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Alkohol unter 16 & personensorgeberechtige Personen??

Frage von Dolphi95 Dolphi95

Hey, hab ma ne Frage, hab vorhin auf ner Seite im Internet gelesen, dass Jugendliche unter 16 Jahren (ab 14) unter Aufsicht eines 18 Jährigen Personensorgeberechtigten Alkohol in der Öffentlichkeit trinken dürfen... Hab darufhin das gegoogelt & das gefunden ,zitat: "Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden."

Jetzt meine Frage reicht es wenn der Erwachsene in der Nähe des Jugendlichen ist oder muss dieser noch ein Forumlar oder ähnliches beantragen,haben?

LG Dolphi

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Suicide Suicide

    ein ausweis ist nicht schlecht, aber es reicht wenn soetwas existiert sodas man es der polizei bei nachfrage vorlegen kann :D

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    Antwort von Rollostoimetz Rollostoimetz

    Der Erwachsene sollte vor allen Dingen WISSEN was sein minderjähriger Schützling vorhat.

    Und wenn er sich nicht schon selbst das Hirn kaputtgesoffen hat, dann wird er hoffentlich energisch etwas gegen Dein Vorhaben unternehmen.

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    Antwort von DelfinaLouisa DelfinaLouisa

    nein unter 16 darf man gar kein Alkohol trinken.

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