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Alkohol-konsum-Frage

Frage von kwestschion kwestschion

folgende situation: die polizei findet um 0.01 Uhr einen Jungen (16) in einem haufen von bierdosen, er total dicht und riecht nach bier. In seinem Personalausweis steht, dass er noch vor 2 minuten 15 jahre alt war.

Darf die polizei den Jungen dafür bestrafen, dass er noch mit 15 jahren alkohol getrunken hat, auch wenn sie es nicht nachweisen können?

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Ja,dürfen sie. Mit einem Alkoholtest können sie es nachweisen´.

    Kommentar von ImmerWiederGern ImmerWiederGern

    Quatsch... O.o Die Polizisten würden den Jungen in die Ausnüchterungszelle bringen, die Eltern kontaktieren und diese bitten den Jungen ab zu holen! Es ist nicht illegal unter 16 Jahren Alkohol zu trinken! Nur der Verkauf an unter 16 Jährige ist illegal! Bestraft wird man auf jedenfall nicht!!!

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Alkohol unter der Aufsicht der Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten, ja, aber er lag allein auf der Straße und neben sich die Bierdosen! Außerdem hat er ein 2. Vergehen begangen. Selbst wenn er 16 ist, darf er nur bis 24 Uhr raus.

    Kommentar von nurnochmehr nurnochmehrnurnochmehr

    Es wird ja immer wilder. Seit wann darf man mit 16 nicht nach 24h draußen sein? So ein Gesetz gibt es nicht, das gilt lediglich für Aufenthalte in Gaststätten o.Ä.

    Überdies darf man Alkohol besitzen und konsumieren unabhängig vom Alter.

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    Antwort von Flitzpiepje Flitzpiepje

    Der Alkohol wird die Polizei herzlich wenig interessieren, viel mehr der, der dem Jung es verkauft hat.

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    Antwort von AndiHoff AndiHoff

    Nur die Abgabe von Alkohol an Jugendliche ist verboten. Evtl. können auch die Eltern wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht belangt werden. Der Jugendliche trägt nur die gesundheitlichen Folgen...

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    Antwort von Maynard90 Maynard90

    das wollt ich auch schon immer wissen

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    Antwort von nurnochmehr nurnochmehr

    Alkoholkonsum ist nicht mit Erreichen eines bestimmten Alters erlaubt sondern stets altersunabhängig. Nur die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken an Personen unter 16 Jahren (resp. 14 Jahren in Begleitung der Eltern) ist untersagt.
    Folglich: Die Polizei kann nichts machen, außer Taxi spielen und dem Jugendlichen die Gefahren seines Handelns darlegen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

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    Antwort von DelfinaLouisa DelfinaLouisa

    ja darf sie. Ich hoffe auch das sie das machen und das die Eltern dafür mit bestraft werden.

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    Antwort von Odysseus247 Odysseus247

    Im Prinzip ja, allerdings wird das kaum praktiziert werden.

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    Antwort von daddel92 daddel92

    Mir ist damals genau das an meinem 16. Geburtstag passiert. Wir waren unterwegs gewesen und so gegen 00:30 Uhr als wir in einen anderen Club gehen wollten trafen wir auf die Cops. Sie hielten an und fragten ob alles in Ordnung wäre. Die meisten von uns waren natürlich voll wie die Haubitzen. Sie fragten uns dann noch wie alt wir wären und wir erzählten dann,dass ich 16 geworden bin und dann wünschten sie uns noch viel Spaß und das wir uns benehmen sollen. Dann fuhren sie weiter.

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    Antwort von shia96 shia96

    ey, gute frage!! würd' mich jetzt aber auch mal interessieren ;D!

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    Antwort von Tekfunk35 Tekfunk35

    eher die Eltern

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