1

Alkoholtest, Polizei

Frage von SuperM4rc SuperM4rc

um den genauen promillewert im blut feststellen zu können verwendet die polizei ein spezielles staatl. geprüftes und extra verplombtes pustegerät. ich meine das ding mit den 20 sternen. nach dem test muss ein für das gerät spezifisches protokoll unterschrieben werden.weigert man sich es zu unterzeichnen gehts ab zum arzt, blutentnahme.

in meinem falle war es heute so, dass ich nichts von beiden machen musste.d.h. ich habe nichts unterschrieben und war auch nicht beim arzt.

ich glaube ja, dass das -so- von der polizei nicht gewollt war.denn ich sollte den zettel unbedingt unterzeichnen. man hat sogar massiv druck ausgeübt. sie wurden laut - haben mit arzt und den entsprechenden folgekosten gedroht etc. ich hatte schon das gefühl dass das für die legitimation des tests wichtig war.naja, ich blieb stur und nach 2 weiteren drogentests, einer zigarettenpause und ein paar streitgesprächen ging das thema iwie verloren und ich konnte nach hause ohne mein kreuz iwo setzen zu müssen und ohne blut zu geben.

so die fragen: was ist der alkoholtest ohne meine unterschrift wert? ist er jetzt leichter anfechtbar? handelt es sich um einen formellen fehler der polizei und ich bekomme ggf keine post von der bußgeldstelle?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 0
    Antwort von Heinze43 Heinze43

    aaber wie ist es wenn sich kein verdacht ergibt das mann was getrunken hat? wie kann mann sie dagegen wehren? m

  • 0
    Antwort von FrankoE FrankoE

    @SuperM4rc: Ich hatte vor kurzem fast die gleiche Situation. Mit dem Unterschied das ich von den beiden Polizisten nicht darauf hingewiesen wurde das ich die Möglichkeit habe den Atemalkoholtest auf der Dienststelle (mit gerichtlich verwertbarem Gerät) zu verweigern. Also habe ich nach dem Test (0,58 Promille) auch das entsprechende Formular (mit aufgeklebten Zettel aus dem Tester) nicht unterschrieben weil darauf der Satz "Ich wurde von den Beamten belehrt das ich den Atemalkoholtest verweigern kann" vermerkt war. Nachdem ich dem Beamten gesagt habe das ich das so nicht unterschreiben werde und er bemerkt hat das ich dahingehend tatsächlich nicht belehrt wurde, hat er auch von Kosten einer Blutprobe dir von mir getragen werden müssten erzählt. Und da es um 0,08 Promille zu viel geht da ich definitiv keine Ausfallerscheinungen gezeigt habe, hätte ich bei einer Blutprobe (1. richterliche Anordnung 2. Fahrt zum Krankenhaus bzw. Arzt) durchaus die Möglichkeit gehabt die 0,08 abzubauen. FAZIT: Ich bin meiner Plicht, mit mehr als 0,5 Promille Auto zu fahren nicht nachgekommen. Aber die beide Polizisten sind ihrer Belehrungspflicht nicht nachgekommen. Ich werde einen Anwalt spezialisiert auf Verkehrsrecht einschalten und abwarten wer zu letzt lacht!

  • 0
    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    übernommen vom aktuellen bussgeldkatalog

    Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

    ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

    ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbotbei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbotbei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

    Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

    Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punktenund während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

    Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.

    Berauschende MittelDazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbotbei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbotbei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Achtung:Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs)führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzugführen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt.Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.

  • 0
    Antwort von AwesomeOne95 AwesomeOne95

    Gerechtigkeit muss sein, du solltest eine saftige Geldstrafe bekommen.

  • 0
    Antwort von Harlekin16 Harlekin16

    Wenn du nichts getrunken hast, wozu regst du dich dann so auf. Die Polizei hat das Recht, dich zum Bluttest mit auf die Wache zu nehmen, wenn du dich weigerst, den Alkotest zu machen. Hoffenltich bekommst du eine saftige Strafe. Denn es kann nicht angehen, daß du deine Rechte genauestens kennst, aber die Pflichten sollten die anderen erfüllen. So geht das nicht. Hoffentlich wird dir auch der Führerschein entzogen und du zahlst ordentlich.

  • 0
    Antwort von FrankHelbig FrankHelbig

    Alkohol im Straßenverkehr geht überhaupt nicht.

    Hoffentlich bekommst Du deine harte und gerechte Strafe !

  • 0
    Antwort von frettlein frettlein

    Die lassen nicht locker. Die kriegen, was sie wollen. Und in diesem Fall zu recht. Ich möchte nicht von Betrunkenen tot oder zum Krüppel gefahren werden.

  • 0
    Antwort von frageloch frageloch

    Wieviel Promille hattest Du denn auf dem "Pustegerät"?

    Kommentar von SuperM4rc SuperM4rc

    0,93 promille

    Kommentar von frageloch fragelochfrageloch

    Kenne zwar nicht die genaue Verfahrensweise, die in diesem Fall angewandt werden muss, denke aber, dass Du bald Post kriegst. Haben die sich denn gar nicht weiter geäußert was jetzt auf Dich zukommt?

    Kommentar von SuperM4rc SuperM4rc

    nur kurz aus dem bußgeldkatalog zitiert..dh. 1 monat fahrverbot, 500eur bußgeld und 4 punkte

    Kommentar von frageloch fragelochfrageloch

    Tja, schwierig da was zu sgen, wäre reine Spekulation. Hast Dich auch nicht verguckt und es waren nur 0,03. Ne, dann hätten sie dir ja nicht die Folgen erklärt. Aber, dass die das vergessen haben, mit der U.schrift kann ich mir auch nicht vorstellen. Ob Bul*en denn auch mal so einen guten, netten Tag haben und alle Fünfe, in Deinem Fall alle 0,93, haben gerade sein lassen und Dir das echt haben durchgehen lassen? Wäre ja echt ein Ding. Hättste ja Riesenglück. Aber dann fordere Dein Glück nicht nochmal heraus, sowas passiert einem nur einmal im Leben. ;o)

  • 0
    Antwort von ILikeTV ILikeTV

    GEH SCHLAFEN !!!!!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.