meinereins am 26.10.2009 um 21:52 Uhr
Der Sohn meiner Freundin wurde jetzt in der Probezeit von der Polizei angehalten. Der Alcotest hat einen Promillewert von 1,3 festgestellt. Womit muss man jetzt rechnen. Was kommt an Kosten auf den Jungen zu und wie lange ist wohl der Führerschein futsch.? Sollte er sich nen Anwalt nehmen
Schau im Google unter Bußgeldkatalog nach. Mein Neffe hatte die 1,1 Grenze und hatte 600 Euro Strafe und 4 Wochen entzug. Bei einem Bekannten waren es bei 1,6 14 Monate.

lol alles kommt auf dich zu...verzichte auf den anwalt das geld kannste dir sparen! lebenslanges auto und fahradverbot...wäre korrekt!
Na dann wünsch ich dir viel Spaß. Anwalt wäre ratsam. Minimum 4 Jahre Probezeit, Führerschein weg, MPU, Anzeige, massig Punkte und eine hohe Geldstrafe. Aber bei so was habe ich kein Mitleid. Also entweder Auto fahren oder Trinken! Beides hat so seine "Vorzüge" aber nicht zusammen.
Leon97531 am 26. Oktober 2009 23:15 Eine MPU ist bei Ersttätern unter 1.6 Promile nicht vorgesehen, Punkte sind Führerscheinbezogen, nach Neuerteilung der FE hat der Fahrer punktemäßig eine weise Weste.
Der Eintrag selbst bleibt in der Führerscheinakte bei Alkoholtaten 10 Jahre bestehen.

Anwalt ist ne gute Idee. Ist möglicherweise eine Straftat, § 315c StGB.
Längere Wege zu Fuss kommen da wohl auf ihn zu. Eine Geldstrafe, eine Nachprüfung vielleicht sogar eine MPU. Das war ja nicht wenig Alkohol.
meinereins am 26. Oktober 2009 22:06 Ja, stimm ich dir Zu. Aber passiert ist passiert.
Ich hoffe der Junge lernt daraus. Autofahren ist kein Recht, sondern ein Privileg! Das kann man gar nicht häufig genug sagen.
meinereins am 9. November 2009 11:46 Meine Rede. Aber die Leute hier kennen den Jungen nicht. Ist eigentlich ein sehr vorrausdenkender, pflichbewusster junger Mann, sthet kurz vorm Abi und dann das. Sind im Umfeld aller sehr geschockt über das was passiert ist. Am Meisten er selbst. Was ihn dazu getrieben hat weiß niemand. Nicht mal er selbst. Naja, Fehler macht jeder mal. Ist zum Glück nichts weiter passiert. Kein Personenschaden oder ähnliches.

Eine auf jedenfall hohe Geldstrafe, Punkte Probezeitverlängerung um 2 Jahre, Aufbauseminar und natürlich MPU, Gratuliere das wird teuer

auf dich kommt jedenfalls lange kein auto mehr zu, zumindest nicht wenn du fährst !

Ein Anwalt bringt gar nichts. Leider weiß ich nicht genau, wie lange er den Führerschein abgeben muss. Aber meiner Ansicht nach kann das eh nicht lang genug sein.
Probezeit --> Würdest Du einen ALKI einstellen ???
meinereins am 26. Oktober 2009 21:54 Führerschein auf Probe mein ich

Er wird ne Sperre bis frühstens 22 kriegen und dann noch ne saftige Geldstrafe. Und das ist auch richtig so!!! Wer so betrunken fährt sollte niemals nen Führerschein bekommen.-.-'
Tja, wer Alkohol trinkt sollte den Wagen stehen lassen...Lappen weg... ganz klar, denn für Führerscheinneulinge gilt die 0 Promille Grenze... alles andere http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/probezeit-alkohol.php
man,hier hat man jeden tag den beweis vor der nase was sich doch für autofahrer auf den straßen fortbewegen,man kann nur immer glücklich sein wenn man selber und sein auto heil nach hause bekommt http://www.bussgeldkataloge.de/
Das kann eine sehr hohe Geldstrafe nach sich ziehen. Wie hoch legt der Richter fest. Der Führerschein dürfte in der größenordnung von einem Jahr weg sein. Danach die MPU. Auf jeden Fall mit Anwalt
geldstrafe o.ä. wäre in meinen augen sinnlos und nicht gerechtfertigt! garnicht mehr ans steuer lassen! leute die saufen und dann auto fahren ziehen unschuldige menschen mit rein bzw in den tot (zu oft)! garnicht erst wieder auf die straße lassen!!!!!
selten so einen schwachsinn gelesen!
wieso Schwachsinn? hast du ein Problem?
Ab 1.1 Promille gibt es zwar Entzug der Fahrerlaubnis, diese liegt aber mindestens bei 6 Monaten, daher können die von dir angesprochenen 4 Wochen kein Entzug sein, und es waren dann auch nicht 1.1 Promille, sondern darunter.
hab den Bescheid selbst gelesen, er wurde im Fahrzeug erwischt aber zu dem Zeitpunkt nicht gefahren
Wenn er nicht gefahren ist, und Ihm nicht nachweisbar war gefahren zu sein, weswegen wurde er "angeklagt" ?
Habe im Verkehrsrecht schon einiges erlebt und Erfahrungen gemacht, aber hier stimmt etwas nicht.
Und wie gesagt, es gibt kein Entzug der Fahrerlaubnis von 4 Wochen, dies ist gesetzlich nicht möglich.
na ja gibt es doch habe 2 Polizisten in der Familie und die sagen geht doch
Hallo Leon hab gerade noch mal gegoogelt. schau selbst nach und du wirst sehen dass ich recht habe
k.A. wonach du gegoolt hast, aber googel mal nach StGB 69a, da steht dies eindeutig geregelt drin.
Warum kann der Link eigentlich nicht hier veröffentlicht werden, da schreibe ich mir die Finger wund, und dann ist alles gelöscht :-((