Allein erbe. Wem gehört die wohnungseinrichtung?

8 Antworten

Der Erbe übernimmt die meisten Rechte und Pflichten des Erblassers. Das was Eigentum der Oma war, wird damit nun dein Eigentum. 

Hier gibt es zwei Fälle zu unterscheiden. Hat die Oma alleine gewohnt ist die Sache recht klar. Für alle Einrichtungsgegenstände gilt die Eigentumvermutung nach §1006 BGB. Das heißt es ist zu vermuten das die Einrichtung Eigentum der Oma nun nunmer des Erben ist. Stellt ein Dritter Ansprüche, muß er diese belegen.

Schwieriger wird es, wenn mehrere Personen in der Wohnung gelebt haben. Dann muß das Eigentum im Einzelene geklärt werden. Hierbei ist der Hausgenosse den Erben gegenüber zur Auskunft verpflichtet, muß also aufführen, was wem gehört hat.

Habe leider auch Schulden geerbt.

Hier sollte man prüfen, ob sich die Erbschaft lohnt, oder man lieber innerhalb der 6 Wochenfrist ausschlagen sollte. Es gibt zwar auch nach der Annahme noch die Möglichkeit die Haftung durch Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz oder Einrede der Dürftigkeit auf den Nachlass zu begrenzen, dies ist allerdings mit Aufwand und Risiko verbunden.

Wenn Du weißt dass es schulden gibt, hast Du die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen.

Dafür hast Du 6 Wochen Zeit ab Kenntnis:

§1944 BGB

Wie schlägt man Erbe aus?

http://www.finanztip.de/erbausschlagung/

Steht mir als allein Erbe was zu von der einrichtung?

Wenn Du das Erbe annimmst dann auch die Schulden.

Schlägst Du das Erbe aus, dann steht Dir nichts zu.

Du musst halt abwägen ob es sich lohnt das Erbe anzutreten oder nicht.

Mein Onkel zu seine Kinder haben das Erbe ausgeschlagen...

Wenn Du das erbe ausschlägst so muss man das auch für seine minderjährigen Kinder machen.

Ich war beim Notar und habe es da gemacht; hat unter 50 € gekostet.

Man kann das auch beim Nachlassgericht machen

MfG

johnnymcuff

Erst einmal genau prüfen ob du Alleinerbin bist. Ist der Onkel mit dem Haus ein Sohn der Oma und/oder hat er Kinder? Dann könnte es weitere Erben geben. Alleinerbin sein heißt man erbt alles - Wohnungseinrichtung, Schulden (auch Stromrechnungen etc.), Beerdignungskosten, alte Klamotten und den Auftrag, die Wohnung besenrein und leer zurückzugeben. Man kann das Erbe ablehnen, muss aber dann sehr schnell sein (könnte 4-6 Wochen Frist nach bekannt werden des Erbes sein), Auskunft gibts beim Amtsgericht. Ist oft die beste Lösung, dann muß der Staat aufräumen

Mein Onkel zu seine Kinder haben das Erbe ausgeschlagen...

zum Erbe gehört das ganze bewegliche und unbewegliche Vermögen (das heißt Möbel, Schmuck - eben alles was der Oma gehört hat sowie auch Bankguthaben - falls vorhanden etc.)

und natürlich auch die Verbindlichkeiten (=Schulden)

Du solltest Dir schnellstens einen Überlbick verschaffen, wieviele Schulden es gibt und notfalls das Erbe ausschlagen ...

wieso erbt eigentlich der Abkömmling der Oma (Deine Mutter oder Dein Vater - oder haben die schon ausgeschlagen)

Dir steht der gesammte Hausrat deiner Oma zu. Also alles, was man abtransportieren kann, was also nicht fest mit dem Haus verbunden ist. Und ob das nun wertvoller ist als die Schulden, kannst nur du selbst entscheiden.