3

alkohol getrunken gibt es eine möglichkeit das ich meinen führerschein behalte???

Frage von MRBROWEN MRBROWEN

ich habe was getrunken und die polizei hilt mich an.... 1,25hat der kasten angezeigt. habe noch nie wegen sowas erger gehabt... ja habe heute mit meinem boss gesprochen...der sagte1monat bekommen wir hin ansonnsten trennen sich unsere wege. ich weiss nicht mehr wie es weiter geht ich könnt amock laufen!!!!!!!!!!!!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (19)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Odradek Odradek

    Anwalt fragen. Ich meine mal was gehört zu haben dass es da eine besondere Regelung gibt falls es das erste mal war und du auf den Führerschein bei der arbeit angewiesen bist. Kann dafür aber nicht meine Hand ins feuer legen.

    Kommentar von rawi47 rawi47rawi47

    die regeln dafür sind sehr, sehr, sehr streng, du dürftest dann nur beruflich fahren etc. kannst du in der regel vergessen

  • 8
    Antwort von krabbe22 krabbe22

    Tja, vorher nachdenken.

    Kommentar von Lotta1 Lotta1Lotta1

    Und erstmal einen Trinken auf den Schrekcen! Der muss sein...jörgs Beitrag is ja leider weg! :)

    Kommentar von krabbe22 krabbe22krabbe22

    ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis Quelle: www.bussgeldkataloge.de

  • 3
    Antwort von rawi47 rawi47

    sorry, aber bei mehr als 1,1 ist der führerschein länger als einen monat weg, rechne mal mit sechs monaten, über 1,1 ist es auch keine ordnuhgswidrigkeit sondern eine straftat

    Kommentar von krabbe22 krabbe22krabbe22

    ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis Quelle: www.bussgeldkataloge.de

  • 2
    Antwort von carolle carolle

    Anwalt brauchst du keinen aufsuchen.Der Alkoholwert im Blut ist noch höher und der ist juristisch nicht angreifbar.Jetzt kannst du nur warten.Aber mit einem Monat ist es auf keinen Fall getan.Auch der Hinweis,dass du den Führerschein beruflich brauchst,überzeugt keineswegs.Klingt alles nicht gut,aber es ist besser,den Tatsachen ins Auge zu sehen.Ein Moralapostel wird dir jetzt wohl auch nicht helfen.Leider gibt es für deine Situation keinen Trost.

  • 2
    Antwort von Sevenblade Sevenblade

    boah leute, chillt mal!

    Ich weiß, meine antwort ist nicht besser...

    aber...

    MRBROWEN hat ein Problem, und braucht hilfe. Ja, ok, er hat scheiße gebaut, aber wichtig ist das JETZT, und wenn man eine Antwort schreibt, wird man doch schon immer angehalten, eine HILFREICHE antwort zu schreiben.

    Ich will jetz keine moralpredigt halten, aber habt ihr echt nichts besseres zu tun, als innerhalb von 4 minuten 9 mal "selber schuld" zu posten?

    Zum thema kann ich dir leider auch nicht helfen tut mir leid. Meine antwort war vll nicht ganz so hilfreich zum thema, aber ich krieg echt n anfall wenn ich so was lese -.-

    hf

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Manchmal ist es hilfreicher dem Fragesteller nicht zu helfen. Peter Kleinsorge

    Kommentar von MRBROWEN MRBROWEN

    peter du bist ja so der helt das muss ich dir mal schreiben.menschen machen fehler ich leider auch.hilflichkeit schon mal gehört? die helfen einander und so...

    Kommentar von iksquadrat iksquadratiksquadrat

    ich glaube Hilflichkeit habe ich noch nie gehört

    Kommentar von MRBROWEN MRBROWEN

    im eifer des gefechts pasiren schon mal kommische sachen.. ;)

  • 2
    Antwort von Norlicht Norlicht

    Das ist nun natürlich doof. Aber die Idee, besoffen Auto zu fahren, war noch deutlich doofer... 1,25 Promille sind ja nun auch nicht nur "ein Bierchen zu viel". Um diesen Wert zu erreichen, muss man schon kräftiger zulangen. Wenn du schon in diesem Moment so verantwortunglos gehandelt hast, musst nun eben die Konsequenzen tragen. Sei froh, dass dir niemand unter die Räder gekommen ist.

