1

alle Tapeten abreißen ???

Frage von Ruhri1 Ruhri1

In der damaligen Übernahmeerklärung stand unter "Bemerkungen": sämtliche Wand- u. Deckentapeten, alle Bodenbeläge, alle Klebehaken von Kunststofffenstern.

Bodenbeläge ist ja klar, aber die Arbeiten, die die an Wänden und Decken verlangen, die übersteigen für mein Dafürhalten jegliche Vorstellung von Renovierungsarbeiten bei Auszug.

Ein Hinweis zur Frage support

Liebe/r Ruhri1,

bitte achte in Zukunft darauf, Reaktionen zu einer Antwort und nachträgliche Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" in der entsprechenden Frage hinzuzufügen und keine neue Frage zu eröffnen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht.

Viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 4
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Warum stellst Du dazu eine neue Frage ein? Bitte kommentiere die Antworten Deiner vorherigen, dann erkennt man den Zusammenhang.

    Zudem hast Du doch dazu bereits Antworten bekommen.

    Die Übernahmeerklärung hat nichts mit der Renovierung zu tun.

    Kommentar von Ruhri1 Ruhri1

    Als der Herr von der Wohnungsverwaltung bei uns zur Vorabnahme war, hielt er mir ja diese Übernahmeerklärung unter die Nase und verwies mich auf die darin enthaltenen Bemerkungen und die vorzunehmenden Renovierungsarbeiten. Zu dem damaligen Zeitpunkt hat mein jetziger Mann das unterschrieben, ich bin erst vor drei Jahren zugezogen.

  • 1
    Antwort von peterefpunkt peterefpunkt

    Erst einmal eine Gegenfrage: Wenn ich deine letzten 4 Fragen so anschaue, begleiten wir dann gerade jetzt deinen Wohnungsauszug und die Endrenovierung? Ne, Spaß beiseite: Der Satz, den du angeführt hast, ergibt ja alleine schon keinen Sinn - was soll mit den Sachen passieren? Vielleicht hast du damals unterschrieben, dass du die Wohnung so pekig übernimmst - trotzdem kann dein Vermieter jetzt auf die Standardklausel im Mietvertrag pochen. Aber was genau ist jetzt das Problem?

    Kommentar von Ruhri1 Ruhri1

    Das Problem ist sicherlich nicht das Problem, den Wandschrank und die Trennwand rauszureißen. Was ich ziemlich unverschämt finde, sind die Anstricharbeiten, Isolierungen, Grundierungen u.s.w. Weiterhin werden die Wohnungen, die leergezogen werden, von der Genossenschaft grundlegend renoviert. Das wissen wir aus der Nachbarschaft. Auch das Badezimmer soll komplett erneuert werden incl. neuer Fliesen, Badewann u.s.w. Das wissen wir von einer Dame, die sich die Wohnung angesehen hat. Dieses wurde ihr telefonisch mitgeteilt. Warum soll ich dann Grundierung, Erstanstrich, Isolierungsanstrich u.s.w. im Badezimmer machen ?

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Und genau dazu hast Du von mir vorhin eine Antwort bekommen. Wie oft also noch?

  • 1
    Antwort von hochglanz hochglanz

    hoppla, da würde ich mich auf jeden Fall genau beim Mieterverein sachkundig machen, denn es gibt bestimmte Klauseln, wo im Mietvertrag solche Dinge gefordert werden, diese aber keine Rechtsgültigkeit haben!

  • 1
    Antwort von wolle59 wolle59

    Hast du unterschrieben. Also runter mit der Tapete

  • 0
    Antwort von Baulump Baulump

    laut einigen gerichtsurteilen, kann der vermieter nur verlangen, dass der ehemalige mieter jegliche gebrauchsspuren beseitigt, dass heißt die wohnung in den zustand bringen wie man sie übernommen hat, jedochn nicht, dass man sie komplett renoviert. tapeten sind im allgemeinen auszubessern...wenn nich ich hab ne baufirma ...könnte mich anbieten

  • 0
    Antwort von ratatoullie ratatoullie

    wenn das so im mietvertrag steht, dann wird es wohl so sein... hätte ich bei auszug auch machen müssen. habe mir aber stattdessen einen nachmieter gesucht, der die wohnung unrenoviert, sprich mit tapeten und bodenbelägen, übernehmen wollte.

  • 0
    Antwort von entlein entlein

    Warum habt ihr damals nicht schon nachgehakt?Würde mich da mal beim Mieterbund informieren. Meiner Freundin haben die auch geholfen.

  • 0
    Antwort von Marple Marple

    wenn Du Tapeten angebracht hast, dann musst Du die auch wieder entfernen.

    Die Wohnung muss sicher nur gestrichen werden.

    Wie war es denn, wie Du eingezogen bist?

    Kommentar von Ruhri1 Ruhri1

    Die Tapeten wurden vom Vormieter übernommen, wir haben sie gestrichen. Vor drei Jahren haben wir angefangen, alles neu zu machen, Küche und Wohnzimmer, Diele und Arbeitszimmer vor zwei Jahren und vor ca. 1,5 Jahren haben wir das Schlafzimmer gemacht. Es sind deshalb auch nicht mehrere Lagen, wir haben alles vorherige runtergemacht.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.