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Alkoholfahrt mit 1,17 Promille

Frage von nico09 nico09

Hallo, wer kennt sich aus oder hat das gleiche Problem. Ich hatte am 28.11.09 nachts 1:00h eine Alkoholfaht ohne Unfall mit 1,1 Atemalkohol. Musste zur Blutentnahme. Vier Tage später bekam ich den Bescheid, dass mein FS einbehalten bleibt mit 1,17 Prom. Ich bin " Ersttäter " . Hatte dann bei meinem Hausarzt eine Blutuntersuchung machen lassen, wegen der Leberwerte. Die sind alle unter dem soll. Mein Anwalt gibt mir keine Hoffnung. 6-9 Mon. Fs entzug. Kennt jemand andere Folgen oder Ergebnisse ?

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Antworten (16)

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    Antwort von Elenath Elenath

    Schätzchen, so leid es mir für dich tut (naja eigentlich weniger): Du hast es nicht anders verdient!!! Wieviele Menschen hättest du umbringen können, wenn du jemand ins Auto gefahren wärst usw. Da will man gar nicht weiterdenken!

    Kommentar von ReinerUnsinn ReinerUnsinnReinerUnsinn

    Lieber besoffen und fröhlich als nüchtern und doof.

    Kommentar von xxSQUIRRELxx xxSQUIRRELxxxxSQUIRRELxx

    ich glaube dein nick sagt alles. @ReinerUnsinn

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Das nemme ich dir sogar ab das du so denkst.....Nur leider Saufen und Fahren zusammen geht nicht, er hats nichta nders verdient wie schon gesagt

    Kommentar von Tomjek TomjekTomjek

    Ich kann auch Alkohol trinken ohne Spaß zu haben !

    Kommentar von Tomjek TomjekTomjek

    Ich kann auch Alkohol trinken ohne Spaß zu haben !

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Also ich kann Spaß haben ohne Alkohol zu trinken.

    Kommentar von Tomjek TomjekTomjek

    genau deshalb wird beim ersten mal gleich so hart Bestraft. 2 Netto löhne Geldstrafe gehen ja auch noch drauf. Der Gesetzgeber bestraft die bis dahin unentdeckten Alkoholfahrten gleich mit. Der Richter unterstellt bei so einem hohen Wert das der Kollege ein sehr geübter Trinker ist und öfters mal mit 3-4 halben hinter dem Steuer saß............

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    Antwort von carsti carsti

    Die Strafe hast du dir wirklich verdient!

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    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Geldstrafe von rd. 30 bis 40 Tagessätzen, Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist von rd. 8-10 Monaten.

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    Antwort von xxSQUIRRELxx xxSQUIRRELxx

    no chance selber schuld wer mit alkohol auto fährt muss damit rechnen und 1.17 ist schon ziemlich viel.

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    Antwort von Morti Morti

    Kraftfahrzeug geführt mit Blutalkohol ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit)

    ...ohne Gefährdung § 316 StGB - Geldstrafe oder - Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr - Entzug der Fahrerlaubnis - 7 Punkte
    § 316 40-60 je nach Alkoholisirung 8-12 Monate

    ...mit Gefährdung § 315 c StGB - Geldstrafe oder - Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bei Vorsatz, bis zu zwei Jahren bei fahrlässiger Gefahrenverursachung - Entzug der Fahrerlaubnis - 7 Punkte

    ...mit Sach- oder Personenschaden § 315 c StGB zusätzlich: Schadensersatz- und Regressansprüche Dritter

    http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Straftaten/aa01.htm

    Du siehst es kann sogar eine Freiheitsstrafe geben.

    Kommentar von Morti MortiMorti

    "§ 316 Geldstrafe: 40-60 Tagessätze je nach Alkoholisierung / 8-12 Monate Entzug des FS

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    Antwort von almmichel almmichel

    Sei froh das du wieder laufen kannst. Kenne Leute die sitzen im Rollstuhl die würden gerne........

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    Antwort von Pantex Pantex

    Mach Dich am besten mal hier kindig: www.forum.jurathek.de, da gibt es auch eine Rubrik, die sich mit Trunkenheitsfahrten beschäftigt.

    Anmeldung und Nutzung sind kostenlos, und das Forum wird z.T. von Juristen moderiert.

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    Antwort von Nina2407 Nina2407

    hahaha viel spaß beim busfahren hihihi! ja keine chanze! strafe musst auch zahlen oder/und und eine nachschulung musst auch machen und extra zahlen :) ! 6-9 monate ist normal! sskm tralala

    Kommentar von xxSQUIRRELxx xxSQUIRRELxxxxSQUIRRELxx

    nachschulung aber nur so weit ich weiß wenn es in der probezeit gewesen ist:)

    Kommentar von Nina2407 Nina2407Nina2407

    ach ja upps ich bin noch in der probezeit (1 jahr noch dahinstammel ) das hab ich jetzt vergessen danke :)

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    Antwort von faband faband

    dein anwalt hat recht...

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Ja klar, völlig normal. Sei froh, wenn du kein MPU machen musst!

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    Antwort von bembelkicker bembelkicker

    Sei froh, daß die Pappe nicht über ein Jahr flöten ist, wegen MPU !

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    Antwort von antidepri antidepri

    6-9 Monate sind relativ gering, üblicherweise werden 11 Monate ausgesprochen, aber viell. hat der Anwalt da was drehen können. Eine MPU kommt i.d.R. nicht in Betracht, da unter 1,6°/°° und kein Personenschaden. Innerhalb der "Probezeit" gelten völlig andere Regeln, ich hoffe, der Fall trifft nicht zu??? Geldstrafe (Strafbefehl) wird mit der Post kommen, üblicherweise direkt nach Hause oder, wenn abgesprochen/bevollmächtigt auch zum Anwalt, der kann bei Bedarf die "Tagessätze" drücken/aushandeln.

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    Antwort von derhalf derhalf

    Also laut Bußgeldrechner: 7 Punkte und 6 Monate Fahrverbot Strafe ca. 1 Nettogehlat Fahrverbot auch evtl. bis 12 Monate und MPU (Idiotentest)

    Ach ja schau dir das mal an:

    http://www.youtube.com/watch?v=kEsAcA4CJTw

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    Antwort von buech2 buech2

    Schwer zusagen 3 bis 12 Monate und eine Geldstrafe.Sei froh das Du nicht über 1.3 Prom. hattest ,sonst noch MPU.

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    Antwort von suseundstrolch suseundstrolch

    genau, das hat nix mit ersttäter zu tun..

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    Antwort von Tomjek Tomjek

    6-9 ist normal bei erstätern.

    ab 1,1 Promille ist der Lappen weg

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