Namaste
Warum ist Alkohol trinken in der Öffentlichkeit zu trinken verboten, aber nicht im Biergarten?
Namaste
Warum ist Alkohol trinken in der Öffentlichkeit zu trinken verboten, aber nicht im Biergarten?
| Abstimmungen | |
|---|---|
| Es ist erlaubt, weil... | 18 |
| Keine Ahnung. | 6 |
In Deutshland ist der öffentliche Alkoholkonsum allgemein erlaubt. In anderen Staaten (z.B. USA) dagegen nicht.
es sonst nicht biergarten, sondern teegarten heissen würde ;-)
Ist doch auch in der Öffentlichkeite erlaubt. Mich und meinen Freunden wurde noch nie etwas gesagt, dass wir das nicht dürfen. Nach den Prüfungen waren wir mal im Stadtpark und haben dort etwas getrunken. Die Polizei war einmal da aber die haben nur gefragt ob wir alle 16 sind und gesagt das wir nachher alles wegräumen sollen.
In Amerika ist es verboten. Da muss man sone Tüte über die Flasche rübermachen, aber wenn man jemanden mit soner Tüte über ner Flasche sieht, weiß man auch sofort das er Alkohol trinkt. Also was das in den USA bringen soll weiß ich auch nicht.
Seit wann ist den das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten? Also ich trinke gelegentlich in der Öffentlichkeit (beim Public Viewing, auf Strassenfesten oder auch einfach mal auf einer Bank am See) mein Bier. Du verwechselst das vielleicht mit den USA. Da ist es in einigen Bundesstaaten verboten, öffentlich zu trinken.
Es würde sonst keine Kneipen mehr geben. Hier in Deutschland ist es jedenfalls erlaubt.
weil das eine eine Ausschanklizens hat.
Auserdem ist bei uns in Deutschland Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken noch in seltenen Fällen verboten.
es ist in Deutschland nicht verboten in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken
Weil ein Biergarten keine "Öffentlichkeit" ist, sondern ein Restaurant.
der Biergarten eine gesetzlich erlaubte Örtlichkeit zum Ausschank von Getränken aller Art ist.
wir hier in Deutschland sind
Wieder etwas sinnloses womit man die geselschaft einschränken will um zu zeigen das Politkier alles dürfen
Biergarten ohne Bier wäre doof!
weil sonst solch dämlich formulierten sinnlosen Umfragen zustande kommen und man auch nicht mehr richtig schreiben kann
Man darf in der Öffentlichkeit Alkohol trinken, man muß dafür lediglich über 16 bzw. über 18 Jahre sein.
Im Biergarten kriegst du normalerweise unter 16 auch nix.
Nein darf man nicht.
Nein. Alkohol in der Öffentlichkeit ist eine Ordnungswidrigkeit.
Das glaub ich erst, wenn ich's sehe - wo steht das? Ich kenn das nur als Aprilscherz:
http://www.123recht.net/article.asp?a=8621&ccheck=1
In den jeweiligen Stadtsatzungen oder wie das heißt. Alk ist fast überall lokal verboten...
aha. nochmal: Wer solchen Müll verzapft,sollte das auch belegen können. Ich verzweifel hier noch..
Soll ich dir meinen Bußgeldbescheid schicken?
Das Verbot findet lokal statt.
Tja - muss man richtig googeln und sich nicht auf alles verlassen, was bei den Suchanzeigen auf der ersten Seite steht...
ich habe weder gegoogelt noch sonst wo nachgeschaut, da verlasse ich mich voll und ganz auf mein Wissen und meine Erfahrungen. Das es in einigen wenigen Bereichen(evtl. Kurorte an der Nordsee und Ähnliches) verboten ist, hat keiner bestritten. Aber das sind wie schon gesagt wenige Ausnahmen.
Es gibt kein generelles Verbot - deshalb findet man darüber auch nichts.
Alkoholtrinken kann aber auch durch allerlei anderen Begründungen verboten werden bzw. auch geahndet...
Bei uns hier im tiefsten Südbayern ist es nicht verboten, ich könnte theoretisch mein Bierchen sogar aufm Rathausplatz trinken - die Polizei kann mich höchstens bitten den Platz zu verlassen, aber kein Strafmandat verhängen. Soweit ich weiß können sie keine Strafen erheben, wenn keine Gesetzesverletzung vorliegt.
Vielleicht mag das in deiner Gegend ja verboten sein, möglich, weiß ich nicht. Aber dann kannst du ja nicht zuerst allgemein behaupten in Deutschland sei es verboten.
Der Spruch <du bist Deutschland> ist anders gemeint, nicht daß man von sich auf ganz Deutschland schließen soll ;-)
DH Tiger!!
ORDNUNGSWIDRIGKEIT
Hab ich doch geschrieben...
So sieht ein Bußgeldbescheid aus...
"Sie verweilten außerhalb zugelassener Freischankflächen zum Genuss alkoholischer Getränke"
"Das ist eine über den Gemeingebrauch hinausgehende unerlaubte Sondernutzung"
Gemäß § 17 OWiG
Grund: Straßen- und Wegegesetz des Landes
Ist es keine...dazu müsste erst mal irgendwo stehen, daß ich dort nicht Bierchentrinkend auf der Bank sitze.
