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Alleineerziehender Vater weiss nicht weiter (Ämter)

Frage von DjxSven DjxSven

Ich weiss bald nicht mehr weiter. Bin Vater von 2 kinder alter 9 und 6. Ich war gezwungen sie von heute auf morgen zu nehmen. So das ich meiner Arbeit nicht mehr nach gehen kann. Von dem unterhaltsvorschuss amt habe ich die aukunft bekommen das ich keinen anspruch mehr habe auf unterhaltsvorschuss da die 72 monate an die kindes mutter aubezahlt worden sind. Nun habe ich bei der Arge versucht etwas zu bekommen da die mutter keinen unterhalt bez. kann und habe einen ablehnungsbescheid bekommen. In meinen Augen in der zeit wo ich den vollen unterhalt an meine kinder bez habe bin ich der meinung muss die unterhatsk das von den 72 monaten abziehen aber laut denen nein ist das richtig ?????????

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Antworten (9)

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    Antwort von coco140370 coco140370

    Hallo!

    Kannst du beim Jugendamt nicht eine Tagesmutter beantragen, damit du weiter arbeiten gehen kannst??

    Das würde doch sicher die finanzielle Lage entschärfen.

    Soweit ich weiß, zahlt das Jugendamt einen Teil der Tagesmutter, den anderen mußt du selber vom Gehalt zahlen.

    Die Kinderbetreuungskosten kannste dann wiederum bei der Steuer geltend machen.

    Wie ist das mit Betreuung in der Schule? Oder jemanden privat zur Betreuung nehmen? Man kann dann jemanden als sogenannte Haushaltshilfe nehmen. Auch diese Kosten sind steuerlich geltend zu machen.

    Oder gibt es andere Gründe, nicht arbeiten gehen zu können?

    Selbst wenn du sagen wir mal nur einen Halbtagsjob machen würdest, wegen der Kiddies, dann kannste auch noch Wohngeld und ev. anderes beim Versorgungsamt beantragen.

    Wenn du gar nicht mehr weiter weist, dann nimm die einen Anwalt. Der wird das Beste für dich rausholen. Die Anwaltskosten trägt in schwerwiegenden Fällen der Staat. Anwalt eben fragen.

    Gruß und alles Gute

    Anja

  • 1
    Antwort von Pflaster Pflaster

    Hallo Dixsven, geh am besten so schnell wie möglich zum Jugendamt, das ist die erste Behörde die für diese Fragen zuständig ist und am besten Bescheid weiß!!! Mach Dir unbedingt einen Fragezettel wo alles Dinge die Dich bewegen drauf stehen. Auf Grund der beschriebenen Situation hast Du meines Erachtens auf jeden Fall Anspruch auf UVG bis Deine Kinder das 12. Lebensjahr erreicht haben. Es giebt auch Beratungsstellen für Alleinerziehende. All diese Infos bekommst Du beim Jugendamt. Viel Glück und alles Gute das Klappt schon! LG Pflaster

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    Die Unterhaltsvorschussleistung wird längstens für insgesamt 72 Monate gezahlt, wobei dieser Zeitraum beliebig unterbrochen sein kann.

    Sie endet spätestens dann, wenn das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, und zwar auch dann, wenn die Höchstleistungsdauer von 72 Monaten noch nicht erreicht ist.

    http://www.landkreis-wunsiedel.de/goto_frameset.asp?sitzungsid=&breite=1280&punkteid=1874

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    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschussgesetz , Das Gesetz sieht vor, Kindern von Geburt an bis zum 6 Lebensjahr jedoch höchstens 72 Monate aber höchstens bis zum 12 Lebensjahr Unterhaltsvorschuss zu bezahlen. Wenn Sie in der Zeit Unterhalt bezahlt haben (das auch nachweisen können) und die Mutter die 72 Monate nicht voll ausgeschöpft hat, stehen ihnen noch Unterhaltsvorschuss zu!

  • 1
    Antwort von miralira miralira

    Ob sie das dürfen weiss ich leider auch nicht, aber wende dich doch mal an dein zuständiges Jugendamt, die helfen erfahrungsgemäß gerne weiter. Oder auch Pro familia oder die Familienbildungsstätten, die haben extra Sprechzeiten für so was !!Und da sitzen dann Leute die rechtlich wissen was dir zusteht :) Viel Erfolg !!

