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Alkohol in der Kita

Frage von chivay chivay

In einer Kita wird von den Erziehern Alkohol konsumiert. Ist das normal?

Hintergrund: Es handelt sich um eine kleine eingruppige Einrichtung. Organisatorisch ist es ein eingetragener Verein, der von den Eltern als Mitglieder getragen wird. Es gibt ein Vorstand, der sich aus Eltern zusammensetzt und Erzieher, die Angestellte des Vereins sind.

Einmal im Jahr haben die Kinder Gelegenheit, zusammen mit den Erziehern in den Räumen der Kita zu übernachten. Nachdem die Kinder zu Bett gegangen sind, wird von den erziehern Bier&Wein konsumiert (Über Mengen gehen die Meinungen stark auseinander).

Nachdem der Vorstand des Vereins davon erfuhr, suchte dieser das Gespräch mit den Erziehern. Diese Diskussion eskalierte offenbar derart, dass sich die Erzieher an alle Mitglieder wandten und diese Einmischung als noch nie dagewesenen Vertrauensverlust inszenierten. Der Vorstand wurde dann auf übelste Weise demontiert.

Der Alkoholkonsum selbst wird nicht bestritten. In der anschließenden hitzigen Diskussion stellte sich zu meiner großen Verwunderung heraus, dass die meisten Eltern (ca. 80-90 %) auf die Inszenierung reinfielen bzw. gar kein Problem damit haben, wenn dabei mal "ein Bierchen" getrunken wird. Hinweise auf haftungsrechtliche Konsequenzen für den Vorstand wurden als akademisch abgetan und belächelt.

Ist das normal oder ist handelt es sich um einen Sonderfall?

29 Abstimmungen
Abstimmungen
Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten. 22
"Ein Bierchen" schadet doch nicht. 7
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Antworten (1-30 von 31)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kittymogul Kittymogul
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.

    Kinder und Alkohol geht ja mal garnicht!!!!! Wenn da etwas passiert ist das Geschrei groß, ich bitte doch um eine Meldung beim Jugendamt, das ist schon Fahrlässig!!! Wenn ich mir vorstelle das meine Tochter in die Obhut gegeben wird und da saufen die dann, es ist nicht entschuldbar!!!

    Kommentar von MrsNobody MrsNobodyMrsNobody

    Fahrlässig ist genau das passende Wort :)

    Kommentar von chivay chivay

    Es ist sogar grob fahrlässig. Ansprüche bei einem etwaigen Unfall gegenüber einer Berufsgenossenschaft hat man da nicht. Schadensersatz kann man sich dann vom Vorstand und/oder den "fürstlich entlohnten" Erziehern besorgen.

  • 12
    Antwort von GerdaG GerdaG
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.

    Schließlich sind diesen Menschen fremde Kinder anvertraut.

    Es ist auch ein haftungsrechtliches Problem, wenn etwas passiert.

  • 3
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.

    Ich frage mich, was die Erzieher machen, wenn wirklich mal etwas passiert. Die werden ja wohl nicht noch alkoholisiert Auto fahren, um ein Kind evtl. zum Arzt zu bringen?

    Im übrigen finde ich, daß bei der Betreuung von fremden Kindern ein absolutes Alkoholverbot zu gelten hat. Kinder brauchen nicht überall zu lernen, daß es vollkommen selbstverständlich ist, abends ein oder zwei Bierchen zu trinken (oder sogar noch mehr).

    Und für einen Abend im Jahr können sich die Erzieher ja wohl mal zusammenreißen - oder haben sie schon ein echtes Problem ohne Alkohol?

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Mal was anderes: Der Arbeitgeber bestimmt die Modalitäten. Wenn der Arbeitgeber sagt "Während der Arbeitszeit wird nicht getrunken", dann haben sich die Arbeitnehmer dran zu halten. Was wird denn da überhaupt diskutiert - der Chef sagt an und wem es nicht paßt, der geht oder fliegt. Zumindest bei so einem Thema!

    Kommentar von chivay chivay

    Problem hier: Die Elternschaft ist der Arbeitgeber. Arbeitsrechtliche Maßnahmen wurden ja vom Vorstand angestoßen, aber sowohl von Erziehern und anderen Eltern demontiert.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Die Elternschaft ist der Arbeitgeber - vertreten durch den Vorstand. Und wenn der Vorstand sich einig ist, ist doch in Ordnung. Wem das aus der Elternschaft nicht paßt, kann sich ja gerne auf der nächsten Mitgliederversammlung in den Vorstand wählen lassen und es anders machen. Und genau das würde ich denen allen auch so sagen.

