Alle AN bekommen Bonus ausgezahlt, nur ich nicht

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So wie ich aus den dazugehörigen Beispielen herausgelesen habe, darf er mich nicht außen vor lassen?!

Mit dieser Annahme hast Du Recht!

Sofern im Arbeitsvertrag keine Festlegungen getroffen sind, unter welchen Bedingungen der Arbeitgeber seine freiwillige Leistung (die Berechtigung zu dieser Freiwilligkeit ist überhaupt nicht in Frage zu stellen und das "Ob" auch nicht vom Betriebsrat abhängig, wohl das "Wie") allgemein den Arbeitnehmern gewährt, hat er sie an alle Arbeitnehmer zu erbringen!

Er darf einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern nur dann ausschließen, wenn es dafür sachliche Begründungen gibt, die er aber auch mit der Zusage der Leistung vermitteln muss!

Wenn in der von Dir zitierten arbeitsvertraglichen Zusage zur Gewährung dieser Leistung keine Kriterien genannt werden, unter denen eine Beschränkung der Leistung oder ein Ausschluss von ihr vorgenommen werden können, dann hast Du ebenfalls grundsätzlich einen Anspruch darauf.

Bei der Formulierung solcher Kriterien, die den Anspruch auf diese Leistung regeln oder ausschließen sollen, hat der Betriebsrat (der sich übrigens unbedingt mit Deinem Problem befassen sollte!!!) ein Mitbestimmungsrecht!

Bei den bisherigen Antworten sträuben sich mir sprichwörtlich die Nackenhaare!

Hallo und erstmal vielen Dank an eure doch zahlreichen Antworten :)

Vor allem die von Familiengerd haben mich stark motiviert.

Mit dieser "Gewinnbeteiligung" ging ein vom Chef unterschriebener Brief einher, in welchem ausdrücklich von den guten Umsätzen die Rede war und man sich mittels dieser Beteiligung bei den AN bedanken möchte. Es ist nicht die Rede von (zukünfitger) Betriebszugehörigkeit oder das der Bonus "motivierend" für die Zukunft sein soll...

Morgen findet diesbezüglich ein Gespräch mit meinem Chef statt.

Aber nochmal zu dem Stichwort "sachliche Begründung" - die Kündigung meinerseits ist ein solcher Grund bzw kann als solcher gewertet werden?

Ich habe mir nie etwas negatives zu Schulden kommen lassen, unbezahlte Überstunden wurden ohne murren gemacht und sonst war man auch mit meiner Leistung zufrieden.

Freundliche Grüße

@Arjay87

Die Kündigung kann keine "sachliche" Begründung für die Verweigerung der Bonuszahlung sein, wenn der Grund dieser Zahlung der Dank an die Mitarbeiter für die guten Umsätze ist.

Allenfalls könnte eine anteilige Zuwendung in Frage kommen mit dem Argument, dass Du nur zeitliche teilweise an der Umsatzerwirtschaftung mitgewirkt hättest - aber auch das hätte als Bedingung formuliert sein müssen.

@Familiengerd

Gespräch gabs gestern

Folgende Gründe wurde für die Nichtberücksichtigung genannt:

  1. Kündigung meinerseits, die Gewinnbeteiligung soll die Mitarbeiter für die Zukunft motivieren und das Engangement belohnen. Außerdem wurde es als "Investition für die Zukunft" betitelt - da ich gekündigt habe, kann man nicht in mich investieren.

  2. In vergangenen Jahr gabs ein Autounfall beim ausparken (nur Blechschaden, Höhe 3000€). Das Firmenfahrzeug war nicht "meines", sondern ein allgemeines der Firma. Da sind ja auch Kosten die "ich" verursacht habe.

  3. Er ging auf die "Freiwilligkeit der Zahlung" ein (wie schon vorher genannt).

Es ging ja mit der Geschichte ein Brief zur Gewinnbeteiligung (jeder hat einen mit dem selben Wortlaut bekommen) umher, hier ein Ausschnitt:

*... 2013 hat das Unternehmen mit einem guten Ergebnis abgeschlossen, an dem Sie maßgeblich mitgeholfen haben...

