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Alkohol in der Probezeit / Folgen

Frage von Maxus14 Maxus14

Ich habe letzte Woche einen riesigen Fehler gemacht. Ich bin mir dessen sehrwohl bewusst und empfinde starken Hass mirgegenüber. Ich kann mir absolut nicht erklären warum ich es gemacht hab. Ich war mit Freunden auf einer Hausparty, hatte meine Zigaretten im Auto vergessen und hab die Fahrerin gefragt ob sie mir mal den Autoschlüssel geben könnte. Sie fragte mich bestimmt 3 mal ob sie mir trauen könnte da man mir meinen Zustand schon sehr gut ansah. Ich versicherte und sie gab mir den Schlüssel. Ich zum Auto, auf den Sitz gesetzt, eine geraucht. Als ich fertig war kam ich, warum auch immer, auf die Idee ne Runde zufahren. Nach 10 Km war ich wieder auf dem Rückweg, und wer steht an der Kreuzung ? Die Polizei. Naja, einmal pusten, 1,35 Promille. Wollte, wieder etwas was ich nicht verstehen kann, abhauen nachdem ich Falsche angaben gemacht hab. Hat logischerweiße nicht geklappt. Dann mit auf die Wache, zum Arzt Blutabnehmen etc...

Nun ist mir klar das der Lappen 2 Jahre weg ist, ist auch richtig so. Folgende Fragen hätte ich noch. - wie läuft das mit dem Neuantrag des FS ? MPU ? Aufbauseminar ? Komplett neu machen ? Dazu kommt das ich noch keine 18 bin, also nur mit halben FS gefahren bin (B17), der Fluchtversuch und falsche Personangaben. Besteht da die Möglichkeit auf Unzurechnungsfähigkeit (falsche Angaben)?

Nach dem Krankenhausaufenthalt waren es noch 1,17 Promille, wie stark weicht der Athemalkohl und der Blutakohol voneinander ab ? Die Ärtzin hat auch nicht die Vene getroffen eher die Sehne darunter, kann das dass Ergebnis beinflussen ? Die Polizisten meinten zu der Freundin das sie noch eine Anzeige wegen Fahrlässigkeit bekommt. wie siehts da aus ? Keine Frage, das war eine unglaublich beschissene Aktion, zum Glück ist nichts weiter passiert. Und ich habe definitiv draus gelernt. Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir einige Fragen beantworten könntet..! Danke !

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Antworten (10)

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    Antwort von BesserWeiser BesserWeiser

    Du kriegst ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) in Tateinheit mit Trunkenheit im Straßenverkehr. (§ 316 StGB). Die Ordnungswidrigkeit (§ 24 a StVG) tritt dahinter zurück. Wirst du freigesprochen, gibt es auch kein Ordnungswidrigkeitenverfahren mehr, weil sich die Rechtskraft des Freispruchs auf die Owis erstreckt.

    Der Fluchtversuch ist dann relevant, wenn du Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet haben solltest, das ist aber aus deiner Schilderung heraus nicht nachvollziehbar.

    Rechtsfolge wird (grob geschätzt) sein:

    Entzug der Fahrerlaubnis. Ich nehme mal an der Führerschein ist ohnehin beschlagnahmt. Sperrfrist für die Wiedererteilung 9 bis 12 Monate. MPU wahrscheinlich nicht. Das hängt aber davon ab, ob du Ausfallerscheinungen gezeigt hast. Wenn bei diesen ärztlichen Tests (Pupillenreaktion, an die Nase fassen etc.) mitgemacht hast und einen besonders nüchternen Eindruck hinterlassen hast, dann kann die Fahrerlaubnisbehörde eventuell auf Alkoholgewöhnung schließen. Dann gibt's entsprechend eine MPU.

    Die Sperrfrist lässt sich verkürzen, z.B. durch Teilnahme an Seminaren für alkoholauffällige Täter. Das Ganze geht vor den Jugendrichter. An einer Hauptverhandlung wirst du nicht vorbeikommen. Geh besser zum Anwalt!

    Kommentar von EquusCaballus EquusCaballusEquusCaballus

    und noch was: hass dich nicht selbst dafür, das bringt nix. geh kritisch mit dem fehler um, analysiere ihn und sieh zu, dass es nie wieder vorkommt. das, was jetzt folgt, ist strafe genug.

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    Antwort von Fahrlehrer22 Fahrlehrer22

    Hallo Maxus14, Fehler einzugestehen und öffentlich nach Rat zu fragen muss man Dir mit 17 auch positiv anrechnen. Es ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Wir sind Menschen und Menschen machen Fehler. Das ist nur dann schlimm, wenn man nicht daraus lernt. Man kann wirklich froh sein, wenn bzw. dass nicht mehr passiert ist.

    "Wer frei von Fehlern und falschen Entscheidungen ist, werfe den ersten Stein".

    Dir geht es nicht darum, die Dinge schön zu reden, vielmehr möchtest Du jetzt halt alles richtig machen. Hier hilft wirklich nur der Weg über einen Anwalt, der im Verkehrsrecht Erfahrung hat. Zum einen geht es darum, die möglichst kleinste Bestrafung zu erhalten, aber auch darum welche Hilfen gibt es für die Zukunft. Dein Anwalt wird Dir auch Tipps für die Freundin geben. Hier geht es insbesondere auch um Deine Aussage. Verlass dich nicht auf Tipps von Freunden, gehe zum Fachmann.

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    RatgeberHelden Antwort von JotEs JotEs

    Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille liegt absolute Fahruntauglichkeit vor. Man wird dir daher Trunkenkeit im Verkehr (§ 316 StGB) vorwerfen, auch wenn nichts passiert ist und auch keine Ausfallerscheinungen offenbar wurden.

