Bei uns an der Schule geht das Gerücht herum,dass ab morgendas Gesetz Alkohol ab 18 gilt.d.h alles an Alkohol ab 18,auch Bier usw. Stimmt das?
Antworten (11)
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Wenn, dann wäre das eine länderrechtliche Änderung. Das (bundesweit geltende) Jugendschutzgesetz hat sich zuletzt am 01.01.2009 geändert ... und das betraf nicht die Regelung zu Alkoholischen Getränken -> http://www.buzer.de/gesetz/2319/a32957.htm
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2Antwort von
fraukauswfraukausw
Es gab den Gesetzesentwurf das zum 1.1.2008 die Alkoholischen Getränke die momentan ab 16 zu kaufen sind ab 18 werden und die ab 18 ab 21. Ist aber nicht durchgekommen so bleibt alles beim alten: Bier, Sekt, Wein etc ab 16 Schnäpse, Liköre und Weinbrände etc. ab 18
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1Antwort von
turaloturalo
Wäre eine prima Sache, endlich kein Komasaufen mehr bei 15jährigen.
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lugggilugggi denkst du!!!!
gibt auch welche die mit 13 schon komasaufen obwohl alk erst ab 16 ist...und starker alk erst ab 18....wenn der ganz ab 18 ist wird sich da nicht viel drann ändern
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turaloturalo Aber die Wirte werden eher belangt, wenn sie Alkohol an Minderjährige ausschenken.
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nissajanissaja Dann schickt man halt einen 18 jährigen, der den Sprit besorgt, und s... weiter! Ist leider so!
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judofroschjudofrosch an der aussage "endlich kein komasaufen bei 15 jährigen" ist genau ein fehler... wer findet ihn? genau! 15 jahre =unter 16 =kein alkohol erlaubt! demnach ist es so oder so verboten! wirte kriegen die selben probleme, als wenn alkohol grundsätzlich ab 18 währe... demnach ist es quatsch, das zu sagen!
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judofroschjudofrosch
diese frage wird hier so oder so ähnlich täglich gestellt (so ungefehr) es ist nach wie vor so, dass bier, sekt und wein ab 16 und alles andere ab 18 ... ist das denn so schwer zu verstehen? einmal den tag nachrichten hören, und man erfährt ganz schnell, ob solche gesetzesänderungen kommen oder nicht...
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dieJuliaaadieJuliaaa wenn du so genervt von dieser frage bist,warum schreibst du dann etwas dazu??
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helrichhelrich
§ 9 JuSchG [Alkoholische Getränke]
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahrenweder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen
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schleckiki Nein ich glaube dass es bei 16 bleibt denn mein Vater ist Rechstanwalt und ja ...
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judofroschjudofrosch das ist aber intressant, was dein vater so beruflich macht:-) und wieso sollte er das verhindern können?
was würde das denn ändern?
was wollen 16-jährige mit alkohol? die sind noch nichtmal voll geschäftsfahig und stecken nochmitten in der pubertät. und dann alkohol? naja.. ich kenne keinen einzigen jugendlichen der 16 ist und den alkohol nicht dazu gebraucht sich sinnlos zu besaufen.