... Mit dieser Beteiligung, ... , möchten wir als familiengeführtes Unternehmen unsere Nähe zu den Mitarbeitern dokumentieren und die Erwartung verbinden, dass Sie sich auch künftig verantwortungsbewusst für das Unternehmen einsetzen.

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass die Gewinnbeteiligung für die Mitarbeiter eine freiwillige Leistung des Unternehmens ist ...*

@Arjay87

Wenn Du auch diesen Brief so bekommen hast, hat sich der Arbeitgeber Dir gegenüber zur Leistung verpflichtet.

Was sagt denn der Betriebsrat? Der hat schließlich ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Ausgestaltung und konkrete Umsetzung der Gewinnbeteiligung geht (nicht dabei, ob der Arbeitgeber sie grundsätzlich einführt/gewährt oder nicht - das ist dessen freie unternehmerische Entscheidung).

Die Gründe für einen Ausschluss können nicht "nachgeschoben" werden, sondern müssen als Kriterien für die Gewährung oder Nichtgewährung vorab festgelegt sein (unter Beteiligung des Betriebsrats), das betrifft jedenfalls die Nr. 1; die beiden anderen Punkte 2. und 3. sind als Gründe für eine Verweigerung ohnehin nicht haltbar.

@Familiengerd

Hallo,

Ich danke dir für die schnellen Antworten!

Einen Betriebsrat gibt es nicht, es handelt sich um ein Unternehmen mit ca 25 AN. Zum Brief, das habe ich ungünstig formuliert - er ist so mit dem Wortlaut an alle rausgegangen, die auch eine Beteiligung bekommen haben. Ich hab ihn mir (da ich keinen bekommen habe) von einem Kollegen kopiert.

Du hast mich jedenfalls sehr darin bestärkt, den rechtlichen Weg weiter zu verfolgen und mich juristisch Beraten zu lassen.

Nur nebenbei, es handelt sich um eine Zahlung von etwa 2000€

@Arjay87

Wenn es sich um eine Gewinnbeteiligung handelt, die sich ja ausdrücklich auf das Jahr 2013 bezieht, dann bis Du zumindest - da Du seit Juli 2013 im Betrieb beschäftigt bist - entsprechend dieser Zeit zu berücksichtigen, also jedenfalls mit der halben Gewinnbeteiligung!

Von einem Betriebsrat bis ich ausgegangen, weil im Zitat in Deiner Frage von "Betriebsvereinbarung" die Rede ist, die ja einen Betriebsrat voraussetzt.

Da freiwillig, kein Rechtsanspruch. Außerdem warst du damals wahrscheinlich zu kurz da, und jetzt gehst du sowieso. Oder du hast nichts nennenswertes getan? Bei uns bekommt man Sonderleistungen erst ab 3 oder 4 Monaten Firmenzugehörigkeit, wie es mit Kündigung aussieht weiß ich nicht.

Da freiwillig, kein Rechtsanspruch.

Um die Frage eines Rechtsanspruchs geht es doch überhaupt nicht, sondern darum, dass der Arbeitgeber, wenn er eine Leistung (freiwillig) gewährt, diese nicht einzelnen Arbeitnehmers oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachliche Begründung verweigern darf!

@Familiengerd

Die Begründung kann er sich gerne abholen, bekommen wird Ers trotzdem nicht.

@KeinName2606

Wenn Du das weißt und sagst ...

Im Übrigen ist das keine Erwiderung auf meinen Einwand zu Deiner Antwort.

Jedoch habe ich am 29.8.2014 meinen letzten Arbeitstag (Kündigung meinerseits). Kann bzw darf mein AG das als Grund nehmen, mir keinen Bonus auszuzahlen?

