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Alkoholverbot in der Bahn?

Frage von glensas glensas

Ich fahre täglich mit der Bahn nach Hause, und seit dem 1.10 gilt das Alkoholverbot in der Bahn, wo es heißt, das man Alkohol nur noch in geschlossenen Behältnissen mitführen darf.

Das finde ich auch gut so, aber mir stellt sich die Frage, was passsiert, wenn ich mich irgendo in der Bahn hinsetze, und da eine offene Dose/Flasche mit Alkohol rumsteht, meistens ja leer.

Wenn nun die Kontrolle kommt, und neben mir ist so eine offene Flasche/Dose, was passiert dann?

Genauso im Umkehrschluß, wie wollen die Kontrollen beweisen, das es meine Dose ist, wenn Sie neben mir steht?

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Antworten (7)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von NutzerDerNutzer NutzerDerNutzer

    was sie nicht beweisen können das können sie dir auch nicht zu unrecht bestrafen

    Kommentar von NutzerDerNutzer NutzerDerNutzerNutzerDerNutzer

    danke für die auszeichnung ^^

  • 5
    Antwort von gesperrter2011 gesperrter2011

    Lahme Ausreden...

    Dann setzt Du Dich einfach woanders hin wenn Du da eine geöffnete Dose oder Flasche siehst...

    Alkis in Öffis sind unerwünscht !!!

    Kommentar von glensas glensasglensas

    Schon mal in einer Großstadt Bahngefahren? Da stehen am WE überall leere Dosen und Flaschen, beim fettgedruckten hast du recht

    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011

    Nö...fahre Auto

    Aber wenn die doch überall rumstehen, weiß man doch das die nicht immer demjenigen, der da grade sitzt, gehören

    Kommentar von glensas glensasglensas

    und trotzdem will man sich setzen

  • 1
    Antwort von cuxiline cuxiline

    So hat ein paar Tage gedauert, ich hoffe es wird jetzt noch gelesen. Hier die Antwort vom HVV ob DB Kunden sich an das AKV halten müssen:

    Die Zustimmung des HVV zur Nutzbarkeit der Ländertickets der DB im Großbereich des HVV ist geknüpft an die Bedingung, dass die HVV-Tarif- und Beförderungsbedingungen anerkannt werden. Dies ist in den Bedingungen der betroffenen Ländertickets für Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern auch festgehalten. Das Alkoholkonsumverbot gilt also auch für diese Kunden.

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    Antwort von Mitropa Mitropa

    "...und seit dem 1.10 gilt das Alkoholverbot in der Bahn, wo es heißt, das man Alkohol nur noch in geschlossenen Behältnissen mitführen darf"

    Sorry, aber wo hast du denn DEN Blödsinn her?

    Es gibt in Deutschland m.W. bei zwei Verkehrsunternehmen (Metronom und EVB, beide in Niedersachsen) Alk-Verzehrverbot, und außerdem in einigen wenigen Verkehrsverbünden (z.B. HVV Hamburg). Ansonsten ist da überhaupt nichts verboten! Außer, du bist so besoffen und schlägst über die Stränge, dass dich die Sheriffs rausholen müssen. Aber das hat nichts mit Alk-Verbot zu tun, sondern mit deinem Verhalten.

    Und die Regelung im HVV gilt auch nur dann, wenn du eine Fahrkarte des HVV hast, also innerhalb des HVV fährst. Sprich: wenn du mit einem DB-Fahrschein meinetwegen von Kiel nach Hamburg fährst, darfst du auch im Gebiet des HVV weiterhin trinken - du hast kein Vertragsverhältnis mit dem HVV, und der Zug (incl. Hausrecht) gehört der DB.

    Also nicht alles so heiß essen (oder kalt trinken) wie es gekocht wird. Und einfach ein wenig so benehmen, wie du es auch von anderen erwartest - dann gibt es auch keine Probleme.

