1

Alkoholtest verweigern?

Frage von Rakastaan Rakastaan

Hallo liebe Community,

heute mal eine etwas andere Frage: Wenn ich bei einer Polizeikontrolle den Alkoholtest mit dem Alkomat verweigere, dann dürfen sie mich zur Wache mitnehmen. Soweit klar! Aber was passiert, wenn ich den Bluttest auch verweigere - ohne meine Zustimmung darf man mir wohl kaum eine Nadel in den Arm rammen. Gibt es für solche Fälle sowas wie "Bereitschaftsrichter", die dann jeweilige Erlässe verabschieden?

Liebe Grüße

Raka

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (13)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von damas damas

    glaub nicht, dass du Erfolg hast

    * Rechtsgrundlage für die Blutprobe ist § 81 a der Strafprozeßordnung.

    § 81 a

    (1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

    (2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Hilfsbeamten (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetz) zu.*

    Kommentar von Rakastaan RakastaanRakastaan

    Danke! Das ist genau das, was ich wissen wollte. Ich geb Dir mal den Stern - Es kann eben nur einen geben.

    Den anderen trotzdem vielen lieben Dank!

    Kommentar von damas damasdamas

    sehr nett, aber eigentlich hätte den Stern google verdient ;DDD ich nehm ihn trotzdem

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    Vorbildlich. Nicht vergessen, die Quelle anzugeben. Man weiß sonst nicht, was noch daraus wird. ;-)

    Kommentar von damas damasdamas

    stimmt, wenn ich einen Dr Titel hätte könnte er mir evtl entzogen werden, falls BILD das liest

    Kommentar von Rakastaan RakastaanRakastaan
    Kommentar von CharlesWaldorf CharlesWaldorfCharlesWaldorf

    Super Heldentat, die StPO zu zitieren. Alle Achtung. Insbesondere, wenn man sämtliche nachfolgenden Grundsatzentscheidungen der Oberverwaltungsgerichte weg läßt. Über die Aktualität "Deiner" Ausgabe der StPO ganz zu schweigen. Die "Hilfsbeamten" der Staatsanwaltschaft heißen seit ein paar Jahren schon längst "Ermittlungsbeamte".

    Kommentar von Rakastaan RakastaanRakastaan

    Nanana, nicht streiten - Du hast doch einen DH bekommen, der ist schließlich auch 10 Punkte wert.

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    @CharlesWaldorf,
    die StPO zu zitieren, ist ziemlich die beste Antwort, das ist eben so. Und es ist auch angegeben, woher das Zitat stammt. Also alles im grünen Bereich. Ich verstehe nicht, worüber du dich hier noch aufregst.

    Kommentar von Rakastaan RakastaanRakastaan

    Sehe ich ganz genauso. Deshalb hat er die beste Antwort bekommen. Er hat einen feststehenden Gesetzestext zitiert - das war für mich alles, was ich wissen wollte. Alles andere ist eben zum Großteil ganz gefährliches Halbwissen.

    Warum rechtfertige ich mich überhaupt dafür, welche Antwort mir am besten geholfen hat? :D

    Kommentar von Rakastaan RakastaanRakastaan

    Ich zitiere auch oft nur Quellen - und was soll ich sagen: 16% meiner nunmehr 413 Antworten wurden als hilfreichste Antwort ausgezeichnet.

  • 4
    Antwort von gri1su gri1su

    Falsch, dürfen sie und werden sie dann auch. So ein richterlicher Beschluß ist notfalls schnell beschafft.

  • 3
    Antwort von CharlesWaldorf CharlesWaldorf

    Oh ja, gibt es. Aber der Richtervorbehalt für so eine Entscheidung kann (bei Nichterreichbarkeit) durch die Entscheidung eines Staatsanwaltes ersetzt werden. Und dreimal darfst Du raten, wie der entscheidet wenn die Beamten den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt bejahen... Darüber darfst Du dann noch mal nachdenken, wenn Du flach am Boden liegst, mit gestrecktem Arm, einer Kanüle in der Vene, von netten Beamten "tatkräftig" überzeugt.

    Und hinterher? Klar, keine Frage, Beschwerde ist zulässig. Klage auch. Macht sich dann besonders gut, mit mit 1,5 Promille im Hinterkopf.

    Kommentar von Rakastaan RakastaanRakastaan

    Danke für die Antwort! Das war genau das, was wir wissen wollten. Wir sind heute Abend irgendwie auf das Thema gestoßen und keiner wusste, wie solche Fälle zu behandeln sind.

    Kommentar von CharlesWaldorf CharlesWaldorfCharlesWaldorf

    Na dann sei froh, daß die Frage nicht "aus gegebenem Anlaß" entstanden ist :)

    Kommentar von Rakastaan RakastaanRakastaan

    Niemals - so verantwortungsbewusst bin ich dann doch noch!