Das wird mir jetzt zu doof...ich genehmige mir jetzt ein Radler in meinem Garten :-D
Das meinte ich doch. Es ist reine Auslegungssache.
Nur zu sagen, man könnte da nicht belangt werden ist einfach nicht richtig xD
Prost littletiger... ;)
Dein Garten ist hoffentlich nicht öffentlich...
In meinen Garten darf jeder, der von mir die Erlaubnis hat :-)
hoch die Humben grinsundDankesag
Es ist reine Willkür der Polizei. Zu sagen, der Alkoholkonsum wäre von den meisten Komunen verboten, DAS ist einfach nicht richtig. Siehe meine Antwort oben
Ja. Ok. Das habe ich vielleicht falsch formuliert. Nur habe ich auch einen Einspruch eingelegt. Und musste danach dafür auch noch bezahlen...
Ist das nicht nur in Amerika so? Ich sehe ständig Leute mit einer Bierflasche in der Hand herumlaufen.
Ist es in der Öffentlichkeit verboten?
Ja.
Wenn man solchen Müll behauptet, sollte man es belegen können.
es nur in bestimmten gegenden Verboten ist
Der Biergarten ist für das Bier zugelassen.
richtig. Wo die Leute immer diesen Quatsch her haben...
Es wird aber von den Komunen allgemein verboten!
Bedeutet, man darf fast niergens Alk öffentlich drinken
ich bin in Deutschland ja schon viel rumgekommen, aber das habe ich noch nirgends vorgefunden^^.
Es gab anscheinend mal diverse Diskussionen und ein paar Städte scheinen den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit verboten zu haben, aber wohl kaum in ganz Deutschland.
Davon hätten wir wohl was mitbekommen...
http://de.wikipedia.org/wiki/VerbotdesAlkoholkonsumsinder_%C3%96ffentlichkeit
@littletiger : du bringst es auf den Punkt @indy72: Nicht an minderjährige, an Jugendliche unter 16 Jahren. Siehe Jugendschutzgesetz.
Ob du ein Bußgeld bezahlen musst hängt lediglich von der Kulanz ab. Da Alkoholkonsum z.B. auch unterbunden werden darf, wenn dadurch eventuell eine Straftat begangen werden könnte.
Ich hab mehrere Bußgeldbescheide zu Hause liegen!
So einen Quatsch wie von dir, jobo22, hab ich hier noch selten gelesen... Ich empfehle dir einfach mal in die Innenstadt einer beliebigen mittelgroßen Stadt zu gehen und dich umzuschauen. Alternativ frägst du einfach mal einen Anwalt.
Davon abgesehen, dass ich davon nicht betroffen bin, weiß ich, dass der Alkoholverrkauf an Minderjähreige verboten ist. Miderjährige dürfen auch keinen Alk in der Öffentlichkiet konsumieren. In Deutschand kann man den Alkoholkonsum kaum Dezentral verbieten, wenn höhere Gesetze dies Erlauben. wir haben in Hessen auch die Todesstrafe, aber da diese laut GG verboten ist, wird sie auch nicht verhängt.
Es wird nicht generell verboten.
In Deutschand kann man den Alkoholkonsum kaum Dezentral verbieten, wenn höhere Gesetze dies Erlauben
Das ist natürlich überhaupt nicht so!
"Sie verweilten außerhalb zugelassener Freischankflächen zum Genuss alkoholischer Getränke"
"Das ist eine über den Gemeingebrauch hinausgehende unerlaubte Sondernutzung"
Gemäß § 17 OWiG
Grund: Straßen- und Wegegesetz des Landes
nützlich wäre es, wenn du das Land angeben würdest. §17 OWiG ist hier irrelevant, der regelt nur die Höhe des Bußgeldes
Es lebe der Bundesdeutsche Föderalismus!
Angewendete Vorschrift: Art 66 Nr. 2 Bayer. Straßen- und Wegegesetz
Und es ist nicht nur in Bayern so... ;)
hast du dir den entsprechenden Artikel mal durchgelesen? "eine Straße unbefugt zu Sondernutzungen gebraucht oder die mit der Erlaubnis verbundenen vollziehbaren Auflagen nicht erfüllt oder der Unterhaltungspflicht nach Art. 18 Abs. 4 zuwiderhandelt," Ich persöhnlich würde mir diese Willkür von den Polizisten nicht gefallen lassen, und mit allen Mitteln dagegen vorgehen. Der Konsum von Alkohol ist sicher keine Sondernutzung.
@kampione..
Genau darauf wollte ich hinaus. Reine Auslegungssache! Aber leider Realität...
Dann haben wir uns ja geeinigt (; Nur das mit der Realität... Ich kenne persöhnlich keinen, dem das passiert ist. Und in meiner Stadt ist es nichts Außergewöhnliches, an der Haltestelle oder sonstwo "vorzuglühen".
Das Straßen- und Wegegesetz wird auch noch für andere Sachen missbraucht. Auch gängig..
So dürfen alle Personen, die der Polizei nicht passen mit einem Bußgeldbescheid belegt werden, wenn diese sich in der Stadt aufhalten.
Z.B... Art der Sondernutzung: Lagern.
Lagern tut man schon, wenn man sich länger als eine halbe Std iwo in der Öffentlichkeit aufhält.
Schikanen, um unliebsame Bürger von den Straßen fernzuhalten...