Hallo,
angenommen Opfer fällt die Treppe vor dem Haueingang, welche nicht verkehrsicher ist, herunter und bricht sich doppelt das Handgelenk.
Zu diesem Zeitpunkt war das Opfer alkolisiert, aber nicht verkehrsuntüchtig.
Kann Opfer, dennoch Schmerzensgeld u.A vom Vermieter des Unfallortes geltend machen?
Es kann beiwesen werden das Opfer auch ohne alkohol auf dieser Treppe gefallen wäre, da das Licht für den Hauseingang einen zu kurzen Lichtintervall besitzt und keine nutzbaren Handlaufgeländer in greifweite befinden.
vielen Dank
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