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Alkohol in der schule, folgen..

Frage von spiele08 spiele08

also einer aus meiner klasse wollte dass ich ihm eine flasche vodka mit bringe.. habe ich gemacht obwohl ich noch minderjährig bin.. nur der ist in der freistunde damit in den park gegangen und einer weiterer aus meiner klasse hat sich vui zu gesoffen (von dem wusste ich aber nichts) und dann musste er mit der rettung abgeholt werde..

heute hat die direktorin schon gefragt woher der vodka kommt, ich hab nichts gesagt.. abaer da meine klasse die wahrheit sagen will..

werd ich wohl zu ihr gehen müssen und ihr das sagen.. aber das ganze ist, die schule ist perfekt für mich, kann es jetzt sein dass ich vn der schule fliege? lg

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Antworten (7)

  • 11
    Antwort von Lasermann Lasermann

    Hallo spiele08,

    Hast du überhaupt was davon getrunken?

    Du wurdest ja dazu "angestiftet".

    Das musst du der Direktorin klarmachen, falls du wirklich vorhast dich zu "stellen".

    Ich rate dir aber ab mit der Wahrheit rauszurücken. Hält deine Klasse nicht zusammen? Wenn niemand was sagt, passiert niemand was, außer dem der sich zugesoffen hat, und naja, der ist eben selbst schuld. Und auch noch in der Schule ^^

    Naja ich hoffe er kann drüber lachen....

    Du kannst deswegen durchaus von der Schule fliegen....deshlab wäre ich vorsichtig....

    Viele Grüße....und ich wünsch dir wikrlich viel Glück in dieser Angelgenheit und wie gesagt, falls du dich stellen willst mach dem Direktor klar, dass es nicht diene Idee war den Alk zu kaufen, sondern du sie lediglich jemand mitbringen solltest, du also auch nichts getrunken hast.

    Viel Erfolg!!!!!

    Kommentar von spiele08 spiele08

    meine armselige klasse hält nicht zusamen ._.

    nein, ich habe nichts getrunken und war dann auch nicht dabei wie andere was getrunken haben nur ganz kurz.. aba da hab ich auch nicht gesehen dass sich einer voll zu schüttet..

    Kommentar von Lasermann LasermannLasermann

    Das musst du klarmachen, dass du auschließlich für den kauf verantworlich warst, zu dem du angestifetet worden bist, es also NICHT deine Idee war.

    Das ist wichtig, damit die Strafe möglichst mild ausfällt.

    Grüße!

    Kommentar von spiele08 spiele08

    habe eine starke vermahnung bekommen, also fliege wenn noch etwas vorkommt..

    und meine klassenvorständin will mich in eine andere klasse geben.. aba gegen das "wehre" ich mich noch, da ich mich jetzt an das schon gewöhnt habe, und andere lehrer für mich jetzt auch echt schlecht wären..

    lg

  • 6
    Antwort von Pifendeckel Pifendeckel

    Hi,

    Schul- und Hausordnung: 1. Kein Schüler darf unter Einfluss von Rauschmitteln die Schule und das Schulgelände betreten. 2. Die Mitnahme und der Genuss von alkoholischen Getränken und anderen Rauschmitteln ist in der Schule, auf dem Schulgelände und deren angrenzenden Grundstücken nicht gestattet. Dies gilt für Unterrichts- und Pausenzeiten, für Zeiten außerunterrichtlicher Veranstaltungen, sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule.

    Verstöße gegen diese Anordnungen haben Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Folge, die von der Benachrichtigung der Eltern und der Drogenberatung bis zum Schulausschluss führen können.

    Im Schulgesetz von BWsteht in §90 (2), (3): (2) Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen kommen nur in Betracht, soweit pädagogische Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen; hierzu gehören auch Vereinbarungen über Verhaltensänderungen des Schülers. Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

    (3) Folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden: 1. Durch den Klassenlehrer oder durch den unterrichtenden Lehrer: Nachsitzen bis zu zwei Unterrichtsstunden; 2. durch den Schulleiter: a) Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsstunden,

    wenn Du mehr wissen willst, siehe Link

    http://www.juraforum.de/forum/schulrecht-und-hochschulrecht/schulische-konsequen... .........

  • 1
    Antwort von dehoo01 dehoo01

    Ja, ihr beide. Hoffe ich!

  • 1
    Antwort von gutefrage6666 gutefrage6666

    du bekommst eine starke verwarnung und beim nächsten müll fliegst du

  • 1
    Antwort von lightinthedark lightinthedark

    Wie blöd kann man eigentlich sein. Gott, ist das armselig!

    Gespräche, du wirst oft getadelt werden, wirst dich oft rechtfertigen wollen und es wird nichts nützen. Ein fetter Eintrag in die Akte, Moralpredigten der Eltern und der Schulleitung. Fliegen wirst du nicht. Schade eigentlich. Verdient hättest du´s ja, die wo sich mit deinem Vodka besoffen haben, allerdings auch ;)

  • 1
    Antwort von Henoch31 Henoch31

    das du von der schule fliegst das glaube ich nicht. was du tun solltest so wie du es hier schreibst , sage einfach die wahrheit , natürlich etwas dramatisch und meine erfahrung ist es das man mit der wahrheit weider kommt!

  • 1
    Antwort von DelfinaLouisa DelfinaLouisa

    ja aber er auch. Ich hoffe das ihr richtig dafür bestraft werdet.

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