Ich hab gelesen, dass sich Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren nur mit einem Alkoholwert von 0,0 Promille im Straßenverkehr bewegen dürfen. Stimmt das so? Darf ich als unter 21-jähriger also nicht mal ein alkoholfreies Bier vor dem Autofahren trinken? Und es heißt Straßenverkehr, zählt dazu also auch Fahrradfahren?
Antworten (6)
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espressionantespressionant
Lies mal StVG §24c. Kein Alkohol in Kraftfahrzeugen unter 21 oder während der Probezeit. Fahrradfahren nach Alkoholgenuß ist dann verboten, wenn man nicht mehr in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Dies ist aber unabhängig vom Alter...
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BenjyBenjy
Soweit ich weiss bezieht sich diese Regelung auf die Probezeit. Von der Genze "21 Jahre" habe ich och nichts gehört.
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simba67simba67
wenn du einen führerschein hast dann darfst auch mit alkohol nicht fahhrad fahren
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lllla Ja, ich glaube schon.
Ich finde man sollte generell nur mit 0,0 fahren dürfen, egal was. O.o
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wernileinwernilein
Alkohol und KFZ Führen ist Schei..sse,..achso,auch fahrrad fahren gehört zum Strassenverkehr
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