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Alkoholmessung?

Frage von Mucker Mucker

Sind eine Atem-Alkoholmessung und eine Blut-Alkoholmessung vor Gericht gleichwertig?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Harz1 Harz1

    BGH: Alkoholmessung durch "Pusten" ist ohne Sicherheitsabschlag gültig  

     

     

    Der bei einer Atemalkoholmessung gewonnene Messwert ist bei entsprechender Eichung des Gerätes auch ohne Sicherheitsabschläge verwertbar.

     

    Die durch "Pusten" gewonnenen Werte werden in Milligramm pro Liter gemessen. Diese Werte müssen, um eine Verurteilung rechtfertigen zu können, den jeweiligen Blutalkoholwerten entsprechen. Die Maßeinheit für den Blutalkohol ist Promille.

     

    Wenn ein Atemalkoholmessgerät die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, es unter Einhaltung der Eichfrist geeicht ist und die Bedingungen für ein gültiges Meßverfahren gewahrt sind, dann könne der gewonnene Messwert durchaus verwendet werden, ohne noch einen bestimmten Abschlag zu tätigen.

     

    http://www.123recht.net/article.asp?a=976&ccheck=1

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    Antwort von Wapiti64 Wapiti64

    Vor Gericht? Keine Ahnung.

    Soweit ich weiß, kann der gemessene Wert beim "Pusten" durch starke Pfefferminzbonbons zu Ungunsten des "Pusters" beeinflußt werden.

    Beim Bluttest wird ja richtig von enem Arzt Blut abgenommen und von einem Labor analysiert.

    Von daher denke ich, der Bluttest muß genauer sein, und vor allem verläßlicher.

  • 0
    Antwort von brandneu1972 brandneu1972

    Blut ist genauer.

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