3

Alle Mieter haben schon die Nebenkostenabrechnung erhalten, außer wir .

Frage von wolle59 wolle59

Jeder in unserem Haus hat die NK Abrechnung schon. Da ich wahrscheinlich Guthaben habe, wartet der Vermieter wohl noch um später abzurechnen. Kann oder darf er das?? Wenn er Geld zu bekommen hätte , wäre die Abrechnung schon da!!! Was ist zu tun?? Danke

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von 1stEagle 1stEagle

    Gemäß § 556 Absatz 3 BGB hat der Vermieter 12 Monate Zeit die Abrechnung zu erstellen.

    Betrifft es also das Jahr 2006 (leider ist der betreffende Zeitraum nicht angegeben) hätte die Abrechnung bereits letztes Jahr erfolgen MÜSSEN.

    Betrifft es aber das Jahr 2007 hat der Vermieter bis zum 31.12.2008 (24:00 Uhr) zeit die NK-Abrechnung in deinen Briefkasten wandern zu lassen.

    Kommentar von 1stEagle 1stEagle1stEagle

    Habe noch was vergessen...Sollte es tatsächlich 2006 betreffen, so hat der Vermieter zwar das Recht die NK-Abrechnung zu erstellen, hat aber nach § 556 (3) S. 2 BGB nicht mehr berechtigt die Nachzahlung zu fordern. Von einer Erstattung ist diesem § nichts zu entnehmen und ich schließe darauf, das er dann immer noch verpflichtet ist zu zahlen. (Geheimtipp Mieterschutz)

  • 4
    Antwort von Resistance Resistance

    außer uns ;-))

    Bitte den Vermieter um Aushändigung der Abrechnung. Da andere Mieter sie erhalten haben, muss Eure auch vorliegen.

    Kommentar von 1stEagle 1stEagle1stEagle

    falsch, muss sie nicht.

    vgl. hierzu meine Antwort sowie § 556 BGB

    Kommentar von Resistance ResistanceResistance

    ??? Natürlich muss sie vorliegen. Wenn andere Mieter sie erhalten haben, sind auch alle anteiligen Kosten ermittelt.

    Kommentar von 1stEagle 1stEagle1stEagle

    Nein, siehe § 556 BGB MUSS nicht. Es gibt auch Kosten, die der Wohnung DIREKT zugeordnet werden und nicht nur anteilig ;)

    Davon abgesehen ist der Vermieter NICHT verpflichtet ALLEN Mietparteien zeitgleich die Abrechnung zuzuschicken.

    Bitte lies ERST den §§ 556 BGB

    Kommentar von Resistance ResistanceResistance

    Nun krieg Dich mal wieder ein. Um das geht es gar nicht.

    Kommentar von 1stEagle 1stEagle1stEagle

    Doch, genau darum geht es ;)

    Ihr seid der Meinung, der Vermieter sei verpflichtet, die Verpflichtung seinerseits besteht aber nur darin binnen 12 Monaten die NK-Abrechnung zu erstellen und zukommen zu lassen. Sind die 12 Monate noch nicht mal rum, warum sollte der Vermieter sich dann beeilen? Es reicht vollkommen aus direkt zu Silvester den Brief in den Briefkasten zu werfen um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

    Kommentar von Resistance ResistanceResistance

    Nichts für ungut, aber hast Du nicht richtig gelesen um was es geht? Alle haben die Abrechnung bekommen, nur er nicht. Nur darum geht es. Und ich habe geschrieben "muss vorliegen" nicht "muss vorgelegt werden". Reden wir die ganze Zeit aneinander vorbei?

    Kommentar von 1stEagle 1stEagle1stEagle

    Es ist doch vollkommen egal wer bereits ne Abrechnung bekommen hat, das ist doch das worauf ich die ganze Zeit hinaus wollte.

    Der Vermieter hat 12 Monate Zeit die NK-Abrechnung (egal für wen, dies schreibt das Gesetz nämlich nicht vor) zu machen und zuzustellen.

    Wie du sicher weißt macht der Vermieter für jeden Mieter separate Abrechnungen. Also hat er für jede Abrechnung insgesamt 12 Monate Zeit. Und wenn der Vermieter 20 Wohneinheiten besitzt kann er sich bei jeder der 20 Abrechnungen überlegen, ob er diese nun sofort macht oder erst im Dezember. Noch plausibler wird bei 12 Einheiten...da kann der Vermieter sagen, "Ich mache jeden Monat eine, dann hab ich nich so viel Arbeit"...is doch egal ob andere die Abrechnung bereits haben oder nicht. Der Vermieter ist an den § 556 BGB gebunden. Und zwar für jede Abrechnung für sich.

  • 1
    Antwort von wolle59 wolle59

    Vielen Dank an alle. Hat geklappt.Habe die Abrechnung und den Scheck erhalten.Abrechnung war vom 31.05.08 Scheck von heute. Nach Palaver und zurede.

  • 1
    Antwort von Senselessways Senselessways

    Ruf deinen Vermieter an, und frag ihn wo die Abrechnung bleibt.

    Kommentar von wolle59 wolle59wolle59

    Habe ich schon vor 2Wochen getan. Die Antwort war:"Ich mach das mal demnächst". Wie gesagt erwarte ich eine Rückzahlung aber es passiert nichts.

    Kommentar von Senselessways SenselesswaysSenselessways

    Bleib hartnäckig und weise ggf. drauf hin, das er gesetzlich verpflichtet ist dir evtl. Rückzahlen auszuhändigen.

    Kommentar von 1stEagle 1stEagle1stEagle

    schau mal in § 556 BGB, wenn es sich um das Jahr 2007 handelt, so hat er noch Zeit.

    Da aber NICHTS davon hier steht kann nur von der aktuellen NK-Abrechnung gesprochen werden, somit also von der 2007er....ansonsten siehe meine Antwort

  • 1
    Antwort von Tippse Tippse

    Anrufen und nachfragen beim Vermieter / der HVW

  • 1
    Antwort von Baiana Baiana

    Nachfragen und warten...

  • 0
    Antwort von schildi schildi

    wir auch noch nicht

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.