Ja, darf er, mal ganz abgesehen von der Freiwilligkeit der Zahlung. In deinem Fall wird die Kündigung der Grund dafür sein. Viele Arbeitgeber legen z. B. in Klauseln fest, dass man grundsätzlich von solchen Zahlungen ausgenommen ist, wenn man zum Zeitpunkt der Zahlung oder zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Zahlung bereits gekündigt hat oder dass Unternehmen binnen 3 Monate nach der Zahlung den Betrieb verlässt. Wie genau die Klausel in deinem Fall aussieht, müsstest Du in den Betriebsvereinbarungen oder im Vertrag finden.

Ja, darf er,

Und mit welcher Begründung - bitteschön!! - wenn zu einem solchen von Dir genannten "zum Beispiel" nichts im Arbeitsvertrag steht?!?!

@Familiengerd

Komm mal wieder runter, Du musst die Leute, die hier geantwortet haben, nicht gleich so anfahren.

Meine Begründung liegt in der Kündigung. Hättest Du meine Antwort sorgfältig gelesen, müsstest Du nicht nachfragen, mit welcher Begründung er das m. E. darf.

@Jesla1803

Ich war noch gar nicht ganz oben!

Deine Antwort habe ich allerdings gelesen - darum habe ich auch geschrieben: "wenn zu einem solchen von Dir genannten "zum Beispiel" nichts im Arbeitsvertrag steht"!

Das ist dann offensichtlich Dir "durchgegangen"!

Für Dein "ja" gibt Du keine konkreten Gründe an, sondern spekulierst nur darüber, was sein könnte! Und die Kündigung wäre nur dann ein Grund, wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt - von der wir nichts wissen - also ...

Im Übrigen kann man sich über die meisten Fragen schon durchaus mit Recht "aufregen", wenn da im Allgemeinen nur entsprechend dem geantwortet wird, was man "meint" oder "denkt", ohne sich ganz offensichtlich konkret mit dem Problem befasst zu haben!

@Familiengerd

Es ist mir nicht "durchgegangen", dass nichts dazu im Arbeitsvertrag zu stehen scheint. Jedoch kann so etwas auch in den Betriebsvereinbarungen stehen.

Selbstverständlich spekuliere ich, da ich weder Arbeitsvertrag noch Betriebsvereinbarungen vorliegen habe. Niemand hier ist in der Lage, eine rechtlich korrekte Antwort zu geben, dazu müsste man die genannten Dokumente einsehen.

Ich teile, ebenso wie andere User, meine Meinung zu dem Thema mit, die zumindest bei mir auf Erfahrung begründet ist. Ich habe selber in einer Firma gearbeitet, in der so etwas festgelegt war. Und ich gebe sehr wohl eine Begründung für meine Aussage an. Solltest Du nicht in der Lage sein, diese aus meiner Antwort heraus zu erkennen, dann ist das nicht mein Problem.

Es steht dir völlig frei, ebenso deine Meinung kund zu tun und dem Fragesteller eine Antwort zu geben. Allerdings hast Du keinen Grund, die Leute hier so anzufahren. Wenn Du es besser weißt (was Du sicher nicht tust, da ich davon ausgehe, dass auch Du die Dokumente nicht vorliegen hast), kannst Du dies ja gerne mitteilen, zumindest ich lasse mich auch belehren, aber es kommt immer auf die Art und Weise an, wie man mit den Leuten umgeht.

@Jesla1803

Konkret: Wie gehe ich denn "mit den Leuten" um und wie stellt sich das "die Leute so anfahren" tatsächlich dar????

Außerdem ist Dein Statement auch keine Widerlegung meiner kritischen Bemerkung zu vielen Antworten (nicht speziell jetzt hier)!

Deine Erwiderung auf meinen Kommentar vermittelt mir lediglich den Eindruck, dass Du Dich schlicht und Einfach nur "auf den Schlips getreten" fühlst - was zu tun aber nicht meine Absicht war.

