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Alkoholkranken droht Kündigung?

Frage von indieGO indieGO

ist das richtig. gibt es chancen für die person trotzdem noch im betreib zu bleiben?

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Antworten (11)

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    Antwort von kiralee kiralee

    Kommt auf den Arbeitgeber und die Größe des Betriebes an

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    Antwort von butz1510 butz1510

    Wir hatten mal einen Alkoholiker im Betrieb. Als er aufgeflogen ist, gab man ihm die Möglichkeit, eine Entziehungskur zu machen und sich so zu bewähren, um seinen Job zu retten (was er auch geschafft hat), aber das ist mehr eine Frage des guten Willens des Chefs. Wenn ein Alkoholiker z.B. als Fahrer oder Maschinenführer beschäftigt ist, kann es bei einer kleinen Firma schon sehr schwer sein, ihn weiter zu beschäftigen.

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    Antwort von ulle3000 ulle3000

    Ein Arbeitgeber kann einem alkoholkranken Mitarbeiter kündigen, wenn nicht damit zu rechnen ist, dass dieser seine Alkoholkrankheit in den Griff bekommt.

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    Antwort von luggy333 luggy333

    Solang ein Alkoholiker seine Krankheit nicht als solche sieht, sind auch die Heilungschancen gleich null. Damit kann der Betrieb diesen mit der Begündung "auf Unversehrtes Arbeiten nicht möglich" denjenigen kündigen, da der Betrieb seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommen kann.

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    Antwort von TiiuK TiiuK

    Ich würde das sagen das kommt ganz darauf an, wie der alkoholkranke sich auf der Arbeit verhält, also ob er noch in der Lage ist, seiner Arbeit nach Vertrag nachzukommen.

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    Antwort von hochglanz hochglanz

    ...das kommt in erster Linie auf den Chef an, zweitens, wie sieht es mit der Verläßlichkeit des Betroffenen aus?

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    Antwort von Connyconrad Connyconrad

    Alkohlismus ist eine anerkannte Krankheit. Ist der Arbeitnehmer diesbezüglich aufgefallen , erfolgt in der Regel eine Abmahnung mit der Auflage gegen seine Krankheit etwas zu tun. Hält die betroffene Person sich nicht an die Auflage ( Terapie, Gruppenbesuch und Gesunheitsamt ) so muss er wegen vernachlässigung seiner Mitwirkungspflicht etwas gegen die Krankheit zu tun, mit der fristlosen Kündigung rechnen. Er kommt im dem Fall auch vor keinem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage durch. Der beste Weg ist, zum Arzt gehen und sagen das er Probleme mit dem Alkohol hat und er was gegen diese Krankheit machen möchte. Sich in eine Klinik zur Entgiftung anmelden. Mit dem Arbeitgeber sprechen daas er etwas gegen die Krankheit unternehmen wird. In der Klinik sind denn Sozialarbeiter die alle weiteren Wege mit Ihm durchsprechen. Dann verliert er auch nicht seinen Arbeitsplatz und er würde , wenn es Hart auf Hart kommt, bei jedem Arbeitsgericht Recht erhalten mit der Küdigungsschutzklage und im Notfall sogar eine Abfindung bekommen. Nur der ertse Schritt muss aber vom Abhängigen ausgeehen und das SOFORT: PS: Es ist keine Schande Krank zu sein - es ist eine Schande nichts dagegen zu tun!!!!!

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Solange die Krankheit nicht offiziell bekannt ist, kann guter Wille des Chefs zählen !

    Ist aber eine Erkrankung offiziell bekannt ist der Chef zur Handlung verpflichtet ! Je nach Gewerbe : Sicherheitsrisiko für sich und andere !

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    Antwort von garsepiel garsepiel

    also, ich hab jetzt viele antworten gelesen. meine firma infoerrmiert über spezielle kurse darüber wie man von alkohol wegkommen kann. ich denke das jede berufsgenossenschaft darüber bescheid weiß. wenn du in keiner bist, musst du dich mal informieren darüber. krankenkassen, so dämlich sie auch sein mögen, bieten ähnliche möglichkeiten. und dann gibt es noch die gewerkschaft, sofern es bei dir eine gibt

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    Antwort von tobine tobine

    Nur auf Grund dieser Krankheit nicht , sie muss allerdings bekämpft werden , das ist für den Kranken der Haken und die Hilfe.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Vor allem kommt es mal darauf an, welche Tätigkeit der Alkoholkranke im Betrieb ausführt und welche Alternativen die Firma bieten könnte! Wenn es für den Betroffenen oder das Unternehmen gefährlich werden kann, oder wenn z.B. Kundenkontakt oder Dienstfahrten wichtig sind, ist es besonders für kleinere Unternehmen oft gar nicht möglich, denjenigen weiter zu beschäftigen.

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