wolle59 am 21.08.2008 um 14:44 Uhr
Jeder in unserem Haus hat die NK Abrechnung schon. Da ich wahrscheinlich Guthaben habe, wartet der Vermieter wohl noch um später abzurechnen. Kann oder darf er das?? Wenn er Geld zu bekommen hätte , wäre die Abrechnung schon da!!! Was ist zu tun?? Danke
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außer uns ;-))
Bitte den Vermieter um Aushändigung der Abrechnung. Da andere Mieter sie erhalten haben, muss Eure auch vorliegen.
Gemäß § 556 Absatz 3 BGB hat der Vermieter 12 Monate Zeit die Abrechnung zu erstellen.
Betrifft es also das Jahr 2006 (leider ist der betreffende Zeitraum nicht angegeben) hätte die Abrechnung bereits letztes Jahr erfolgen MÜSSEN.
Betrifft es aber das Jahr 2007 hat der Vermieter bis zum 31.12.2008 (24:00 Uhr) zeit die NK-Abrechnung in deinen Briefkasten wandern zu lassen.
Habe noch was vergessen...Sollte es tatsächlich 2006 betreffen, so hat der Vermieter zwar das Recht die NK-Abrechnung zu erstellen, hat aber nach § 556 (3) S. 2 BGB nicht mehr berechtigt die Nachzahlung zu fordern. Von einer Erstattung ist diesem § nichts zu entnehmen und ich schließe darauf, das er dann immer noch verpflichtet ist zu zahlen. (Geheimtipp Mieterschutz)

Ruf deinen Vermieter an, und frag ihn wo die Abrechnung bleibt.
wolle59 am 21. August 2008 15:02 Habe ich schon vor 2Wochen getan. Die Antwort war:"Ich mach das mal demnächst". Wie gesagt erwarte ich eine Rückzahlung aber es passiert nichts.
Senselessways am 21. August 2008 15:35 Bleib hartnäckig und weise ggf. drauf hin, das er gesetzlich verpflichtet ist dir evtl. Rückzahlen auszuhändigen.
schau mal in § 556 BGB, wenn es sich um das Jahr 2007 handelt, so hat er noch Zeit.
Da aber NICHTS davon hier steht kann nur von der aktuellen NK-Abrechnung gesprochen werden, somit also von der 2007er....ansonsten siehe meine Antwort

Vielen Dank an alle. Hat geklappt.Habe die Abrechnung und den Scheck erhalten.Abrechnung war vom 31.05.08 Scheck von heute. Nach Palaver und zurede.
falsch, muss sie nicht.
vgl. hierzu meine Antwort sowie § 556 BGB
??? Natürlich muss sie vorliegen. Wenn andere Mieter sie erhalten haben, sind auch alle anteiligen Kosten ermittelt.
Nein, siehe § 556 BGB MUSS nicht. Es gibt auch Kosten, die der Wohnung DIREKT zugeordnet werden und nicht nur anteilig ;)
Davon abgesehen ist der Vermieter NICHT verpflichtet ALLEN Mietparteien zeitgleich die Abrechnung zuzuschicken.
Bitte lies ERST den §§ 556 BGB
Nun krieg Dich mal wieder ein. Um das geht es gar nicht.
Doch, genau darum geht es ;)
Ihr seid der Meinung, der Vermieter sei verpflichtet, die Verpflichtung seinerseits besteht aber nur darin binnen 12 Monaten die NK-Abrechnung zu erstellen und zukommen zu lassen. Sind die 12 Monate noch nicht mal rum, warum sollte der Vermieter sich dann beeilen? Es reicht vollkommen aus direkt zu Silvester den Brief in den Briefkasten zu werfen um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Nichts für ungut, aber hast Du nicht richtig gelesen um was es geht? Alle haben die Abrechnung bekommen, nur er nicht. Nur darum geht es. Und ich habe geschrieben "muss vorliegen" nicht "muss vorgelegt werden". Reden wir die ganze Zeit aneinander vorbei?
Es ist doch vollkommen egal wer bereits ne Abrechnung bekommen hat, das ist doch das worauf ich die ganze Zeit hinaus wollte.
Der Vermieter hat 12 Monate Zeit die NK-Abrechnung (egal für wen, dies schreibt das Gesetz nämlich nicht vor) zu machen und zuzustellen.
Wie du sicher weißt macht der Vermieter für jeden Mieter separate Abrechnungen. Also hat er für jede Abrechnung insgesamt 12 Monate Zeit. Und wenn der Vermieter 20 Wohneinheiten besitzt kann er sich bei jeder der 20 Abrechnungen überlegen, ob er diese nun sofort macht oder erst im Dezember. Noch plausibler wird bei 12 Einheiten...da kann der Vermieter sagen, "Ich mache jeden Monat eine, dann hab ich nich so viel Arbeit"...is doch egal ob andere die Abrechnung bereits haben oder nicht. Der Vermieter ist an den § 556 BGB gebunden. Und zwar für jede Abrechnung für sich.