weiß einer vllt ob es ausnahmen gibt, die ermöglichen dass man alleine fahren kann, udn wie welche bedingungen erfüllt sein müssen,dass das erlaubt wird?
Antworten (9)
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kleinerjoekleinerjoe
Ich kenn da nen netten Fall ausm Bekanntenkreis.
Haus <-> Ausbildungsstelle 15 km Haus <-> Bahnhof Heimat 1,5 km Bahnhof Arbeit <-> Arbeit 3,5 km
Anfrage ob Erlaubnis erteilt wird: Abgelehnt, da ne Zugverbindung geht. Auf Deutsch, muss er um 5:15 losgehen, damit er um 7 Uhr an seiner Arbeitsstelle ist. (später geht kein Zug mehr, sonst kommt er zu spät)
Im Landkreis würden jährlich max. 2 Anträge genehmigt. Irgendwie komisch dass ich 2 kenne, welche die Genehmigung (allerdings mit Vitamin B) erhalten haben.
Aber frag einfach mal beim Landratsamt/Zulassungsstelle (is zumindest bei uns dafür zuständig). Fragen kostet ja nichts - der Antrag aber schon
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biene1981biene1981
Ich meine mal gehört zu haben, dass es eine Ausnahme gibt, wenn der 17-jährige z. B. zu seiner Ausbildungsstätte fahren muss und keine andere Möglichkeit hat. Dann darf der Fahrer aber nur die genannte Strecke fahren, keine Umwege oder sonstiges. Wie die genauen Voraussetzungen dafür sind, weiß ich aber jetzt nicht.
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danielrazor ja, wenn du z.b täglich in die Arbeit fahren musst kannst du dir beim Staat eine Genehmigung holen, falls keine erwachsene person dich begleiten kann. allerdings haftet die versicherung nicht mehr wenn du unter den Arbeitszeiten i-wo in der Gegend herumfährst, also nicht um zur oder von der ARbeit zu fahren
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amy2107amy2107
also ich weiss mal, das manschmal ausnahmen gemacht werden, wenn derjenige einen arbeitsplatz hat, den er mit öffentlichen verkehrsmitteln nicht erreichen kann. dann darf man auch mit 17 alleine fahren, aber eben nur die kürzeste strecke zur arbeit hin und wieder zurück
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MaibergerMaiberger aber nur mit dem Mofa oder mit einem 25 kmh Rentnerofen!
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MaibergerMaiberger aber nur mit dem Mofa oder mit einem 25 kmh Rentnerofen! Frage Deinen Fahrlehrer!
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theclowntheclown
man muss ein echter gangster sein
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fkl123fkl123 hahahahahha hammer antwort
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BraunerBaer123BraunerBaer123
Frage doch beim Straßenverkehrsamt nach. Du benötigste gute Gründe um auch mit 17 allein zu fahren. Ansonsten halte Dich immer an die Auflagen und Verkehrsregeln, so erspart Du Dir viel Ärger.
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SiraaaSiraaa
ja die gibt es, allerdings muss es da wirklich unzumutbar sein mit dem ÖPNV (oder nem Roller) zu fahren. Z.B. weil du mitten in der NAcht anfangen musst oder weil dein Betrieb mitten in der Pampa liegt. Zudem musst du immer eine MPU machen (und die kostet)
Allerdings..in einigen Berufen (z.B. in meinen..Berufskt´raftfahrer) gibt es die Ausnamenemigung für Fahrten innerhalb des Ausbildungsbtriebs sehr einfach. Bei mir im Lehrjahr hat sie jeder bekommen, der sie auch beantragt hat. (bzw. wird sie jeder bekommen)
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MaibergerMaiberger
ES GIBT KEINE AUSNAHMEN!!! Auch Notfälle werden nicht akzeptiert!
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amy2107amy2107 das stimmt doch garnich..
Was meinst du mit Vitamin B?