  • 3
    Antwort von larry2010 larry2010

    für solche fälle hat immer ein staatsanwalt dienst, der dann einen richterliche anordnung beschliessen kann. aber nicht nur für blutabnahmen, sondern auch hausdurchsuchungen, strafbefehle....

    Kommentar von CharlesWaldorf CharlesWaldorfCharlesWaldorf

    Naaa nicht so ganz...

    Der Staatsanwalt kann keine richterliche Anordnung beschließen, er kann sie aber ersetzen. Und wenn der Staatsanwalt in solchen Fällen nicht erreichbar ist, ersetzt sie sogar der Polizeibeamte mit seiner Entscheidung. Und glaub mir, er wird es entscheiden, auch wenn's weh tut.

  • 2
    Antwort von PeterSchu PeterSchu

    Ja, die gibt es. Für viele andere Maßnahmen muss ein solcher Richter unter Umständen auch mal in der Nacht rausgeklingelt werden.

  • 2
    Antwort von bookmonster bookmonster

    Rechtsgrundlage für die Blutprobe ist § 81 a der Strafprozeßordnung.

    § 81 a

    (1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

    (2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Hilfsbeamten (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetz) zu.

  • 1
    Antwort von RickyEU RickyEU

    dazu braucht es keinen Richter. Es wird durch die Polizei angeordnet.Das verweigern machst du auch nur ein paar Sekunden.dann liegst du und der Doc kann zapfen. Dazu lies einfach mal das...§ 81 a der Strafprozeßordnung

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    Falsch, genau dort steht, dass es durch den Richter angeordnet wird.

    Kommentar von Barnold BarnoldBarnold

    da hast du aber das überlesen : bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Hilfsbeamten (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetz) zu.

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    Diese Hilfsbeamten sind aber nicht unbedingt simple Polizisten. So lese ich es zumindest in §152 Gerichtsverfassungsgesetz.

    Kommentar von RickyEU RickyEURickyEU

    sodann????????was sind sie sonst?

    Kommentar von CharlesWaldorf CharlesWaldorfCharlesWaldorf

    Und ob sie das sind. Und sie heißen nicht mehr Hilfsbeamte sondern Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft. Wenn Ihr gesetzliche Grundlagen aus dem Internet nehmt, dann schaut vielleicht auch mal wie alt sie sind und was es da in der Folge noch an Grundsatzurteilen und Durchführungsbestimmungen gab.

  • 1
    Antwort von WebZecke WebZecke

    sie nehmen die Blutprobe,darauf kannst dich verlassen :-P

  • 1
    Antwort von Nellam Nellam

    Die dürfen dir dann Blut abnehmen egal ob du willst oder nicht

  • 0
    Antwort von Rollostoimetz Rollostoimetz

    Tja, da muß ich Dich enttäuschen.

    Da kommt dann der Onkel Doktor vorbei und rammt Dir im offiziellen Staatsanwaltschaftsauftrag die Nadel in den Arm.

  • 0
    Antwort von msjones msjones

    Nein, sie dürfen Dir nicht so einfach eine Nadel in den Arm rammen, aber das brauchen sie auch gar nicht.

    Heutzutage genügt nämlich eine Speichelprobe. Auch dort können Substanzen wie Alk nachgewiesen werden.

    Kommentar von CharlesWaldorf CharlesWaldorfCharlesWaldorf

    Völliger Unfug weil völlig ohne Beweiskraft. Die Blutprobe soll eine Beweiswirkung haben und nicht rein informell vorgenommen werden. Speichelprobe als Alkoholtest, was ist denn das für eine Unfug?

    Kommentar von msjones msjonesmsjones

    Das entstammt nicht meinem unfugdurchtriebenen Gehirn, sondern war die Aussage meines Fahrlehrers auf eben diese Frage.

    Guck mal hier:http://www.grenzecho.net/zeitung/aktuell/schlagzeilen_detail.asp?a={3596780B-7121-49BD-A6FF-77363B3CF1E6}

    Damit, oder auch mit einem Urintest können sowohl Drogen. als auch Alkohol zu etwa 90% nachgewiesen werden.

    Erst wenn der User sich auch vor Ort weiterhin weigert, einen dieser Schnelltests zu machen, muss er eine Blutprobe abgeben.

  • 0
    Antwort von idega idega

    bin mir nicht sicher, geht aber glaube ich auch ohne Richter, wird dann halt irgendein Arzt geholt, der das dann macht; ist ja so zu sagen dann Beweissicherung

  • 0
    Antwort von syla10 syla10

    ich denke das sie dich mitnehemen aber ich glaube das du das recht hast nein zu sagen

    Kommentar von CharlesWaldorf CharlesWaldorfCharlesWaldorf

    Das stimmt schon mal. Nein sagen kannst Du auf jeden Fall. Aber was hilft es Dir?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.