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Alleine mit 17 Jahren (mit Auto) fahren - mit Einverständnis?!

gefragt von RusseRusse am 15.09.2009 um 0:54 Uhr

Hi,

mein Kumpel hat gerade etwas gesagt, dass man mit einem Einverständnis auch alleine mit dem Auto fahren darf!!! (also mit 17 Jahren)

Stimmt da etwas? Oder hat er evtl. etwas falsch verstanden? Oder kann man etwas anderes machen, um ohne der Begleitperson mit 17 Jahren zu fahren?


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belmondo
beantwortet von belmondo am 15. September 2009 00:55
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nur in Begleitung ist gesetzlich erlaubt


anonym
beantwortet von Lissa am 15. September 2009 00:58
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Ja, man gibt damit sein Einverständnis, seinen Führerschein schneller loszuwerden, als man ihn bekommen hat.

Wer jünger als 18 ist darf beim begleiteten Fahren nur in Begleitung fahren.


gottlob
beantwortet von gottlob am 15. September 2009 00:56
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in begleitung und das nur unter ganz besonderen umständen.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 15. September 2009 00:57
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Das einzige, das man machen kann um alleine fahren zu dürfen, ist schnell 18 werden.

Nein, ich glaube nicht, dass es eine Ausnahme gibt, nach der man ohne Begleitperson mit 17 fahren darf.

Ist doch so schon ein großer Fortschritt.


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 15. September 2009 00:59
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Ab dem 18 Geburtstag geht es alleine. Vorher nur mit Beifahrer.



bitmap
beantwortet von bitmap am 15. September 2009 01:03
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Ausnahmen siehe http://www.buzer.de/gesetz/1626/a23189.htm Absatz 2.


Franticek
beantwortet von Franticek am 15. September 2009 10:22
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Ich verstehe die Frage nicht. Mit welchem Einverstaendnis - von wem??
Es geht, wenn die Fahrerlaubnisbehoerde (also die Fuehrerscheinstelle) damit einverstanden ist. Das ist sie aber nur, wenn es einen ganz dringenden Grund dafuer gibt, wenn es anders nicht geht und du vorher eine MPU gemacht hast. Dann und nur dann darfst du auch mit 17 schon allein fahren.


anonym
beantwortet von Benny27 am 16. September 2009 19:14
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Mit wesse nEinverständnis meinst du? Mit dem Einverständnis der Eltern schonmal gar nicht.

Es gibt die Möglichkeit, beim Amt zu beantragen dass man schon mit 17 ohne Begleitung fahren darf. Diese Möglichkeit gab es jedoch auch schon, als es das begleitete Fahren ab 17 noch nicht gab, man also erst ab 18 fahren durfte.

In krassen Ausnahmesituationen kann es so erlaubt werden, dass auch mit 17 schon ohne Begleitung gefahren werden darf. Die Auflagen dafür sind doch recht hoch. Es ist dazu gedacht, dass man zum Aubilsungplatz (bzw. zur schule) fahren kann, wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt. ("Es fährt kein Bus" ist dafür definitiv KEIN Grund!). Ausserdem ist dann die Fahrerlaubnis auf den Weg zum besaten Platz beschränkt.


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