    Gruß

    Kommentar von glensas glensasglensas

    Nun fahr ich aber mit einem Ticket des HVV, aber interessant, das es mit einem Ticket der DB nicht gelten soll, wurde doch extra ein Gesetz erlassen!

    Kommentar von cuxiline cuxilinecuxiline

    es ist kein Gesetz, sondern eine neue Note in den Beförderungsbedingungen.

    Kommentar von cuxiline cuxilinecuxiline

    Hast Du geraucht, oder was? Sobald Du die S-Bahn oder ein anderes Verkehrsmittel in HH betritts erkennst Du deren Beförderungsbedingungen an. Und die sagen seit dem 1.10. dass das Trinken sowie bereitstellen alkoholischer Getränke verboten ist. das hat nichts mit einer Fahrkarte vom Hvv oder DB zu tun. Denn auch die DB Fahrkarten gelten in der S-Bahn. Also erkundige Dich erstmal, bevor Du hier so was von Dir gibst.

    Kommentar von Mitropa MitropaMitropa

    "Hast Du geraucht, oder was?"

    Rauchen ist in der S-Bahn generell verboten.

    "Sobald Du die S-Bahn oder ein anderes Verkehrsmittel in HH betritts erkennst Du deren Beförderungsbedingungen an. Und die sagen seit dem 1.10. dass das Trinken sowie bereitstellen alkoholischer Getränke verboten ist."

    Wo steht das? In der S-Bahn gelten - wenn man eine DB-Fahrkarte hat - die Beförderungsbedingungen der DB! Es gibt m.W. keine speziellen Bef.-bedingungen der S-Bahn Hamburg GmbH! Nochmal für die Landwirtschaft: die Beförderungsbedingngen im HVV gelten nur für Fahrgäste mit HVV-Fahrkarte! Ansonsten: bitte Gegenbeweis!

    Dank & Gruß

    Kommentar von cuxiline cuxilinecuxiline

    Schnucki ich bin Fahrgastbetreuerin beim Metronom. Du kannst mir da schon vertrauen. Es gibt keinen Unterschied ob Du eine DB oder HVV Fahrkarte hast. Im übrigen gehört die S-Bahn HH zur DB.

    http://www.hvv.de/wissenswertes/alkoholkonsumverbot/

    Kommentar von cuxiline cuxilinecuxiline

    so ich habe jetzt mal an den HVV geschrieben, damit die das aufklären. Übrigens so wie Du es erklärst müssten ja Fahrgäste im Metronom auch das AKV nicht einhalten, weil sie ja eine DB Fahrkarte haben. So ein Schwachsinn.

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    Antwort von NelsonMandela NelsonMandela

    Also es heißt Alkohol nur noch in geschlossenen Behältnissen. Gibt ja auch bier mit schraubverschluss. :D

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    Antwort von Wasabicliochips Wasabicliochips

    Wenn du stockenvoll da sitzt, dürfte man annehmen, dass es dein Behältnis ist.

    Steht eine offene Dose rum, du bist aber zu 0% alkoholisiert - dann stammt die wohl nicht von dir. Beweisen hin oder her, es geht wohl hauptsächlich darum, dass sich im Zug nicht wild besoffen wird.

  • 0
    Antwort von NelsonMandela NelsonMandela

    Wenn man trinkt hat man auch eine fahne. Also was machst du dir gedanken?

    Kommentar von glensas glensasglensas

    Also soll man in der Bahn pusten?

    Kommentar von NelsonMandela NelsonMandelaNelsonMandela

    Warum nicht wenn ein verdacht besteht. Wenn man rotzevoll in der bahn sitzt und vielleicht noch rum pöbbelt dann muss sowas bestraft werden.

    Kommentar von glensas glensasglensas

    Man wird aber nicht bestraft, wenn man voll ist, sondern wenn man Alkohol trinkt, egal in welchen Zustand

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