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Alkoholverbot Bussen und Bahnen

Frage von Rechttoll Rechttoll

Hallo ihr Lieben, es gibt ja das Alkoholverbot in Bussen und Bahnen. Angenommen 2000 Teilnehmer wollen demonstrieren. Hierbei auch keine Plakate haben, sondern Alkohol konsumerien. Handelt es sich um eine Versammlung? Genießt diese den Schutz des Art. 8 GG??? Gibt es welche unter euch die sich mit Demos auskennen???

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Antworten (3)

  • 3
    Antwort von PeRiBa PeRiBa

    Die Versammlungsfreiheit steht hier gegen das Hausrecht der Verkehrsgesellschaft. Und das Hausrecht und damit Recht am Eigentum bricht das Versammlungsrecht

  • 1
    Antwort von exactmat exactmat

    warum willst du im bus alkohol trinken? ist es nicht mehr cool genug es zuhause zu tun?

  • 0
    Antwort von yasmin888 yasmin888

    Saufgelage zählen nicht als Demonstration.

    Kommentar von Rechttoll Rechttoll

    weisst du wo das steht?

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