    Zudem hast du, wenn ich es richtig verstanden habe, keine Fahrerlaubnis für einen Pkw, auch nicht die Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF-17). Wenn das so ist, dann kommt auch noch Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) hinzu. Wenn du aber die BF-17-Fahrerlaubnis hast (also diese rosafarbene Prüfbescheinigung), dann bist du nicht ohne Fahrerlaubnis gefahren sondern hast lediglich gegen die Begleitungsauflage verstoßen.

    Strafrechtlich wirst du als Jugendlicher nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) behandelt werden. Dieses setzt mehr auf Erziehung als auf Bestrafung. Du wirst daher, sofern du bisher eine weiße Weste hattest, mit der Anordnung der Ableistung einer gewissen Anzahl sogenannter "Sozialstunden" rechnen müssen, also unbezahlte Arbeit für einen gemeinnützigen Zweck. Mit Freiheitsstrafe ist nicht zu rechnen und Geldstrafe kennt das JGG nicht.

    Der Fluchtversuch ist nicht strafbar.

    Der Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger (§ 24c StVG) ist eine Ordnungswidrigkeit, ebenso die Angabe falscher Personalien (§ 111 OWiG). Solltest du wegen der Trunkenheit im Verkehr und/oder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurtelt werden, dann führen diese Taten evtl. zu einem höheren Strafmaß. Bei einem (allerdings nicht anzunehmenden) Freispruch können diese Ordnungswidrigkeiten nachträglich verfolgt werden und zu einer Geldbuße führen.

    Im Übrigen wird dir eine evtl. vorhandene Fahrerlaubnis entzogen werden und es wird eine Sperre für die Neuerteilung von mindestens 6 Monaten, eher aber 9 bis 15 Monaten Dauer angeordnet werden. Nach Ablauf der Sperrfrist kann dir auf Antrag eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden, zuvor wirst du allerdings die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger nachweisen müssen. Mit der Anordnung einer MPU ist hingegen eher nicht zu rechnen.

    Deine Freundin muss ebenfalls mit einem Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG) rechnen, wenn du keine BF-17 Fahrerlaubnis hattest. Hattest du hingegen eine solche Fahrerlaubnis, dann trifft dies nicht zu.

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    Antwort von Specht Specht

    Du redest nur von Dir und Deinen Problemen die Du jetzt bekommen wirst. Nicht eine Silbe von dem Mädchen die Dir vertraut hat und Du Ihr übelst mitgespielt hast. In meinen Augen bist Du ein LOOSER ! Entschuldigung, aber so sehe ich das !!!

    Kommentar von Maxus14 Maxus14

    Wenn ich mir darüber keinen Kopf machen würde, warum dann die Frage was sie betrifft.? Mir ist es sehrwohl bewusst was ich ihr angetan habe, wir stehen und sehr nahe. Ich habe aus diesem Grund die einer oder andere Nacht nicht geschlafen, sicher hätte ich das auch mit rein schreiben können. Tut aber wohl gerade nichts zu Sache denke ich,

    Ich denke ich hätte ähnliches wie du geschrieben bevor ich in diese Situation gekommen bin. Man urteit sehr schnell. Viel zu schnell. Nein, das soll meine Aktion nicht entschuldigen, da man soetwas nicht enschuldigen kann. Schließlich hätte um einiges mehr passieren können.

    Kommentar von Specht SpechtSpecht

    Ich finde Deine Einstellung wirklich in Ordnung, auch den Kommentar. Ich hoffe für alle Beteidigten das aller beste. Viel Glück.

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    Antwort von Hutzelprutzel Hutzelprutzel

    nimm dir nen anwalt und sie soll sich auch einen nehmen

    ansonsten, sehr schlaue aktion, wirklich beachtlich

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    Antwort von WithTheShoes WithTheShoes

    In der Probezeit? Halber Führerschein?

    Junge, du bist KOMPLETT ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren, und das mit 1.35 Promille! Das ist evtl. schon strafrechtlich relevant!

    Kommentar von Maxus14 Maxus14

    Probeizeit weil A1... Ja, stimmt, ohne.

    Ab 1,1 ist es Strafrechtlich relevant.

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    Antwort von Maxus14 Maxus14

    Danke ! Habe dieses Forum nach den ersten Antworten aus den Augen verloren, und die hilfreichen Beiträge erst jetzt gelesen.

    Zu den Ausfallerscheinungen. Bei fahren selbst nicht. Hab noch Kerzengerade eingeparkt. Aber dann nach der Blutabnahme...das mit dem Finger auf die Nase hab ich hin bekommen, aber das Laufen auf der Geraden, vor allem mit geschlossen Augen ging gar nicht mehr.

    Wie ist das auszulegen ? Also was die Fahrerlaubnisbehörde angeht ?

    Zu diesem Alkoholseminar.. Ist das dass gleiche wie ein Aufbauseminar im Alkoholfall oder ist das noch etwas anderes ?

    Ich werde nächste Woche mal zur juristischen Erstberatung gehen.

    Nochmals, vielen Dank für eure Mithilfe !

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    Antwort von Maxus14 Maxus14

    .....

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    Antwort von HDMayo HDMayo

    geh zur Beichte bei eurem Dorfpopen ! willst Du hier die Absolution ? bestimmt nicht.

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    Antwort von cyber1408 cyber1408

    Was du gemacht hast ,da brauchst du schon einen guten Anwalt um aus der Nummer rauszukommen.

    Kommentar von Maxus14 Maxus14

    Wahrscheinlich einer bescheuerte Frage hinzu, nützt mir im Alkoholfall eine Verkehrsrechtschutzversicherung was ?

    Kommentar von cyber1408 cyber1408cyber1408

    Keine Versicherung schützt dich vor Alkohol.

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