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Alkoholverbot gerechtfertigt?

Frage von Dashboard Dashboard

Hey,

für eine Abiparty haben wir von der Stadt auflagen bekommen, welche besagen das wir nur noch Bier und Wein verkaufen dürfen und um 2 uhr Schluss ist. Die Party sollte eig von ca 2500 Leuten (wie letztes Jahr) gefeiert werden. Wir fürchten nun jedoch starke Einbußen bis hin zu Verlusten.

Grund sei der Jugendschutz und die Anwohner die sich um die bereits über 55 Jahre alte Halle angesiedelt haben, welche sich über Lärm von den "Partyverlassern" beschwert haben.

Hätte gern mal eure Meinung!

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Antworten (5)

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    Antwort von pierrot pierrot

    Das finde ich absolut korrekt!

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    Antwort von skippyOo skippyOo

    ne, also ich würd mir das nicht gefallen lassen!

    erstmal is abi einmal im jahr buw. leben;) und da sollte man spaß haben^^

    also sollte man vorher bereits mal alle anwohner aufsuchen mit ihnen reden. schwierig wirds vil dann, wenn die partys -immerhin 2500 leute- früher schon mal ziemlich naya ich sag mal "süffig"^^ geendet haben, wahnsinns lärm, betrunkene kinder usw., dann denk ich wird das schwieriger..aber wenn bisher alles immer gut lief, wieso irgendein grund euch einzuschränken?

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    Antwort von Jacky124 Jacky124

    Hi Klar sollte auf die anwohner geachtet werden aber wenn ihr die party so macht das hart alc nur an die 18 Jährigen verkauft wird dürfte das eigetlich keine probleme bereiten müsst halt bändle verteilen für die 18 Jährigen also bei uns Freiburg geht das immer in ordnung mit hard alc sont würde warscheinlich auch kaum jemad zu den party gehen redet doch noch mal mit der stadt! Müsst halt vll auch draußen noch leute hinstellen die sich um die party "Verlasser" kümmern und halt darauf achtren das es nicht zu laut wird. würde vll voher bei den direkten nachbarn vorbeigehen und mich im vorraus entschuldigen.

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    Antwort von phoenixsphinx phoenixsphinx

    Wenn die Stadt diese Auflagen gestellt hat, kannste sicherlich in Widerspruch gehen.

    ABER:

    Der Jugendschutz und Anwohner Schutz ist sozusagen schützenswerter als euer Spass und verdienst, deswegen werdet ihr damit nich viel erreichen denk ich.

    Ich finds auch richtig von der Stadt. Sorry.

  • 0
    Antwort von exorutus exorutus

    Wenn es wirklich zu Lärmbelästigungen aus diesen Gründen kam, darf die Stadt diese Auflagen auch setzen.

    Wenn ihr dies für ungerechtfertigt empfindet, dann könnt ihr dies anfechten indem ihr dagegen klagt.

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