Hallo, wir betreiben eine Gastronomie ohne Alkoholausschank.(in NRW) Es handelt sich hierbei um ein Mittags Bistro / Flammkuchenhaus wobei ein Alkoholausschank auch nicht gefragt ist.
Wir schliessen um 18:30 Uhr.
Seit einiger Zeit bekommen wir Anfragen für Feierlichkeiten. (Gebrtstage, Firmenfeiern etc.) als Geschlossene Gesellschaft. Ist es hierbei möglich, Alkohol auszuschenken OHNE eine Konzession zu beantragen ? (Wir würden den "Laden" abschliessen, während dieser Veranstaltung.) Ich finde keine eindeutigen Antworten im Internet.
Vielen Dank für Eure Hilfe Gruss Sabine
Eine geschlossene Gesellschaft ist ja keine private Veranstaltung für den Gastwirt; er verdient ja dran, also hat es einen gewerblichen Zweck. Und dafür ist die Konzession erforderlich.Privat wäre es, wenn z.B. die Tochter des Wirts heiratet und er die Feier in seiner Wirtschaft abhalten würde.