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Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen-welche Rechte gegenüber dem Veranstallter?

Frage von Doppelfrosch Doppelfrosch

Welche rechte habe ich gegenüber dem veranstallter einer Faschingsveranstalltung wenn er meiner Minderjährigen Tochter Schnaps bis zum Koma ausschenkt?

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Antworten (10)

  • 8
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von dita1988 dita1988

    Anzeigen, sowas ist widerlich. Aber auch mal mit deiner Tochter ein Gespräch führen und aufklären.

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Anzeigen ist genau richtig. Solchen Veranstaltern muss dringend gezeigt werden, dass sie, des Profits wegen, nicht tun und lassen können was sie wollen. Mit den Teenagern reden ist auch gut, funktioniert leider aber nicht immer. Außerdem betrifft das ja nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch deren Freunde und andere. Fakt ist - das der Alkoholausschank an Minderjährige illegal ist und dementsprechend bestraft gehört.

    Kommentar von dita1988 dita1988dita1988

    Sehe ich ganz ähnlich, deswegen setzte ich die Anzeige auch an erste Stelle, ich könnte sowas auch nicht dulten! Hab für so ein Verhalten auch kein Verständnis!

    Aber ein Gespräch wäre trotzdem sinnvoll, auch mit jugendlichen kann man reden, man sollte nur wissen wie. Wenn es eine einmalige Sache war, würde ich es jedcoh auch nicht überbewerten, wenn sowas eben öfters vorkommt dann würde ich mir HIlfe holen.

    Kommentar von Doppelfrosch DoppelfroschDoppelfrosch

    Glaube mir das habe ich ausreichend getan. Ich will sie auch nicht in Schutz nehmen, ganz bestimmt nicht. Aber ich bin eben der Meinung es gibt auch gesetze an die sich andere halten müssen. Und mir war eben wichtig zu wissen gegen was ich genau Anzeige erstatten kann. Aber ich werde das heute mit der Polizei klären.

    Kommentar von dita1988 dita1988dita1988

    Ich möchte auch gar nicht die Schuld auf das Kind/Jugendliche abwälzen, ganz im Gegenteil! Sie werden ja nicht ohne Grund extra per Gesetz geschütz!

    Genau geh am besten zu Polizei und erstatte Anzeige, informier uns aber mal darüber wie es weiter ging, interessiert mich nämlich wirklich! (Also gegen was genau jetzt Anzeige erstattet wurde etc).

    Kommentar von Doppelfrosch DoppelfroschDoppelfrosch

    Hallo Dita, nur um dich auf dem laufenden zu halten. Ich habe gestern abend Anzeige wegen nichteinhaltung des Jugenschutzgesetzes gemacht. Nun wird der Veranstallter dafür zur Rechenschaft gezogen. Wie ich nun auch weiß war meine Tochter nicht die Einzige, die mit Alkoholvergiftung ins Krankenhaus gebracht wurde. Besonders zu erwähnen ist hier wohl auch noch, dass es sich um eine Veranstalltung der Freiwilligen Feuerwehr handelte, die ja Leben Retten ganz groß auf ihre Fahne schreiben.

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Super gemacht Doppelfrosch! Viel mehr Eltern sollten so konsequent vorgehen. DH

    Kommentar von dita1988 dita1988dita1988

    Danke Doppelfroch für deine Antwort! Find ich gut, dass du ihn angezeigt wird, ich hoff es hat auch wirklich ernsthafte Konsequenzen für ihn! Dass sowas bei einer Freiwilligen Feuerwehr geschehen ist, macht das ganze noch irgendwie schlimmer.

  • 5
    Antwort von kikkerl kikkerl

    anzeige wegen körperverletzung und vor allem ihm das jugendschutzgesetz vor die nase halten!

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    DH

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    das Gesetzblatt um die Ohren hauen!!!

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    jupp aber dann erst wie moses auf die tafeln meißeln ;-)))

  • 4
    Antwort von Aglajana Aglajana

    (fahrlässige) Körperverletzung ist da durchaus schon drin.