@Familiengerd

Okay, ich erkläre Dir jetzt noch mal detailliert, wie meine Antwort aufzufassen ist:

Ich bin der Meinung (da ich es schon so erlebt habe), dass ein Arbeitgeber Personen von freiwilligen Zahlungen ausschließen darf, wenn bestimmte Gründe vorliegen. So ein Grund kann die Kündigung des Arbeitnehmers sein. Ich spekuliere dahingehend, ob beim Fragesteller so etwas im Vertrag oder in den Betriebsvereinbarungen vermerkt ist. Es ist jedoch keine Spekulation, ob es grundsätzlich Gründe für den Ausschluss bei einer solchen Zahlung gibt, denn ich weiß, dass es diese gibt.

Im Gegensatz zu anderen Usern, die hier geantwortet haben, geht es m. E. nicht um den Aspekt der Freiwilligkeit. Das meinte ich mit "Hättest Du meine Antwort genau gelesen...". Läge die Kündigung oder ein anderer sachlicher Grund nicht vor, wäre ich ebenso der Meinung, man könne niemanden "einfach so" ausschließen.

Nun obliegt es dem Fragesteller, zu prüfen, ob es so eine Klausel des Ausschlusses gibt. Weder Du noch ich können ihm das sagen, da keiner von uns die Dokumente prüfen kann. Gibt es keine, ist es selbstverständlich sinnvoll, sich an den Betriebsrat zu wenden.

Ich hoffe, wir verstehen uns jetzt.

@Jesla1803

Im Gegensatz zu anderen Usern, die hier geantwortet haben, geht es m. E. nicht um den Aspekt der Freiwilligkeit.

Da gehe ich mit dir ganz konform: für das hier genannte Problem spielt die Frage der Freiwilligkeit überhaupt keine Rolle (da muss der Arbeitgeber auch nicht den Betriebsrat fragen, ob oder ob nicht - lediglich bei der konkreten Durchführung hat er ein Mitsprache-/Mitbestimmungsrecht).

Ich bin der Meinung (da ich es schon so erlebt habe), dass ein Arbeitgeber Personen von freiwilligen Zahlungen ausschließen darf, wenn bestimmte Gründe vorliegen.

Das habe ich ja ebenfalls so gesagt, dass es für den Ausschluss von einer ansonsten allgemein gewährten Leistung objektive/sachlich rechtfertigende Gründe geben muss; diese Gründe - also zum Beispiel als Voraussetzung das ungekündigte Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - müssen aber in der Zusage der Leistung formuliert sein, ansonsten ist die Leistung zu erbringen.

Und unter dem Vorbehalt dieser Bedingung habe ich ja auch meine Antwort gegeben.

Ich hoffe, wir verstehen uns jetzt.

:-)

Es liegt im freien Ermessen des AG, und es besteht kein Rechtsanspruch. Ist dann also auch nicht auf dem Rechtswege einklagbar.

Es liegt im freien Ermessen des AG, und es besteht kein Rechtsanspruch.

Das kein Rechtsanspruch besteht, bezweifelt auch keiner - aber darum geht es überhaupt nicht!!!

Und mit Deiner Antwort sagst Du aber überhaupt nichts darüber, ob er einzelne Arbeitnehmer (oder Gruppen) von einer freiwilligen Leistung ausnehmen darf - er darf es (Freiwilligkeit hin, Freiwilligkeit her) nicht!!!

Da es eine freiwillige Zahlung ist, kann der Arbeitgeber sie auszahlen, an wen er will. Außerdem steht in deinem Zitat die BEgründung bereits drin. Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

und begründet keinen Rechtsanspruch
Da es eine freiwillige Zahlung ist, kann der Arbeitgeber sie auszahlen, an wen er will.

Das ist völlig falsch!

Auch die Freiwilligkeit einer Leistung berechtigt den Arbeitgeber nicht, einzelne Personen oder Personengruppen davon auszunehmen, wenn es dafür keine sachlichen Gründe gibt.

Die "Freiwilligkeit" mit mit diesem Gleichbehandlugnsgrundsatz nun überhaupt nichts zu tun!