Hallo, ich bin der Daniel(bin20 Jahre alt in der Probezeit) und komme aus Bayern und habe denn größten fehler meines Lebens gemacht.
Ich wurde vor ca. 1,5 Jahre mit 80 in der Ortschaft geblitzt, und musste somit ein Aufbauseminar machen. Ich habe das Aufbauseminar gemacht, leider konnte ich aber die Gebühren nicht bezahlen. Am 2.12.2010 wurde mir die Fahrerlaubnis zumindest Bürokratisch abgenommen da ich in Norwegen gearbeitet habe, Am 05.05.2011 habe ich mein Auto in eine Leitplanke gesetzt. Die Blutprobe ergab 1,53 Promile. Der Führerschein wurde sofort eingezogen. Der Strafbefehl kam am 18.10.2011 zu mir nachhause und der Beschluss am 25.10.2011. Ich Zittiere nun aus dem Beschluss:"Gegen Sie wird eine Geldstafe in Höhe von 60 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 40,00 Euro festgesetzt. Die Geldstafe beträgt somit insgesammt 2.400,00EUR.
Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 12 Monaten keine Fahrerlaubnis erteilen.
Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre Auslagen zu tragen.
Meine fragen sind: Da ich zZ. die Meisterprüfung fertig mache ist die Tagessatzhöhe schon unverschämt hoch oder? Ab wann gilt nun die Sperrfrist? Soll ich In Berufung gehen.
Ich bitte um schnelle Antworten.
Mit freundlichen Grüßen Daniel
Bei Einspruch geht das grundsätzlich über Gericht und vor Richter. Ich hatte mal 0,89 vor 17 Jahren, der war der Beamte noch so freundlich und hat mich angerufen, ich soll den Einspruch zurücknehmen...... Das gibt es heute auf keinen Fall mehr. 4 Wochen FS hinterlegen, da habe ich damals gemeckert. .-))