  • 0
    Antwort von luna2000 luna2000

    die frage ist:warum hat die ARGE abgelehnt?Man muss mindestens halbtags für Arbeit zur Verfügung stehen,ansonsten lehnen sie ab.wenn de unterhaltsvorschuß bereits aufgebraucht ist bekommt man keinen mehr.Man kann sich informieren lassen auch über den zuständigen ASD des Sozialamtes in deiner Wohngegend.Die Arge verlangt ausserdem schrftlich das man Unterhalt eingeklagt hat(sprich:Titel).

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    Antwort von heidemarsi heidemarsi

    Hallo Bin auch alleinerziehend... um arbeiten zu können hab ich mir eine tagesmutter genommen,sie wurde vom jugendamt bezahlt.Du bekommst hilfe und info vom deutschen kinderschutzbund der auch tagesmütter vermittelt,die kommen zu dir oder du kannst auch die kinder hinbringen (je nach absprache). Der deutsche kinderschutzbund ist in jeder größeren Stadt vertreten du findest ihn auch im internet.

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    Antwort von DjxSven DjxSven

    Danke erst mal. Sollte es ausführlicher beschreiben. Die Kindersmutter hat die 72 Monate voll ausgeschöpft und kann nun nichts zahlen (unterhalt). Ich wiederrum habe den vollen unterhalt an die Unterhaltsvorschusskasse in den 72 M gesamt 24 Monate komplett bez. an die Kinder wo nun bei mir Leben. Die Unterhaltsvorschusskasse sagt nun ich bekomme nichts. In meinen Augen habe ich noch anspruch da mann die 72 monate von den 24 monate abziehen muss da sie da nicht in leistungen getreten sind. Hm und Miralira bei uns ist das alles das gleiche jugendamt arbeitet mit der u-kasse zusammen. leider;-)

    Kommentar von fabienne1997 fabienne1997fabienne1997

    Wenn die Mutter die 72 Monate voll ausgeschöpft hat, haben sie keinen ANspruch mehr...Die Kasse fordert das Geld sicherlich vom Kindsvater wieder ist ja nur ein "VORSCHUSS". Trotzdem mal zum Jgendamt gehen, ordentlich erklären lassen und fragen was sonst noch in Frage kommt. Evtl. eben zum Arbeitsamt und Lebensunterhaltskosten (Harz4) beantragen

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    wenn es sich so verhält sind die 72 monate ausgeschöpft. auch wenn du 24 monate davon zurückgezahlt hast, das war dann nur die rückzahlung aus entstandenen kosten aus diesen 72 monaten an unterhaltsvorschuss.

    wenn du nicht arbeiten kannst kannst du hartz 4 beantragen.

    für dich und deine kinder, sowie wohnkosten.

    Kommentar von DjxSven DjxSven

    Ok ich danke euch erst mal für die info´s werde nun noch mal mit der agre herumstreiten . Den habe aktuell 788 euro für mich und das kindergeld 2 mal mehr nicht. Und bei der arge war das bekannt das ich keinen unterhaltsvorschuss bekomme etc und dennoch habe ich einen ablehnungsbescheid bekommen dem ich aber wiedersprochen habe. Hmmm nun mal sehen wie es weiter geht naja ist nicht leich oder wie heißt es grinssss danke euch allen

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    dir steht zum leben zu:

    für dich 347 euro

    je kind 208 euro entspricht 416 euro

    36% von 347 als alleinerziehungszuschlag entspricht 124,92 euro.

    im ganzen: 887,92 euro

    dazu kommen die wohnkosten mit heizung und betriebskosten.

    Kommentar von fabienne1997 fabienne1997fabienne1997

    Absolut korrekt! Das ist das was dir (in den alten Bundesländern)zusteht. Wenn du drunter liegst auf jeden Fall einen Antrag machen!

    Kommentar von DjxSven DjxSven

    ds schön zusammen werde sehen was ich erreichen kann lieben dank

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    @fabienne1997: es wird nicht mehr unterschieden zwischen alten und neuen bundesländern, die sätze sind 2006 angepasst worden. gleiches recht für alle und das ist richtig. :o)

    Kommentar von DjxSven DjxSven

    ist richtig gleiches recht für alle, aber dann wirklich in allem denk da zb an das sorgerecht wenn ein paar auseinander geht zu 95% bekommen die frauen die kinder aber das ist wieder ein andere thema

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    Antwort von Artica Artica

    Wende dich schnellstens an einen Rechtsanwalt, der sich mit solchen Dingen auskennt.

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