Hallo, wer kennt sich aus oder hat das gleiche Problem. Ich hatte am 28.11.09 nachts 1:00h eine Alkoholfaht ohne Unfall mit 1,1 Atemalkohol. Musste zur Blutentnahme. Vier Tage später bekam ich den Bescheid, dass mein FS einbehalten bleibt mit 1,17 Prom. Ich bin " Ersttäter " . Hatte dann bei meinem Hausarzt eine Blutuntersuchung machen lassen, wegen der Leberwerte. Die sind alle unter dem soll. Mein Anwalt gibt mir keine Hoffnung. 6-9 Mon. Fs entzug. Kennt jemand andere Folgen oder Ergebnisse ?
Alkoholfahrt mit 1,17 Promille
Antworten (16)
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4Antwort von
ElenathElenath
Schätzchen, so leid es mir für dich tut (naja eigentlich weniger): Du hast es nicht anders verdient!!! Wieviele Menschen hättest du umbringen können, wenn du jemand ins Auto gefahren wärst usw. Da will man gar nicht weiterdenken!
Kommentar von
TomjekTomjek genau deshalb wird beim ersten mal gleich so hart Bestraft. 2 Netto löhne Geldstrafe gehen ja auch noch drauf. Der Gesetzgeber bestraft die bis dahin unentdeckten Alkoholfahrten gleich mit. Der Richter unterstellt bei so einem hohen Wert das der Kollege ein sehr geübter Trinker ist und öfters mal mit 3-4 halben hinter dem Steuer saß............
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2Antwort von
Biggi2000Biggi2000
Geldstrafe von rd. 30 bis 40 Tagessätzen, Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist von rd. 8-10 Monaten.
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2Antwort von
xxSQUIRRELxxxxSQUIRRELxx
no chance selber schuld wer mit alkohol auto fährt muss damit rechnen und 1.17 ist schon ziemlich viel.
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1Antwort von
MortiMorti
Kraftfahrzeug geführt mit Blutalkohol ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit)
...ohne Gefährdung § 316 StGB - Geldstrafe oder - Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr - Entzug der Fahrerlaubnis - 7 Punkte
§ 316 40-60 je nach Alkoholisirung 8-12 Monate...mit Gefährdung § 315 c StGB - Geldstrafe oder - Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bei Vorsatz, bis zu zwei Jahren bei fahrlässiger Gefahrenverursachung - Entzug der Fahrerlaubnis - 7 Punkte
...mit Sach- oder Personenschaden § 315 c StGB zusätzlich: Schadensersatz- und Regressansprüche Dritter
http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Straftaten/aa01.htm
Du siehst es kann sogar eine Freiheitsstrafe geben.
Kommentar von
MortiMorti "§ 316 Geldstrafe: 40-60 Tagessätze je nach Alkoholisierung / 8-12 Monate Entzug des FS
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1Antwort von
almmichelalmmichel
Sei froh das du wieder laufen kannst. Kenne Leute die sitzen im Rollstuhl die würden gerne........
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1Antwort von
PantexPantex
Mach Dich am besten mal hier kindig: www.forum.jurathek.de, da gibt es auch eine Rubrik, die sich mit Trunkenheitsfahrten beschäftigt.
Anmeldung und Nutzung sind kostenlos, und das Forum wird z.T. von Juristen moderiert.
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1Antwort von
Nina2407Nina2407
hahaha viel spaß beim busfahren hihihi! ja keine chanze! strafe musst auch zahlen oder/und und eine nachschulung musst auch machen und extra zahlen :) ! 6-9 monate ist normal! sskm tralala
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xxSQUIRRELxxxxSQUIRRELxx nachschulung aber nur so weit ich weiß wenn es in der probezeit gewesen ist:)
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Nina2407Nina2407 ach ja upps ich bin noch in der probezeit (1 jahr noch dahinstammel ) das hab ich jetzt vergessen danke :)
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bembelkickerbembelkicker
Sei froh, daß die Pappe nicht über ein Jahr flöten ist, wegen MPU !
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antidepriantidepri
6-9 Monate sind relativ gering, üblicherweise werden 11 Monate ausgesprochen, aber viell. hat der Anwalt da was drehen können. Eine MPU kommt i.d.R. nicht in Betracht, da unter 1,6°/°° und kein Personenschaden. Innerhalb der "Probezeit" gelten völlig andere Regeln, ich hoffe, der Fall trifft nicht zu??? Geldstrafe (Strafbefehl) wird mit der Post kommen, üblicherweise direkt nach Hause oder, wenn abgesprochen/bevollmächtigt auch zum Anwalt, der kann bei Bedarf die "Tagessätze" drücken/aushandeln.
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derhalfderhalf
Also laut Bußgeldrechner: 7 Punkte und 6 Monate Fahrverbot Strafe ca. 1 Nettogehlat Fahrverbot auch evtl. bis 12 Monate und MPU (Idiotentest)
Ach ja schau dir das mal an:
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buech2buech2
Schwer zusagen 3 bis 12 Monate und eine Geldstrafe.Sei froh das Du nicht über 1.3 Prom. hattest ,sonst noch MPU.
Lieber besoffen und fröhlich als nüchtern und doof.
ich glaube dein nick sagt alles. @ReinerUnsinn
Das nemme ich dir sogar ab das du so denkst.....Nur leider Saufen und Fahren zusammen geht nicht, er hats nichta nders verdient wie schon gesagt
Ich kann auch Alkohol trinken ohne Spaß zu haben !
Ich kann auch Alkohol trinken ohne Spaß zu haben !
Also ich kann Spaß haben ohne Alkohol zu trinken.