    Kommentar von chivay chivay

    Ja, genau das tritt ja jetzt ein. Und das alles ist so von der Leitung der Kita (die um ihren Einfluss fürchtet)zusammen mit einigen Eltern perfekt inszeniert, um den (engagierten und deswegen manchmal auch unbequemen) Vorstand abzusägen. Fazit: Das Konstrukt Eltern als Arbeitgeber/Erzieher/Kinder birgt viel Sprengstoff und ist auf keinem Fall zu empfehlen. Leider habe ich das erst recht spät gemerkt.

  • 2
    Antwort von caternzwerg caternzwerg
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.

    Die Umfrage krankt etwas an der Fragestellung, denn "ein Bierchen" ist etwas anderes als "2 oder 3 Bierchen". Auch ist die Frage zu allgemein gestellt, betrifft sie nur die Übernachtung oder auch einen solchen Fall, wie von mir im Anschluss geschildert?

    Bei unserem KiGa hat eine Erzieherin neulich Ihren 50. gefeiert, und die Eltern morgens zu einem Schluck Sekt eingeladen. Sie selber sowie die anderen Erzieherinnnen haben natürlich auch etwas davon getrunken. Das finde ich nicht schlimm - es war ja wirklich nur ganz wenig.

    Aber ich würde auf die Barrikaden gehen, wenn ich erführe, daß die Betreuer angeheitert oder sogar betrunken wären, während Sie mein Kind beaufsichtigen, vor allem nachts, bei einer solch besonderen Gelegenheit. Die Kinder sind in einer aussergewöhnlichen Situation, schlafen auch oft zum ersten Mal woanders und sind auf besondere Aufmerksamkeit angewiesen, mehr als am Tage in der normalen Kita-Situation. Da kann es nicht sein, daß das Bewusstsein der Aufsichtspersonen auch nur ein bisschen getrübt ist. Wenn die gemeinsam feiern wollen, sollen sie an einem anderen Tag- ohne Kinder- in der Kita übernachten.

    Die Haftungsfrage finde ich auch wichtig, mehr aber würde mich als Eltern die Sicherheit (körperlich und seelisch) meiner Kinder interessieren, denn wenn erst was passiert ist, ist die Frage nach der Haftung zweitrangig: An erster Stelle sollte die Sicherheit stehen, so daß es erst garnicht zu einem Haftungsfall kommt. Also in diesem Fall: KEIN Alkohol!

    Kommentar von chivay chivay

    Die Menge reicht von einem Radler pro Person (Version der Erzieher) bis zu einem großen Sack leerer Bierflaschen (was mehere Eltern am nächsten Tag gesehen haben). Die Diskussion über Mengen ist damit spekulativ und führt zu nichts. Zu Ende gedacht kommt man immer auf die Frage: Alkohol ja oder nein?

  • 2
    Antwort von billybongo billybongo
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.

    gerade an einem abend wo kinder anwesend sind, finde ich das nicht in ordnung. auf der arbeit darf man auch keinen alkohol trinken. in seiner freizeit kann sich ja jeder hemmungslos betrinken, gar kein thema aber nicht wenn es um eine veranstanltung in der kita geht... unmöglich sowas! ganz abgesehen davon dass irgendetwas mit einem der kinder passieren kann und dann alle betrunken sind... jugendamt lässt grüßen.

  • 1
    Antwort von ubra65 ubra65
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.

    In unserem Fall hat die Leiterin des Kindergartens nach einem "Genuß" eines Kölsch- Schuß auf der Kirmes einige Kinder sogar im Auto mit zurück in den Kindergarten genommen. Die Erzieherinnen sind ebenso uneinsichtig wie bei chivay und sprechen uns ihr Mißtrauen aus. Sorry- aber die Erziehetrinnen brauchen uns nicht zu vertrauen- wir vertrauen ihnen jeden Tag unser Kind an und damit haben wir jetzt ein Problem! Wir wenden uns jetzt an die AWO (Träger der Einrichtung) und haben den Elternrat informiert.

  • 1
    Antwort von sender sender

    Die Übernachtung gehört zur Dienstzeit, bzw. zur Bereitschaftszeit.

    Selbstvertändlich ist es weder erlaubt, noch hinzunehmen, dass in dieser Zeit Alkohol konsumiert wird.

  • 1
    Antwort von krizekrazi krizekrazi
    Abgestimmt für: "Ein Bierchen" schadet doch nicht.
    Kommentar von MrsNobody MrsNobodyMrsNobody

    Bei dir vielleicht nicht, aber bei kleinen Kindern seh ich das anders!

  • 1
    Antwort von UllaM UllaM
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.

    ohne Ausnahme!

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    Antwort von ziuwari ziuwari
    Abgestimmt für: "Ein Bierchen" schadet doch nicht.
    Kommentar von MrsNobody MrsNobodyMrsNobody

    So ein Quatsch!