    NUR, mich würde dann eher die Frage beschäftigen, wieso meine Tochter das machen würde...welchen Grund sie hat, minderjährig sich ins Koma zu saufen. Das würde mir eher Sorgen machen und mich vor die Frage stellen, was ich falsch gemacht habe.

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    das ist doch schon wieder ein ganz anderes thema und das wird der fragesteller sicher familienintern klären, die frage bezog sich auf den rechtlichen aspekt und dabei sollte man es in der beantwortung auch belassen

    Kommentar von Aglajana AglajanaAglajana

    Meine Güte...dann bitte löscht doch meinen Kommentar...

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    nö wieso, an dem ist ja soweit nix auszusetzten aber ich denke man sollte sich doch wirklich auf das was gefragt wurde beschränken

    Kommentar von Doppelfrosch DoppelfroschDoppelfrosch

    Da bin ich mir sicher gar nichts falsch gemacht zu haben. Aber ich muß Lupo recht geben das ist eine Familieninterne Angelegenheit.

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    darum ja, wenn du fragen zur erziehung hättest, hättest du das sicher getan und der rest geht hier keinen was an

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    @Aglaiana ein riesen DH von mir, das gehört alles mit dazu :-)

  • 3
    Antwort von wernilein wernilein

    mit dem würde ich mal vor die Tür gehen.

    Anzeigen und zwar sofort! Zeugen mitnehmen und dem Kerl das Handwerk legen.

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    aber sowas von!!! moin :-)))

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    moin,moin,:-)

    Kommentar von dita1988 dita1988dita1988

    Was würdest du denn vor er Tür mit ihm machen?

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    ihm mal zeigen wo der hammer hängt^^

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    am liebsten ,die Tür von aussen verschliessen und die Schlüssel weg nehmen ;-) das andere Denkbare,verbietet mir meine gute Erziehung!

  • 2
    Antwort von Wolfgang1160 Wolfgang1160

    In Österreich Verwaltungsstrafe bis € 5.000,00 bei nochmaligen Verstoss Lizenzberechtigungentzug auf ein 1/2es Jahr.

  • 2
    Antwort von coolfisch coolfisch

    Wenn Du es beweisen kannst: Strafanzeige!!!

  • 1
    Antwort von AnnikaK74 AnnikaK74

    Du kannst ihn anzeigen. Allerdings wäre ein ernstes Wörtchen mit deiner Tochter wohl auch angebracht. Es wird sie niemand "zwangsabgefüllt" haben. Mir scheint, da ist in der Erziehung einiges versäumt worden.

    Kommentar von Doppelfrosch DoppelfroschDoppelfrosch

    Das glaube ich nicht. Und ich bin mir sicher, dass dies nicht noch mla vorkommt. Das war wohl eher ein klassischer Fall von Selbstüberschätzung. Immer erst die Hintergründe kennen und dann ne Meinung bilden. Meine Frage bezog sich eindeutig auf die rechtliche Lage und nicht auf Erziehungstips.

  • 1
    Antwort von LupoWF LupoWF

    ab zur polizei und anzeigen, den genauen rechtlichen hintergrund kenn ich nicht aber wie man es in den medien mitbekommen hat steht sowas ja eindeutig unter strafe!!! wende dich an die polizei die können dir auch genau sagen wie es sich verhält

  • 1
    Antwort von user761 user761

    Einfach anzeigen und Zeugen benennen,am besten einen Arzt oder Krankenhaus.

  • 0
    Antwort von Mehli85 Mehli85

    Grundsätzlich kann ich den anderen nur zustimmen. Die Frage ist bloß, kann man dem Freak was nachweisen. Deine Tochter kann sich das Zeug ja auch beim Kiosk um die Ecke gekauft haben. (so in der Richtung wird er wohl argumentieren....)

    Kommentar von Doppelfrosch DoppelfroschDoppelfrosch

    Kann sie nicht, dafür gibt es Zeugen.

    Kommentar von Mehli85 Mehli85Mehli85

    na da passts ja

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