Hey, hab ma ne Frage, hab vorhin auf ner Seite im Internet gelesen, dass Jugendliche unter 16 Jahren (ab 14) unter Aufsicht eines 18 Jährigen Personensorgeberechtigten Alkohol in der Öffentlichkeit trinken dürfen... Hab darufhin das gegoogelt & das gefunden ,zitat: "Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden."
Jetzt meine Frage reicht es wenn der Erwachsene in der Nähe des Jugendlichen ist oder muss dieser noch ein Forumlar oder ähnliches beantragen,haben?
LG Dolphi
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