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Allein erziehende Mutter, 4 Kinder, berufstätig. Kann sie Sozialhilfe beantragen?

Frage von AlexST AlexST

Guten Tag, Hier alle mir bekannten Fakten: Allein erziehend, 4 Kinder. 3 Söhne (9, 10 und 16 Jahre) 1 Tochter (13 Jahre) / Nettogehalt 578 Euro / Rente 675 Euro / Miete 533 Euro inkl. Heizkosten / kleine 4 Zimmer Wohnung und es läuft ein kleiner Bausparvertrag. Ein Auto wird genutzt. Wegen der Anzahl Kinder ein VW Van oder ähnlich. Kann zusätzlich aufstockende Sozialhilfe beantragt werden? Kann der Bausparvertrag weiter bestehen bleiben? Hat sie Anspruch auf eine größere Wohnung? Danke im voraus für Eure Mühe

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Antworten (7)

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    Antwort von amdros amdros

    Da kommt doch sicher auch noch Kindergeld zu?! Wenn ja, denke ich keine Sozialhilfe??? Aber nur eine Vermutung!!! Aber..Versuch macht klug!

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    Antwort von Butzelbaer Butzelbaer

    ja wird sie definitv noch was bekommen, ich denke so zwischen 400-600

    anspruch hätte sie auf eine wohnung von über 100qm ca

    der bsv wird wohl bestehen bleiben dürfen, wenn da nicht grade 100.000 drauf sind

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    Antwort von Sommerloch2010 Sommerloch2010

    Sozialhilfe sicher nicht. Sie ist ja wohl erwerbsfähig. Also ist das Jobcenter und nicht das Sozialamt für sie zuständig.

    Einfach einen Antrag stellen gehen würde ich sagen.

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    Antwort von Egoline Egoline

    Sie sollte sich an das Jobcenter / Sozialamt wenden.

    Außer dem Einkommen der Mutter selbst gibt es ja noch die der Kinder - Kindergeld und Unterhaltszahlungen (oder eventueller Unterhaltsvorschuss zumindest für die beiden jüngsten Kinder) - die bei einer möglichen Unterstützung herangezogen würden.

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    Antwort von AlexST AlexST

    Entschuldigung: Ja, sie bekommt Kindergeld für jedes der 4 Kinder. Und evtl. kann mir jemand auch etwas zur Höhe des möglichen Zuschusses sagen. Danke

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    Antwort von 4zJ2qBnmO 4zJ2qBnmO

    Mein Tipp: Lass dich beim "Verband alleinerziehender Mütter und Väter" beraten. Das ist die erste und beste Anlaufstelle (Link: http://www.vamv.de/ ). Generell gibt es Unterhalt, Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag und Wohngeld. Auch in Notsituationen Härtefallfonds.

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    Antwort von Gurkentopf Gurkentopf

    Die Dame soll sich an die Arge wenden, die können ihr genau Auskunft geben.

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