gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Alle Mieter haben schon die Nebenkostenabrechnung erhalten, außer wir .

gefragt von wolle59wolle59 am 21.08.2008 um 14:44 Uhr

Jeder in unserem Haus hat die NK Abrechnung schon. Da ich wahrscheinlich Guthaben habe, wartet der Vermieter wohl noch um später abzurechnen. Kann oder darf er das?? Wenn er Geld zu bekommen hätte , wäre die Abrechnung schon da!!! Was ist zu tun?? Danke


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

mietrecht (1379)
nebenkostenabrechnung (99)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


Resistance
beantwortet von Resistance am 21. August 2008 14:45
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

außer uns ;-))

Bitte den Vermieter um Aushändigung der Abrechnung. Da andere Mieter sie erhalten haben, muss Eure auch vorliegen.

Kommentar von 1stEagle am 21. August 2008 15:12

falsch, muss sie nicht.

vgl. hierzu meine Antwort sowie § 556 BGB

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 21. August 2008 15:21

??? Natürlich muss sie vorliegen. Wenn andere Mieter sie erhalten haben, sind auch alle anteiligen Kosten ermittelt.

Kommentar von 1stEagle am 21. August 2008 15:38

Nein, siehe § 556 BGB MUSS nicht. Es gibt auch Kosten, die der Wohnung DIREKT zugeordnet werden und nicht nur anteilig ;)

Davon abgesehen ist der Vermieter NICHT verpflichtet ALLEN Mietparteien zeitgleich die Abrechnung zuzuschicken.

Bitte lies ERST den §§ 556 BGB

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 21. August 2008 16:22

Nun krieg Dich mal wieder ein. Um das geht es gar nicht.

Kommentar von 1stEagle am 21. August 2008 16:47

Doch, genau darum geht es ;)

Ihr seid der Meinung, der Vermieter sei verpflichtet, die Verpflichtung seinerseits besteht aber nur darin binnen 12 Monaten die NK-Abrechnung zu erstellen und zukommen zu lassen. Sind die 12 Monate noch nicht mal rum, warum sollte der Vermieter sich dann beeilen? Es reicht vollkommen aus direkt zu Silvester den Brief in den Briefkasten zu werfen um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 21. August 2008 16:59

Nichts für ungut, aber hast Du nicht richtig gelesen um was es geht? Alle haben die Abrechnung bekommen, nur er nicht. Nur darum geht es. Und ich habe geschrieben "muss vorliegen" nicht "muss vorgelegt werden". Reden wir die ganze Zeit aneinander vorbei?

Kommentar von 1stEagle am 21. August 2008 17:03

Es ist doch vollkommen egal wer bereits ne Abrechnung bekommen hat, das ist doch das worauf ich die ganze Zeit hinaus wollte.

Der Vermieter hat 12 Monate Zeit die NK-Abrechnung (egal für wen, dies schreibt das Gesetz nämlich nicht vor) zu machen und zuzustellen.

Wie du sicher weißt macht der Vermieter für jeden Mieter separate Abrechnungen. Also hat er für jede Abrechnung insgesamt 12 Monate Zeit. Und wenn der Vermieter 20 Wohneinheiten besitzt kann er sich bei jeder der 20 Abrechnungen überlegen, ob er diese nun sofort macht oder erst im Dezember. Noch plausibler wird bei 12 Einheiten...da kann der Vermieter sagen, "Ich mache jeden Monat eine, dann hab ich nich so viel Arbeit"...is doch egal ob andere die Abrechnung bereits haben oder nicht. Der Vermieter ist an den § 556 BGB gebunden. Und zwar für jede Abrechnung für sich.


anonym
beantwortet von 1stEagle am 21. August 2008 15:05
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gemäß § 556 Absatz 3 BGB hat der Vermieter 12 Monate Zeit die Abrechnung zu erstellen.

Betrifft es also das Jahr 2006 (leider ist der betreffende Zeitraum nicht angegeben) hätte die Abrechnung bereits letztes Jahr erfolgen MÜSSEN.

Betrifft es aber das Jahr 2007 hat der Vermieter bis zum 31.12.2008 (24:00 Uhr) zeit die NK-Abrechnung in deinen Briefkasten wandern zu lassen.

Kommentar von 1stEagle am 21. August 2008 15:11

Habe noch was vergessen...Sollte es tatsächlich 2006 betreffen, so hat der Vermieter zwar das Recht die NK-Abrechnung zu erstellen, hat aber nach § 556 (3) S. 2 BGB nicht mehr berechtigt die Nachzahlung zu fordern. Von einer Erstattung ist diesem § nichts zu entnehmen und ich schließe darauf, das er dann immer noch verpflichtet ist zu zahlen. (Geheimtipp Mieterschutz)


Baiana
beantwortet von Baiana am 21. August 2008 14:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nachfragen und warten...


Tippse
beantwortet von Tippse am 21. August 2008 14:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anrufen und nachfragen beim Vermieter / der HVW


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 21. August 2008 14:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ruf deinen Vermieter an, und frag ihn wo die Abrechnung bleibt.




Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 21. August 2008 15:02

Habe ich schon vor 2Wochen getan. Die Antwort war:"Ich mach das mal demnächst". Wie gesagt erwarte ich eine Rückzahlung aber es passiert nichts.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 21. August 2008 15:35

Bleib hartnäckig und weise ggf. drauf hin, das er gesetzlich verpflichtet ist dir evtl. Rückzahlen auszuhändigen.

Kommentar von 1stEagle am 21. August 2008 15:40

schau mal in § 556 BGB, wenn es sich um das Jahr 2007 handelt, so hat er noch Zeit.

Da aber NICHTS davon hier steht kann nur von der aktuellen NK-Abrechnung gesprochen werden, somit also von der 2007er....ansonsten siehe meine Antwort


schildi
beantwortet von schildi am 21. August 2008 14:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wir auch noch nicht


wolle59
beantwortet von wolle59 am 21. August 2008 19:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vielen Dank an alle. Hat geklappt.Habe die Abrechnung und den Scheck erhalten.Abrechnung war vom 31.05.08 Scheck von heute. Nach Palaver und zurede.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.