Folgendes Problem: Kurz nach dem Mittag bin ich auf die Autobahn gefahren durch den Verkehr bedingt fuhren wir auf einer 100er Strecke 80 in Kolonne, als mir einer rauffährt...
Polizei geholt alles aufnehmen lassen und nun das Problem, wenige Minute vorher hatte ich eine Praline gegessen, so daß beim Pusten 0,3 Promille kamen habe der Polizei gesagt, daß kann nicht stimmen und einen Bluttest gefordert der mit 0,00 erwartungsgemäß ausfiel. Die gegnerische Versicherung ( HUK) will den Schaden nicht vollständig übernehmen wegen Blutalkohol und meint der "Pustest" sei für sie maßgeblich, weil die Polizei 2 Stunden bis zum Bluttest gebraucht hat.
Ist das ein typischer Trick der HUK oder ist das rechtlich haltbar ? Staatsanwalt und Polizei haben nach dem Bluttest alle Ermittlungen eingestellt und auch kein Ordnungsgeld verhängt.
Wer weiß hier Bescheid
DH! So ist's. Die Huk ergreift jede Chance, sich herauszuwinden. Maßgeblich ist hier tatsächlich das Ergebnis der Blutprobe, denn hier wäre ein Blutalkoholgehalt von 0,3 pro Mille auch nach 2 Stunden noch nachweisbar gewesen. Ein Anwalt, der dann übrigens auch von der HUK zu zahlen ist, wird Dir hier weiterhelfen.
Beide Aussagen korrekt !
Das ist typisch für diese Billigversicherer dass immer erst mit solchen Aussagen eingeschüchtert werden soll !