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Alkolisiertes Opfer Unfall treppe ,trozdem Schmerzensgeld?

Frage von Rezus Rezus

Hallo,

 

angenommen Opfer fällt die Treppe vor dem Haueingang, welche nicht verkehrsicher ist, herunter und bricht sich doppelt das Handgelenk.

Zu diesem Zeitpunkt war das Opfer alkolisiert, aber nicht verkehrsuntüchtig.

Kann Opfer, dennoch Schmerzensgeld u.A vom Vermieter des Unfallortes geltend machen?

Es kann beiwesen werden das Opfer auch ohne alkohol auf dieser Treppe gefallen wäre, da das Licht für den Hauseingang einen zu kurzen Lichtintervall besitzt und keine nutzbaren Handlaufgeländer in greifweite befinden.

 

vielen Dank

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von MrTea MrTea

    Die Frage wird sein, kannst Du beweisen, dass die Treppe/ die Beleuchtung nicht dem notwendigen Mindeststandard entspricht, also tatsächlich ein Verschulden des Vermieters vorliegt. 

    Dass derjenige, der sich verletzt hat, alkoholisiert war, würde wahrscheinlich bei der Frage "Mitschuld" das Schmerzensgeld wieder ein wenig mindern.

    Wenn der Schaden erheblich war - hohe Schmerzen - was ich mir bei einem Handgelenksbruch gut vorstellen kann -  längerer Arbeitsausfall, längerer Krankenhausaufenthalt, würde es sich wahrscheinlich lohnen, einen Anwalt die Chancen beurteilen zu lassen.

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