Ich frage mich immer wieder, ob beim backen oder kochen der Alkohol nun verfliegt oder nicht? Es scheint da sehr geteilte Meinungen zu geben. Einige meinen, dass ein Restalkohol bleibt und daher Kinder keinen mit Alkohol versetzten Kuchen essen sollten oder auch dass Antialkoholiker keinen Kuchen essen dürfen, wo Alkohol im Rezept enthalten ist, da sie sonst rückfällig werden könnten. Kann ich meinen Kindern bedenkenlos solchen Kuchen oder Saucen zum essen geben oder sollte ich lieber den Alkohol weglassen oder ersetzen? Welcher Meinung seid ihr, was nun stimmt? Vielleicht kennt sich jemand damit genau aus.

Alkoholiker sollten keine Speisen zu sich nehmen wenn Alkohol drin ist, auch wenns beim Kochen/Backen verfliegt.Es geht darum hauptsächlich um den Geschmack, sie könnten wieder rückfällig werden!

Er bäckt zwar raus aber der Geschmack bleibt.
Für Alkoholiker ist das absolut gar nichts und für Kinder ist das nicht so toll.
Man sollte Kinder nicht an den Geschmack von Alkohol gewöhnen.
Auch von Rumaroma für die genannten Zielgruppen halte ich nichts.

es geht nicht um den tatsächlichen alkoholgehalt, sondern um den geschmack, der selbstverständlich gegeben ist, sonst würde man es ja garnicht machen! nicht die wirkung ist gefährlich, sondern der geschmack, der kinder an alkoholgeschmack gewöhnt und alkoholiker daran erinnert...
anonym09 am 28. Februar 2008 18:37 Stimmt nicht. Es geht darum, das der Kuchen lockerer wird, weil der Alkohol verfliegt und den Kuchen so hoch treibt. Vor allem deshalb wird er z.B. dem Weihnachtsstollen beigefügt. Ich habe noch nicht gehört, das trockene Alkoholiker deshalb keinen Stollen essen.
Den Geschmack hast du in Cremes, die werden aber nicht gebacken.
princAss am 29. Februar 2008 16:10 also auf 'stimmt nicht' reagier ich ja ein bißchen allergisch! ich mag meinen cognac-kuchen wegen dem cognac-geschmack. und was ist mit eierlikör-kuchen, champagnerkuchen? das sind alles rührkuchen die gebacken werden. in meinen christstollen habe ich allerdings noch NIE alkohol getan -das triebmittel hier ist hefe. und ich kenne mehrere alkoholiker denen ich keinen der o.g. kuchen anbieten und die diese auch nicht nehmen würden!

Was soll denn das für eine Abstimmung werden? Wer die meisten Stimmen hat, bekommt Recht oder was? Es gibt nur eine richtige Antwort und sonst nichts.
Pinbuster am 28. Februar 2008 15:03 DH! Ausserdem würde ich das Wort Antialkoholiker durch Alkoholiker ersetzen.

Bei uns ist ein trockener Alkoholiker im Freundeskreis, er sagte mal auch wenn der Alkohol vollständig beim Kochen/Backen verfliegt, werde ich davon nichts essen, der Geschmack bleibt, ein Alkoholiker schmeckt jeden Wein oder Likör oder was auch immer heraus.
Angela2305 am 28. Februar 2008 17:36 Das Herausschmecken des Alkohols kann für einen Alkoholiker einen Rückfall bedeuten. Und das wäre fatal.
sheela2011 am 28. Februar 2008 17:52 Genau das habe ich eigentlich mit meiner Aussage gemeint, ich weiss etwas umständlich ausgedrückt, darum danke Angela2305 für die Klarstellung.
Wenn Hefe im Spiel ist bildet sich auch Alkohol auch da ist Vorsicht am Platze. Wenn man Backpulver hat - als Treibmittel nicht, es sei denn es kommt der Schuss rein.
Dann verdamft er auch nicht. im Kuchen wird es kaum wärmer als 70°C, auch wenn manche das glauben.
Christa
nur damit es gleichverteilter wird und niemand falsche Schlüsse zieht....
Unsere Kinder schmecken übrigens sofort, ob ein Kuchen einen Schuß enthält oder nicht, aber ruzmgetorgelt sind sie deswegen noch nicht. Sie entscheiden selbst was sie essen wollen und was nicht.


So würde ich das sehen!
RBMannheim am 28. Februar 2008 15:18 Am Geschmack alleine kann es nicht liegen! Es gab schon Prozesse, wo trockene Alkoholiker heimlich wieder zum Rückfall gebracht wurden! Hätten die das geschmeckt hätten sie es ja bleiben lassen können!




da Alkohol schon bei knapp 80° verdampft, merkt man nichts davon. Wo es Probleme geben kann ,ist wenn man allergisch auf Ethanol reagiert. (eine Verwandte von mir hat das Problem) Daran sieht man, dass auf jeden fall noch was drinn bleibt. Aber nur extrem wenig.
Nur Interessehalber: Kann Deine Verwandte dann auch keine Hefeteige essen - denn beim Gehen entsteht neben CO2 sicherlich auch Alkohol... das ist ja fies!! :-(

siehe fabienne1997.
Der Geschmack bleibt erhalten. Besonders bei Soßen ist das was feines. Aber für Ex-Alkoholiker ist allein der Geschmack schon ein möglicher Auslöser für einen Rückfall.
Für Kinder seh ich da jetzt kein so gravierendes Problem, kann höchstens sein, daß es ihnen einfach nicht schmeckt.

Beim backen wird er als Lockerungs und Triebmittel verwendet.




Genau DH
OK ich wiederrufe meine Aussage :-) siehe : http://www.kindergaudi.de/kigacms/news/info.htm?&rid=15&cid=1&tid=109
Für alle, die nicht auf den Link rüberklicken wollen stelle ich den Text hier dazu, weil der wichtig ist:
Noch immer sind viele der Annahme, dass Alkohol beim Kochen verfliegt. Das stimmt so allerdings nicht. Es gibt Untersuchungsergebnisse, da waren nach dem Kochen immer noch zwischen 4 und 49% des zugesetzten Alkohols enthalten. Das war dann abhängig von der Art der Zubereitung und der Art der Speise. Ein Pudding, der mit Weinbrand flambiert wurde, hatte sogar noch 80% des ursprünglichen Alkoholgehaltes. So etwas ist nicht nur für Kinder gefährlich, auch alkoholkranken Menschen, die mittlerweile „trocken“ sind, können wieder rückfällig werden.
Alkohol verflüchtigt sich beim Kochen nicht vollständig. Man könnte es zwar annehmen, da reiner Alkohol schon bei 78° C siedet, aber da sich in der Küchenpraxis Wasser mit Alkohl vermischt, verändert sich auch die Siedetemperatur. Wasser siedet bekanntlich nämlich erst bei 100° C. Wenn das Gericht allerdings lange genug und ohne Deckel auf dem Herd steht, dann verflüchtigt mehr Alkohol, als mit Deckel und nur bei einer kurzen Garzeit.
Die Höhe des Restalkoholgehaltes hängt auf jeden Fall von der Erhitzungszeit ab, so wurde nach einer 30-minütigen Kochzeit immer noch 35% des ursprünglichen Alkoholgehaltes gemessen.
Fakt ist, dass beim Kochen und Backen mit Kindern und alkoholkranken Menschen auf die Zugabe von Alkohol verzichtet werden sollte.