung ist doch supergünstig - dann noch 72 qm! Wir zahlen für 42 qm 350 kalt und das nur, weil wir so lange hier wohnen. Rund 450 - 500 sind dafür normal! Könnt Ihr nicht einfach da wohnenbleiben und das Amt zahlt nur das, was sie dürfen und ihr zahlt die Differenz dazu? Hier in Stuttgart ist die MÖglichkeit gegeben.

Kommentar von kiramarie am 23. April 2007 21:19

Ich geb dir da völlig recht,möglich ist das auch hier in NRW.Weiter unten hab ich den Fall meiner Cousine kurz geschildert.Ihr zog man schon seit Monaten die Differenz für ihre zu "grosse"Wohnung ab.Jetzt musste sie sogar eine schriftliche Erklärung abgeben, wie sie mit so wenig Geld überhaupt zurecht käme!!!Man unterstellt ihr sogar Schwarzarbeit (was absolut bei ihr nicht zutrifft).Ich kann nur sagen, man kann dem lieben Gott jeden Tag nur auf Knien danken, dass man nie in diese Situation kommt.


anonym
beantwortet von Capuccino am 23. April 2007 13:39
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Ja, leider ist es so das Dir für einen Zweipersonenhaushalt nur 60qm zustehen, ich lebe mit meinen zwei Kindern in einer 56qm Wohnung mit drei Zimmern (Abstellraum)!!! Die Quatratmeterzahl und Kaltmiete ist entscheidend. Es wird vorausgesetzt das ein Erziehungsberechtigter auch im Wohnzimmer schlafen kann!!!

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 23. April 2007 15:48

So kenne ich es auch, ist leider wohl so.


Mokli1
beantwortet von Mokli1 am 23. April 2007 12:56
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wie soll denn das gehen. 60 m² in 3 Zimmer aufgeteilt, das sind doch bessere Hundehütten. Ausserdem muss ein 16 jähriger ein eigenes Zimmer haben. Und 2 weitere Zimmer, also Wohn- und Schlafzimmer sind doch normal. Oder sollst Du in Zukunft auf der Couch im Wohnzimmer schlafen. Es ist oft nicht zu glauben, was Behörden sich so alles einfallen lassen.

Kommentar von carvogu am 23. April 2007 13:27

Nette Antwort plus leider halt nur Deine subjektive Meinung, keine sachgerechte. Ich empfehle dem Fragesteller mal nach dem verein "tacheles" zu googeln... und dort nochmal zu fragen.

Kommentar von 0a567f4c7de68735c9afccc8cf502a02smallMinamama am 23. April 2007 13:40

Die beste Möglichkeit,die Leute von Tacheles kümmern sich.


anonym
beantwortet von kiramarie am 23. April 2007 21:09
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Ist leider so.Meine Cousine hatte das gleiche Problem wie du.Über ein Jahr hat sie gesucht und gesucht.Seit Monaten zahlte die Arge ihr schon weniger Geld, weil die Wohnung nicht angemessen war.Jetzt kann sie endlich eine passende Wohnung haben (Ouadratmeter und Kaltmiete stimmen mit den Vorgaben überein!!!),da will die Arge ihr jetzt die Zusage verweigern, weil die Wohnung mit Nebenkosten nur 40 Euro günstiger ist. Hat man da Worte.Dir wünsche ich mehr Glück bei der Suche.Alles Gute!!


anonym
beantwortet von itsclaudia am 24. April 2007 14:04
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its leider so waren schon mit freundin in gleicher situation beim anwalt. einzigst hilft die verfassungsbeschwerde.... da die mietsätze bzw die nebenkostensätze zu niedrig sind...





anonym
beantwortet von einem Gast am 24. April 2007 17:14
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Hallo,

der Grundsatz ist der des bescheidenen Lebensstils, um den du und dein Sohn sich aufgrund der Abhängigkeit von Öffentlichen Mitteln leider bemühen müssen. Es werden tatsächliche Mieten immer nur für eine Übergangszeit bezahlt, in der man sich entweder nach einer Selbstfinanzierung (Arbeitsaufnahme) oder um einen günstigeren Wohnraum bemüht. Gelingt beides nicht, dann trägt man das Risiko (sprich: die höheren Mietkosten) halt selbst. Man kann sich ja immer noch um eine Teilzeitarbeit bemühen, dann läßt sich die Differenz vom anrechnungsfreien Betrag (100 - max 160) begleichen. Das machen übrigens häufig alleinerziehende Frauen mit kleinen Kindern so. Ansonsten droht schnell mal die Verarmung, bzw. durch mangelnde Deckung auch Mietrückstand, und dann erledigt sich die zu teure Wohnung auch.

Was die Miethöhen angeht: soweit ich weiß, sind die angegebenen qm-MIeten dem örtlichen Mietspiegel entnommen, da müßte man mal schauen, ob der bei euch veraltet ist. D.h. es gibt vor Ort 50 % Wohnungen, die diesen Vorgaben entsprechen. Die qm - MIeten sind regional unterschiedlich, in Ballungszentren anders als auf dem Land, West höher als Ost, wo viel Leerstand ist.

Die Größe der Wohnung ist letztlich nicht wirklich entscheidend. Die 60 qm setzen sich aus dem Anspruch 45 qm Einzelperson plus 15 pro weiteres Familienmitglied zusammen. Das ist ein Richtwert. Wenn du also, was sogar in meiner Region mit sehr hohen Mieten vorkommt, eine einfachere (altbau-) Wohnung findest, die groß ist aber die Miethöhe nicht übersteigt, wird die Anmietung genehmigt.

Ansonsten gilt tatsächlich, dass es zuzumuten ist, mit einem Kind auch in 2 Zimmern zu wohnen.


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