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Alkoholausschank an Geschlossene Gesllschaft ohne Konzession

Frage von SabineK SabineK

Hallo, wir betreiben eine Gastronomie ohne Alkoholausschank.(in NRW) Es handelt sich hierbei um ein Mittags Bistro / Flammkuchenhaus wobei ein Alkoholausschank auch nicht gefragt ist.

Wir schliessen um 18:30 Uhr.

Seit einiger Zeit bekommen wir Anfragen für Feierlichkeiten. (Gebrtstage, Firmenfeiern etc.) als Geschlossene Gesellschaft. Ist es hierbei möglich, Alkohol auszuschenken OHNE eine Konzession zu beantragen ? (Wir würden den "Laden" abschliessen, während dieser Veranstaltung.) Ich finde keine eindeutigen Antworten im Internet.

Vielen Dank für Eure Hilfe Gruss Sabine

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Antworten (8)

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    Antwort von Saemmie Saemmie

    Nein, Ihr habt keine Konzession fuer Alkoholausschuss, also dürft ihr auch keinen ausschenken.

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    Antwort von zureus zureus

    Du brauchst trotzdem eine Konzession.

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    Antwort von Werwolf53 Werwolf53

    Hallo-bin selbst Gastronm und denke das Ihr in eurem Geschäft auch "Getränke verkauft. Wenn z.B. kein Fassbier verkauft wird habt Ihr sicher auch keine Zapfanlage /Kühlung die abgenommen wurde dafür. - Also gäbe es wahrscheinlich Flaschenbier. Und ne Konzession irgendwelcher Art müsst Ihr doch haben da müsste auch drinstehen was Ihr an Getränken ausschenken dürft. Und wenn das nichts drin steht von Getränken dürft Ihr ja gar keine ausschenken. Also - mal richtigh lesen was in eurer Konzession / Schankerlaubnis drin steht.

    Und wenn gar nix geht-dann vermietet doch euer Lokal an die "geschlossene Gesellschaft" Und die Getränke besorgen die halt selber und zahlen dann halt STOPPENGELD _ pro Flasche nen Euro z.B. ;-)

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    Antwort von Corina136 Corina136

    Ohne Konzession auch kein Ausschank!!!!! Das wäre unfair allen anderen gegenüber die Konzession haben u. dafür auch bezahlen mußten. Wenn es rauskommt, zahlt Ihr NOCH mehr. Denn das wäre "SchwarzGastronomie..."!

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    Antwort von poldi13 poldi13

    Hallo, da Du nur eine Erlaubniss (Konzession) ohne Alkoholausschank hast, darfst Du natürlich auch bei einer geschl. Ges., die ja einem gewerblichen Zweck dient (Geld verdienen) keinen Alkohol ausschenken. Ich würde an Deiner Stelle beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen, ob es evt. eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Abraten kann ich Dir nur davon, das Ganze "schwarz" zu machen, wenn Dich danach jemand "hinhängt", kriegst Du richtig GROSSE Probleme.

    schönen Sonntag noch, Poldi13

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    Antwort von charmingwolf charmingwolf

    Wen alle Gäste mit spielen könnte man das umgehen

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    Antwort von exelero exelero

    Ich denke, da das dann privat genutzt wird, kann darauf verzichtet werden.

    Kommentar von Pirkko PirkkoPirkko

    Eine geschlossene Gesellschaft ist ja keine private Veranstaltung für den Gastwirt; er verdient ja dran, also hat es einen gewerblichen Zweck. Und dafür ist die Konzession erforderlich.Privat wäre es, wenn z.B. die Tochter des Wirts heiratet und er die Feier in seiner Wirtschaft abhalten würde.

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    Antwort von Krabbensalat Krabbensalat

    Nein, nur wenn Du eine Konzession beantragst! Sonst gibt das Ärger mit den Ämtern..

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