Hallo! Ich habe mich vor einigen monaten von meinem Mann getrennt,die Scheidung kommt jetzt und ich würde gerne mit meinen 2 Kindern aus gesundheitlichen und beruflichen gründen nach Belgien an die See ziehen. Mein Mann und ich haben aber beide das Sorgerecht,wir haben uns vor Gericht geeinigt das die Kinder bei mir leben da er ja Arbeiten geht und keine zeit für die Kinder hat. Er würde die Kinder wie jetzt auch alle 2 Wochen sehen. Meine frage ist: Darf ich jetzt ins Eu Ausland ziehen oder kann mein noch Mann mir das verbieten???
Alleine mit denn gemeinsamen Kindern nach Belgien?
Antworten (7)
-
0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
user1245user1245
Schau mal dort, vielleicht beantwortet das deine Frage.
http://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Aktuelles/Keine-Uebertragung-alleinigen...
-
1Antwort von
timbataltimbatal
nein darfst du nicht. es bedarf seiner ausdrücklichen erlaubnis, ansonsten darfst du nicht umziehen mit den kindern. das abr habt ihr gemeinsam. du kannst ja gerne umziehen, dann gib die kinder zum vater. so können sie in ihrer gewohnten umgebung und ihrem sozialen umfeld verbleiben.
-
1Antwort von
dirodadiroda
Das sieht sehr nach Flucht aus, das kannst du deinen Kindern und Ex-Mann nicht antun.
Kommentar von
user1245user1245 Das eine ist moralisch, dass andere rechtlich zu betrachten...
Kommentar von
Latoni83 Nein :-D
-
-
1Antwort von
user1245user1245
Hast du das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Kommentar von
Latoni83 Darum waren wir vor Gericht und ich dachte das ich es habe aber es ist doch nur eine vereinbarung!! :-( Ich habe aber das Jugendamt auf meiner seite und denke das ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme!! Ich habe ja gute gründe warum ich mich nach 8 Jahren Ehe getrennt habe!!
Kommentar von
timbataltimbatal deine trennungsgründe sind irrelevant für das abr des vaters und der kontakt zu seinen kindern. das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
-
0Antwort von
guteantwoortguteantwoort
Ich sehe das so. Wenn es nicht Gerichtlich anders entschieden wurde, liegt das Sorgerecht bei euch beiden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist teil des Sorgerechts (solange nicht ein Gericht anders entscheidet), demnach brauchst du seine Erlaubnis wegzuziehen. Wenn du ihm die Kosten bezahlst die er aufwenden muss um sein Besuchsrecht wahrzunehmen sollte er nicht viel dagegen machen können.
Wenn du Probleme erwartest, dann frag lieber deinen Anwalt. Besser jetzt ein paar Euro für eine individuelle Beratung zahlen als nachher nur Ärger haben....
-
0Antwort von
Cori89Cori89
hast du mit deinen kindern darüber gesprochen? fremdes land, fremde kultur, fremde sprache? wollen sie das? das wird wohl schwierig werden, dass dein mann alle 2 wochen die kinder sehen kann... wenn er alle 2 wochen nach bulgarien fliegt, ist das eine ziemliche belastung, nicht nur für den geldbeutel... sprich erstmal mit deinen Kindern und dann würde ich mich an deiner stelle auch nochmal mit deinem mann zusammen setzen...
Kommentar von
carleonecarleone nach bulgarien fliegt,
Seit wann liegt Belgien in Bulgarien? Habe ich da etwas verpasst?
Kommentar von
Latoni83 :-D
Kommentar von
Latoni83 Ich will ja nur nach Belgien und das ist von hier mit dem Auto 2,5 std.weg!!Dazu würde ich sie ja zum Vater fahren. Er kommt doch eh nur alle 2 Wochen am we und das wars dann.Wenn er wollte könnte er sie öfter sehen aber das tut er nicht und wir wohnen jetzt 15km auseinander. Das es mit den Kindern nicht einfach wird weiß ich aber sie sind noch jung und dazu waren wir dieses Jahr oft in Holland und sie fanden es sehr toll da.
Kommentar von
user1245user1245 Ich denke, dass macht keine Schwierigkeit. Denn wenn du an die Nord- oder Ostseeküste ziehen würdest, wäre es noch weiter weg. Es ist doch nur ausschlaggebend, dass er seine Kinder sieht!
Kommentar von
Cori89Cori89 halt!! sorry, da hab ich wohl zu schnell gelesen :-/ war nicht meine absicht :) aber ich meine, ist ja dasselbe für deine kinder zumindest... fremdes land, fremde kultur, fremde sprache...
-
0Antwort von
ratzenladyratzenlady
Verbieten kann er es mE nicht, da das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei dir liegen dürfte.
Aber er kann zumindest daran appelieren, dass du als Mutter das tun solltest, was am Besten für deine Kinder ist. Und ich bin der Meinung, dass der regelmäßige und unkomplizierte Kontakt zum Vater einfach dazugehört.
Kommentar von
timbataltimbatal das abr haben beide eltern gemeinsam, sie haben ja auch gsr. somit kann der vater ihr ausdrücklich verbieten die kinder mitzunehmen.
-
Hast du Kinder????????
@latoni.... darum gehts hier nicht! es geht darum was in deiner macht steht und was nicht! ausserdem denke ich eher weniger, dass du die umgangskosten für die besuche tragen möchtest, richtig???? das ist nämlich nicht nur vaters angelegenheit nach so einem umzug!
ja habe ich latoni. aber im gegensatz zu dir handel ich zu deren wohl und in deren interesse und nicht zu meiner guten laune. das ist der unterschied zwischen dir und eltern.
Ah Ja gut!!! Dann werde ich wohl besser alleine gehen und meine Kinder zum Alkoholkranken Vater bringen!! Ich habe 2 Jahre gebraucht um mich zu trennen und wollte es für die Kinder versuchen!!! Aber es wurde nur schlimmer und da ich das den Kids nicht antun wollte mußte ich gehen!! Ich habe zum wohl meiner Kinder gehandelt !!! Danke timbatal