Alkohol unter 16 aber über 14

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Nach dem Jugendschutzgesetz darf an eine Person unter 16 Jahre kein Alkohol verkauft werden. Auch der Konsum in der Öffentlichkeit darf nicht gestattet werden. Im Alter von 16 und 17 Jahre darf man Bier, Wein und Sekt kaufen und auch in der Öffentlichkeit trinken.

Wenn du als 15jähriger Alkohol kaufst oder in der Öffentlichkeit trinkst begehst du weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Lediglich der Verkäufer oder die Person, welche es gestattet hat (z.B. der Wirt), begeht eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld).

Wenn du das Bier von deinen Freunden bekommen hast, passiert denen auch nichts. Ein Verstoß gegen die "Abgabe" begeht nur ein Veranstalter, Gewerbetreibender (Verkäufer) oder eine Person über 18 Jahre. Wenn deine Freunde nicht mind. 18 Jahre alt sind, ist alles in Ordnung.

Ohnehin musst du ja nicht sagen, von wem du das Bier bekommen hast (.... SCHWEIGEN IST GOLD).

Zuhause darfst du übrigens trinken, das Gesetz bezieht sich nur auf die Öffentlichkeit (natürlich nicht übermäßig, ansonsten würde sich das Jugendamt trotzdem für dich interessieren).

Du darfst auch in der Öffentlichkeit trinken, aber nur, wenn eine personensorgeberechtige Person (nur Eltern bzw. Sorgeberechtigte) dabei ist. Eine erziehungsberechtigte Person (z.B. großer Bruder) reicht nicht aus.

Das Verhalten der Polizei hängt meistens nur von euch selbst ab. Also locker bleiben, nicht soviel trinken (gaaaaaanz wichtig) und nicht meinen, vor seinen Freunden ein wenig auf "Chuck Norris" machen zu müssen. Immer anständig bleiben ;)

PS: Im schlimmsten Fall wird man deine Eltern anrufen und die müssen dich abholen. Allerdings kommt das (wie gesagt) auch auf dein Verhalten gegenüber der Polizei an und auf den Alkoholgehalt. Wenn wirklich nur ein oder zwei Biere, dann wird dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts passieren, also keine Mitnahme.....

Soweit ich weiß ist es nur Eltern gestattet, Jugendlichen unter 16 Wein, Bier und Sekt zu geben. Wenn dir jemand das verkauft oder gibt ist das strafbar

§ 9 Alkoholische Getränke ; JuschG

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1.Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,

2.andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

 

Der Vollständigkeit halber der Gesetzestext.

Alos wahrscheinlich würden deine Freunde Ärger kriegen und dich würden sie zuhause abliefern, denn ab 14 dürfen dir deine eltern ( aber auch nur sie) dir Wein, Bier und Sekt geben . Härtere Getränke sind erst ab 18 freigegeben

Also die Polizei kümmert sowas normalerweise kaum. Wenn du "Pech" hast musst du dein Bier auskippen.