  • 1
    Antwort von tamagotschi77 tamagotschi77
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.

    Also das kann doch nicht sein.

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    Antwort von oezguer1000 oezguer1000
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.
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    Antwort von salla81 salla81
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.

    In diesem Fall bin ich auch für ein absolutes Alkoholverbot. Wenn es wirklich nur einmal im Jahr stattfindet, dann sollte es auch nicht schwierig sein, den Alkohol zu Haus zu lassen. Bietet man Kindern so eine Gelegenheit, mal auswärts zu übernachten, sollte man im Gegenzug auch die Verantwortung ihnen Gegenüber übernehmen. Meiner Meinung nach sollte das jeder Erzieher wissen. Nicht auszudenken, wenn wirklich etwas passiert. Man weiß nie, wie dumm es kommt. Selbst zu Haus bei uns wird nie Alkohol konsumiert, wenn das Kind daheim ist.

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    Antwort von Rig1989 Rig1989
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.
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    Antwort von gottesanbeterin gottesanbeterin
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.

    Das ist ja wirklich eine unglaubliche Geschichte!

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    Antwort von Norwegenadler Norwegenadler
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.
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    Antwort von Unleashed Unleashed
    Abgestimmt für: "Ein Bierchen" schadet doch nicht.
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    Antwort von divel0 divel0
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.
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    Antwort von Fusseli Fusseli
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.
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    Antwort von MrsNobody MrsNobody
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.

    Auch in solchen fällen gilt Alkoholverbot! Und wer jetzt mit der anderen Möglichkeit geantwortet hat, der sollte dich mal die Frage stellen, ober er es ernst gemeint hat! Ist ein "Alkoholiker" ein Vorbild für Kinder? Am besten man hält den Kindern den Alkohol fern ,solange, bis sie zumindest in der 5. Klasse sind oder 18 sind! Bei letzterem können sie selbst entscheiden, was sie aus sich machen wollen!

    LG

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    Antwort von akhakh akhakh
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.
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    Antwort von friever friever
    Abgestimmt für: "Ein Bierchen" schadet doch nicht.

    ich denke solange ein kind keinen alkohol trinken muss ist es nicht so schlimm. die erzieher sind ja erwachsene menschen die vertragen das

    Kommentar von MrsNobody MrsNobodyMrsNobody

    Naja gut, sie können über sich entscheiden, aber ein gutes Vorbild ist was anderes oder?

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    Antwort von Draschomat Draschomat
    Abgestimmt für: "Ein Bierchen" schadet doch nicht.

    Einmal im Jahr, wenn alle gemütlich beisammen sitzen und die Kinder schon schlafen? Wenn das euer größtes Problem ist...

    Kommentar von chivay chivay

    ...nein. Nur eins von vielen.

    Kommentar von MrsNobody MrsNobodyMrsNobody

    Dann kann mans ja auch gleich lassen oder? Und am Morgen liegen die Erzieher dann besoffen rum und die Kinder schreien oder? (Ich weiß ich übertreibe:D)

    Kommentar von chivay chivay

    Genau. Deswegen ziehe ich daraus auch meine Konsequenzen.

    Kommentar von Draschomat DraschomatDraschomat

    Naja, das ist auf jeden Fall kein "klarer Fall". Wenn das offiziell gemacht wird, sollte natürlich kein Alkohol fließen...

    Kommentar von Draschomat DraschomatDraschomat

    Ja, eigentlich habt ihr schon Recht - wobei ich sagen muss, dass Lehrer auf Klassenfahrten auch nicht völlig nüchtern bleiben ^^ (nichtmal in der 5. Klasse). Aber in ner Kita ist es natürlich noch bedenklicher...

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    Antwort von Silberheim Silberheim

    Zwiespältige Sache, aber unser lehrer sidn früher auch zu Weinproben gefahren oder in den Ort gegangen und denke die haben das auch nicht ausgespuckt !

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    Antwort von Kessko Kessko
    Abgestimmt für: "Ein Bierchen" schadet doch nicht.
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    Antwort von elmarco elmarco
    Abgestimmt für: "Ein Bierchen" schadet doch nicht.
    Kommentar von MrsNobody MrsNobodyMrsNobody

    Also wer so etwas antwortet, hat zwar seine eigene Meinung, aber ich würde denjenigen nicht als Elternteil oder Erzieher/in nehmen!

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    Antwort von mmausmoelln mmausmoelln
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.

    aber normal ist das schon, das sind Menschen wie alle anderen - mit den gleichen Problemen und Lastern.

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    Antwort von goodboy21 goodboy21
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.
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    Antwort von Maja99 Maja99
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.
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    Antwort von leviskr leviskr
    Abgestimmt für: Es muss ein absolutes Alkoholverbot gelten.
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