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alleine Gesundheitsfürsorge für Kind, aber ohne reale Konsequenzen?

Frage von Thnne Thnne

Hallo,

mich würde eure Meinung zu folgendem Problem interessieren: Ich lebe zur Zeit in Trennung. Unsere 11-jährige Tochter lebt bei mir. Das Sorgerecht ist geteilt, allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme bei der Gesundheitsfürsorge,

Daraufhin habe ich den Antrag gestellt, diesen Bereich alleine bestimmen zu dürfen. Noch vor der richterlichen Enzscheidung hat meine Ex-Frau auf diesen Teil des Sorgerechts freiwillig verzichtet. Diese Erklärung liegt mir schriftlich vor, so dass es nicht mehr vom Familiengericht entschieden werden musste.

Jetzt ist sie der Meinung, dass sie auch ohne meine Zustimmung z.B. über die Gabe von Medikamenten entscheiden kann. Aktuell handelt es sich um eine Verabreichung von Ritalin, das ich - nach jahrelanger Gabe - gerade erfolgreich abgesetzt habe.

Ich habe ihr diese Gabe und auch alle anderen medizinischen Entscheidungen untersagt, außer in Notfällen natürlich. Gleichzeitig habe ich angeboten, jederzeit mit mir Kontakt aufzunehmen, um unvorhergesehene Situationen zu besprechen.

Sie ist allerdings anderer Meinung und beharrt darauf, dass sie in diesen Fragen immer noch das gleiche Recht besitzen würde und eine Absprache oder Rücksprache mit mir nicht nötig sei.

Ich würde mich freuen, wenn jemand dazu Stellung nehmen könnte ("wer hat Recht?") und wie die weiteren Schritte aussehen könnten.

Danke und Gruß

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von konny27 konny27

    Wenn nicht gerade ein Notfall vorliegt,haßt du natürlich Recht.Gerade Ritalin ist so ein Medikament,wo du stolz sein kannst,wenn ihr es ohne schafft.Aber was mich immer beunruhigt ist,das Kind ist 11 Jahre und bekommt diese ganzen Streitereien mit.Es ist bestimmt nicht gut und wird sich auch negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirken

    Kommentar von auchmama auchmamaauchmama

    DH

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    Antwort von Helga54 Helga54

    Spring über deinen Schatten und rede mit deiner Ex. Kommt billiger und tut nicht nur dem Kind gut. Erziehung nach der Scheidung geht nur wenn ihr euch wenigstens da einig seit, das gilt auch für die Gabe von Medikamenten. Dem Kind zu liebe muss es Kompromise geben.

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    Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Wenn es abgeurteilt ist, ist die Sachlage doch klar. Alleiniges Recht bei dir! Rechtlich wäre eine Unterlassungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung möglich. Wenn keine Einigung möglich und die Medikamentengaben gesundheitsschädlich usw. sind, wäre sogar die Entziehung des Umgangsrechts denkbar. Die Beste Lösung wäre allerding, das ihr das ganze unter euch regelt.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Oh, ich hatte mich verguckt, es ist ja nicht geurteilt worden.

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Einen freiwilligen Verzicht auf Sorgerecht (oder Teile davon) halte ich rechtlich für ein "Nichts"

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Da stimme ich dir teilweise zu! Nach §1626 Abs. 3 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang. Nach Absatz 1 haben die Eltern die Pflicht zum Umgang. Man kann jedoch auf Teile dieses Rechts verzichten. Z. Bsp. das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Den in diesem Fall geschilderten Verzicht in der Gesundheitsführsorge halte ich ebenfalls für möglich, wenn der sorgende Elternteil diese nach allgemeinem Stand der Wissenschaft ausübt und nicht nach irgendwelchen pseudowissenschaftlichen esoterischen Methoden.

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    Antwort von Mona1909 Mona1909

    naja wenn es gerichtlich festgesetzt ist das du dafür verantwortlich bist und deine frau rechtlich nicht mehr dann frag auf dem gericht nach oder geh zum jugendamt aber eher auf dem gericht nachfragen denen alles erklären wenn sie pech hat bekommt sie ne strafe auch noch da es ja ein urteril war wer das recht hat

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    hallo Mona: aus der Fragestellung entnehme ich, dass gerichtlich gerade eben nichts festgeschrieben ist; einen freiwilligen Verzicht halte ich nicht für bindend

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    Antwort von Thnne Thnne

    Danke für eure spontanen Antworten.

    Noch einmal zur Erläuterung: Es liegt kein Urteil vor, da meine Ex-Frau über ihren Rechtsanwalt mitteilen ließ, dass sie auf den Bereich der Gesundheitsfürsorge freiwillig verzichten würde. (Warum ist das ein "Nichts"?) Das weitere Sorgerecht ist geteilt.

    Damit bestand in Punkt Gesundheitsfürsorge Einigkeit und es musste nichts mehr vom Gericht entschieden werden.

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