1

Alkohol mit 15 von freund bekommen. Was wenn mich mein Freund verpfeift (rechtlich)

Frage von derbeeule derbeeule

Ich (15) und mein Freund (16) waren gestern in der Stadt und haben einiges getrunken (Bier und Apfelkorn). Den Apfelkorn habe ich von einem andern Freund bekommen den ich in er Stadt getroffen habe. Wir waren in einem Getränkemarkt und wollten noch ma bier kaufen. Wir hatten einen Sixpack Bier und sind zur Kasse aber die Kassiererin hat auch nach meinem Perso gefragt, nur weil ich nebendranstand. Ich hab ja keinen von daher bin ich einfach weitergelaufen aber die Kassiererin hat die Daten von meiem Freund aufgenommen. Wenn jetzt die Polizei bei meinem Freund klingelt und er mich verpfeift, was kann mir dann rechtlich drohen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von LeaderG LeaderG

    Dir kann nichts passieren und deinem Freun auch nicht. Wen er das Bier kauft ist es allein seine Sache was er damit macht, dass geht die Kassiererin NICHTS an. Ich kann zwar nicht ganz verstehen was da passiert, weil das etwas schlecht geschrieben ist, aber die hat ja wohl nur weil du dabei wars seine Daten aufgeschireben, wenn ich das richtg verstanden habe. Was das soll kann ich nicht verstehen, dein Freund hat dir ja nichtmal das Bier gegeben als die Kassierein es sehen konnte. Folglich hat sie wohl etwas ihre Recht überschritten, dass stelt aber KEINE straftat dar, bevor du fragst.

    Kommentar von derbeeule derbeeule

    ok danke

  • 0
    Antwort von Mark448 Mark448

    doch deinen freund kann verklagt werden

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Wer sollte den Freund verklagen wollen?

  • 0
    Antwort von NadineVEC NadineVEC

    Dir nichts, nur deinen Eltern, wegen unterlassener Aufsichtspflicht. Hut ab vor der Kassiererin. Das ist ENDLICH MAL eine die ihre Pflicht getan hat

    Kommentar von derbeeule derbeeule

    was droht da meinen eltern?? aber sie hat mich ja nicht beim bier trinken gesehen. und die polizei ja auch nicht

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Deinen Eltern droht GARNICHTS. Da hat mal wieder nur jemand keine ahnung.

    Kommentar von NadineVEC NadineVECNadineVEC

    Nur weil DU keine Ahnung hast, heißt das noch lange nicht das andere auch keine Ahnung haben. Kennst du nicht den Ausspruch "Eltern haften für ihre Kinder" ???

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Ja, denn spruch kenne ich. Der steht an jeder Baustelle und auch so recht oft auf schildern. Damit hast du schonmal bewießen, das DU KEINE AHNUNG HSAT. In der Bundes Republik Deutschland ist GRUNDSÄTZLICH JEDER für seine EIGENEN taten verantwortlich. Eltern haften NUR wenn sich ihre aufsichtspflicht verletzt haben, und das auch nur unter ganz BESTIMMTEN umständen. Und auch NUR bei Zivilrechtlichem schadensersatz.

    Da es hier jedoch nicht um schadensersatz ansprüche geht und die Eltern davon mal abgesehen NICHT ihre Aufsichtpflicht verletzt haben ist das volkommen unerheblich.

    Wenn du da anderer meinung bist, dann zeigen mir doch bitte den § der besagt das Eltern für ihre Kinder haften. Kleiner Tip: im BGB stehts nicht.

    Kommentar von Danny85 Danny85Danny85

    Ich würde dir gerne einen Haken geben für die gute Antwort, LeaderG, leider geht das nicht.

    Kommentar von Danny85 Danny85Danny85

    Der Junge hat noch nichts getan, hat einfach Angst bekommen. Was will die Verkäuferin denn jetzt machen? Auch der 16 Jährige hat gesetzlich nichts unrechtes getan. Er hat den Alkohol ja nicht weitergegeben, ihn lediglich gekauft. Somit ist er nohc im rechtlichen Bereich, was er danach gemacht HÄTTE, ist reine Spekulation und kann nicht nachgewiesen werden. Die Eltern haben auch keine Aufsichtspflicht verletzt.

    Wenn ich mit meiner minderjährigen Tochter Alkohol kaufe und der für mich ist, dann hat sie mir ja auch nicht unterstellen, dass ich den weitergebe.

    Und das Sprichwort bzw. der Satz (wohlgemerkt, entweder Sprichwort oder Ausdruck, Ausspruch gibts nicht) "Eltern haften für ihre Kinder" ist eine reine Erfindung. Zeig mir, wo das steht, außer an Baustellen und selbst da gilt das nicht! Wäre ja noch schöner, wenn Eltern für Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden würden. Es würde ein anderer Fall vorliegen, wenn sie Waffen oder dergleichen unbeaufsichtigt rumliegen lassen oder ihre Kleinkinder nicht beaufsichtigen.

    Bei einer Baustelle verhält sich der Sachverhalt nämlich auch anders. Wenn Kinder die Möglichkeit haben, auf einer Baustelle herumzutoben, wurde diese nicht rechtmäßig gesichert, passiert etwas sind nicht die Eltern schuld, sondern der Bauleiter. Anders sieht es aus, wenn Absperrungen usw. bewusst umgangen werden, aber selbst dann haften nicht die Kinder, sondern die Versicherung bzw. die Kinder je nach Alter selbst, bzw. die Haftpflicht der Eltern, die dann greift.

    Aber weder du, noch dein Freund haben irgendetwas zu befürchten. Merk dir, Vermutungen, ohne Beweise, haben keine Chance vor Gericht. Das Verfahren würde ohnehin eingestellt werden. Es könnte nur sein, dass du von deinen Eltern vielleicht eine Standpauke bekommst. Mehr nicht.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.