stehen alkoholdelikte im polizeilichen führungszeugnis? also kein unfall einfach nur mit alkohol am steuer erwischt worden dann schein weg. dann nochmal erwischt worden mit alkohol da war der schein aber noch weg also schwar gefahren. ist das im pol. zeugnis eingetragen?
Antworten (4)
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NachtflugNachtflug
Nein, das steht nicht drin. Es sei denn, da hat man dabei noch eine Straftat verübt.
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EmoxXEmoxX schwarzfahren is keine straftat? also komm^^
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NachtflugNachtflug Okay, mein Fehler, das ist natürlich eine Straftat.
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PepsiMasterPepsiMaster Das sind sogar direkt mal mehrere Straftaten.
"Nur" Alkohol aber (noch) mit Fahrerlaubnis 315c bzw. 316 StGB; Fahren ohne Fahrerlaubnis 21 StVG.
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2Antwort von
EppendorfEppendorf
...sollst du für einen Freund fragen, oder?
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simikrasimikra eppi schau ich aus als trink ich;-)) ich doch nicht ich fahr mein auto mit führerschein
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EppendorfEppendorf Puh!
erleichtertbin
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simikrasimikra hoffenwill
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sunpointsunpoint
Es stehen Vorstrafen u.s.w. im Führungszeugnis. Alslo wenn es zu einem "Strafverfahren" mit Verurteilung gekommen ist wird es drinstehen....
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PepsiMasterPepsiMaster Lässt sich aus den Angaben der Fragestellung nur schwer herauslesen.
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, lag sicherlich eine Straftat vor (z.B. mehr als 1,1 Promille Alkoholkonzentration im Blut; Straftat gem. §315c bzw. §316 StGB) und der Fahrerlaubnisentzug war das Ergebnis des Verfahrens.
Wurde "nur" ein Fahrverbot verhängt (0,5 bis 1,09 Promille; Ordnungswidrigkeit) erfolgt nur eine Eintragung im Verkehrszentralregister in Flensburg.
ist fahren ohne fahrerlaubnis keine straftat?