Sind eine Atem-Alkoholmessung und eine Blut-Alkoholmessung vor Gericht gleichwertig?
Antworten (3)
-
5Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Harz1Harz1
BGH: Alkoholmessung durch "Pusten" ist ohne Sicherheitsabschlag gültig
Der bei einer Atemalkoholmessung gewonnene Messwert ist bei entsprechender Eichung des Gerätes auch ohne Sicherheitsabschläge verwertbar.
Die durch "Pusten" gewonnenen Werte werden in Milligramm pro Liter gemessen. Diese Werte müssen, um eine Verurteilung rechtfertigen zu können, den jeweiligen Blutalkoholwerten entsprechen. Die Maßeinheit für den Blutalkohol ist Promille.
Wenn ein Atemalkoholmessgerät die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, es unter Einhaltung der Eichfrist geeicht ist und die Bedingungen für ein gültiges Meßverfahren gewahrt sind, dann könne der gewonnene Messwert durchaus verwendet werden, ohne noch einen bestimmten Abschlag zu tätigen.
-
0Antwort von
Wapiti64Wapiti64
Vor Gericht? Keine Ahnung.
Soweit ich weiß, kann der gemessene Wert beim "Pusten" durch starke Pfefferminzbonbons zu Ungunsten des "Pusters" beeinflußt werden.
Beim Bluttest wird ja richtig von enem Arzt Blut abgenommen und von einem Labor analysiert.
Von daher denke ich, der Bluttest muß genauer sein, und vor allem verläßlicher.
-
Diese Frage teilen