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Alkoholfahrt mit tateinheit fahren ohne fahrerlaubnis

Frage von Lucke91 Lucke91

Hallo, ich bin der Daniel(bin20 Jahre alt in der Probezeit) und komme aus Bayern und habe denn größten fehler meines Lebens gemacht.

Ich wurde vor ca. 1,5 Jahre mit 80 in der Ortschaft geblitzt, und musste somit ein Aufbauseminar machen. Ich habe das Aufbauseminar gemacht, leider konnte ich aber die Gebühren nicht bezahlen. Am 2.12.2010 wurde mir die Fahrerlaubnis zumindest Bürokratisch abgenommen da ich in Norwegen gearbeitet habe, Am 05.05.2011 habe ich mein Auto in eine Leitplanke gesetzt. Die Blutprobe ergab 1,53 Promile. Der Führerschein wurde sofort eingezogen. Der Strafbefehl kam am 18.10.2011 zu mir nachhause und der Beschluss am 25.10.2011. Ich Zittiere nun aus dem Beschluss:"Gegen Sie wird eine Geldstafe in Höhe von 60 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 40,00 Euro festgesetzt. Die Geldstafe beträgt somit insgesammt 2.400,00EUR.

Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 12 Monaten keine Fahrerlaubnis erteilen.

Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre Auslagen zu tragen.

Meine fragen sind: Da ich zZ. die Meisterprüfung fertig mache ist die Tagessatzhöhe schon unverschämt hoch oder? Ab wann gilt nun die Sperrfrist? Soll ich In Berufung gehen.

Ich bitte um schnelle Antworten.

Mit freundlichen Grüßen Daniel

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von spaceflug spaceflug

    Du kannst in Widerspruch gegen speziell für die Höhe des Tagessatz, soweit du eben nicht mtl mehr als 30 x 40 Euro verdienst.

    Sperrfrist wird wohl ab Urteil beginnen, aber das wird dir die Führerscheinstelle schon verklickern, kannst eh froh sein, wenn die dich nicht zur MPU schicken.

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    Antwort von grueneoli grueneoli

    Ohne Dir Vorwürfe zu machen, Sowas hat den Deifi gesehen, die erwischen dich immer und 1,5 da ist Unfall schon vorprogramiert.... Einspruch würde ich nicht einlegen, wenn das ein RICHTER zu Gesicht bekommt, sieht er u.U. rot und verdonnert Dich noch mehr.

    Kommentar von grueneoli grueneoligrueneoli

    Bei Einspruch geht das grundsätzlich über Gericht und vor Richter. Ich hatte mal 0,89 vor 17 Jahren, der war der Beamte noch so freundlich und hat mich angerufen, ich soll den Einspruch zurücknehmen...... Das gibt es heute auf keinen Fall mehr. 4 Wochen FS hinterlegen, da habe ich damals gemeckert. .-))

    Kommentar von Lucke91 Lucke91Lucke91

    ja mein problem ist dass mir 18 monate Fahrverbot ein bisschen zu häftig sind dachte eher an 12 Monate

    Kommentar von Lucke91 Lucke91Lucke91

    ja aber die 18 monate erscheinen mir zulange hoffe sehr stark auf 12 monate übrigens am donnerstag ist die gerichtsverhandlung

    Kommentar von grueneoli grueneoligrueneoli

    welchen donnerstag - weisst schon was.

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    Antwort von grueneoli grueneoli

    Evtl lässt man sich auf Teilzahlung ein;..... in solchen Fällen ist < Blitzer - Fo< gut informiert. oder über Busgeldkatalog. Schau nach, wenn es Dich interessiert.

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    Antwort von grueneoli grueneoli

    Falls Du im Süden wohnst, da wüsste ich einen Anwalt: Meine Tochter, bei Rot in die Ampel und von grün gerammt und ist Wartehäuschen und das demoliert, DER Anwalt hat sie fast rausgepaukt. Weiss aber nicht wie .

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    Antwort von NinMo NinMo

    dem Gesetz ist es egal wie deine Finanziellen Mittel sind du hast scheiße gebaut und musst dafür grade stehen wie jeder andere auch, wenn du Berufung einlegen willst dann sprich mit einem Anwalt der kann dir dann genau sagen ob du Chancen hast oder nicht, aber was du beschrieben hast bist du schon fast ne Gefahr für die Allgemeinheit, und ich finde deine Strafe angemessen.

    Kommentar von Lucke91 Lucke91Lucke91

    Hey , danke auch dir für die schnelle Antwort. Ja aber die Tagessatzhöhe richtet sich doch nach dem Verdienst oder? Die wichtigste frage allerdings ist für mich ab wann die sperrfrist beginnt. mit freundlichen Grüßen Daniel

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    Antwort von ruesselschnurps ruesselschnurps

    Hallo Daniel,

    da hast Du aber wirklich Unsinn gemacht. Deine Frage kann Dir aber hier sicherlich niemand beantworten. Du solltest da unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen!

    Kommentar von Lucke91 Lucke91Lucke91

    Hey danke für die schnelle Antwort. Da ich das schreiben erst heute bekommen habe und keine Anwalt am wochenende offen hat, wollte ich mich nur hier über dieses Thema informieren, evtl. gibt es leute die ähnliche Probleme haben.

    Mit freundlichen Grüßen Daniel

    Kommentar von grueneoli grueneoligrueneoli

    Den musst Du aber auch bez.

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