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AlkoholZoll Italien-Deutschland

gefragt von tihawe am 09.09.2009 um 15:50 Uhr

Da wir demnächst einen Geburtstag feiern, haben wir aus unserem Urlaub in Italien Wein und Sekt mitgebracht, den man bei uns nicht bekommt. Wie sieht denn sowas inzwischen eigentlich Zolltechnisch aus? Grad was zB. das durchfahren der Schweiz betrifft


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Beetle75
beantwortet von Beetle75 am 9. September 2009 15:51
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Hilfreichste Antwort

www.zoll.de da findest Du alle Infos


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anonym
beantwortet von FordPrefect am 9. September 2009 15:53
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laut Zoll:
"10 Liter Schnapps (Alkohol > 22 % vol.) oder oder 20 Liter Zwischenerzeugnisse oder 90 Liter Wein, allerdings nur höchstens 60 Liter Sekt u. Champagner (Alkohol < 22 % vol.)"

Wobei diese bei der Einreise in die Schweiz ggfs. deklariert (und evtl. auch verzollt!) werden müssen; normalerweise bekommt man den Zoll aber bei Ausreise wieder ausgezahlt:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfoprivat/essentrinken/00357/index.html?lang=de

Kommentar von tihawe am 9. September 2009 15:56

Soviel wars dann doch nicht.



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