  • 2
    Antwort von akinom123 akinom123

    selber schuld. lass das saufen

  • 2
    Antwort von travnicanka travnicanka

    aber wirklich selber schuld. wenn du jemand versehentlich totgefahren hättest dann hättest du jetzt größere scheiße am hals

  • 2
    Antwort von newcomer newcomer

    nun, du hast keine Change, nutze sie und lerne aus deinem Fehler

  • 2
    Antwort von doro76 doro76

    selber schuld sag ich da nur!!!

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von Franticek Franticek

    Unter 1,1‰ ist es ein Ordnungswidrigkeit. Mit ca 6 Monaten FS-Entzug muss man da rechnen.
    Ueber 1,1‰ ist es eine Straftat und du musst dich auf ca 8-12 Monate einstellen.
    Bei Fahrverboten gibt es mit guter Begruendung ganz wenige Moeglichkeiten, davon abzusehen gegen hoehere Bussen auf ein Fahrverbot zu verzichten oder bestimmte Fahrten zuzulassen. Bei Entzug durch Alkohol sogar im Bereich der Straftat ist diese Moeglichkeit i.d.R. nicht gegeben.

  • 1
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Mir fehlt absolut das Verständnis dafür, dass die Besorgnis um den Job erst kommt wenn man nach einer Trunkenheitsfahrt erwischt worden ist. Wie viele unentdeckte Trunkenheitsfahrten haben Sie vorher absolviert? Ist Ihnen klar dass Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben? Haben Sie sich einmal Bilder von Unfallopfern angeschaut, die von alkoholisierten Verkehrsteilnehmern plattgefahren worden sind? Wenn Sie mit vollem Kopf jemanden überfahren hätten, was hätten Sie dessen Angehörigen erzählt? Ich kann nachvollziehen dass Sie Angst davor haben den Job zu verlieren, dass Sie versuchen Ihren Führerschein zu retten, dennoch vermisse ich bei Ihren Ausführungen, dass Sie sich mit Ihrer Trunkenheitsfahrt auseinandersetzen. Ich würde mir wünschen dass Sie Reue zeigen und dass Sie Ihr Verhalten nachhaltig ändern. Peter Kleinsorge

    Kommentar von MRBROWEN MRBROWEN

    ich weiß das ich einen großen fehler getan habe. ich ergere mich so unbeschreiblich über mich das ich das getan habe das glaubt mir keiner... ich trinke sonnst nur sehr selten mal alkohol! 1mal im monat höchstens und dann nie beim autofahren... aber das glaubt mir eh keiner.

  • 1
    Antwort von Sevenblade Sevenblade
  • 1
    Antwort von Moonwalker Moonwalker

    Ich kann da kein Mitleid mit dir haben, geschieht dir recht, was fährst du auch wenn du Alkohol getrunken hast. Auch wenn es sich hart anhört, vielleicht müssen Leute wie du erstmal kräftig auf die Nase fallen bevor sie das kapieren.

  • 1
    Antwort von Norlicht Norlicht

    Das ist nun natürlich doof. Aber die Idee, besoffen Auto zu fahren, war noch deutlich doofer... 1,25 Promille sind ja nun auch nicht nur "ein Bierchen zu viel". Um diesen Wert zu erreichen, muss man schon kräftiger zulangen. Wenn du schon in diesem Moment so verantwortunglos gehandelt hast, musst nun eben die Konsequenzen tragen. Sei froh, dass dir niemand unter die Räder gekommen ist.

  • 1
    Antwort von DaviJones DaviJones

    in der probezeit natürlich gar keine chance... danach denke ich wirds schwer..

    nimms mir nicht übel aber wenn cih weriß das meine arbeit davon abhängt fahr ich doch kein auto mehr wenn cih gesoffen hab...

  • 1
    Antwort von Lizerina Lizerina

    red mal mit dem polizisten, also wenn die da kein verständnis haben, dann weiss ich auch nicht mehr...

    Kommentar von schlasah schlasahschlasah

    wofür sollen die Polizisten denn Verständnis haben?

    Kommentar von rawi47 rawi47rawi47

    warum sollen die verständniss haben, müssen die nicht regelmässig suff-opfer bei unfällen aus dem auto kratzen?

  • 0
    Antwort von luki55 luki55

    selbst schuld

  • 0
    Antwort von daevers daevers

    Mit einem Monat ist es nicht getan.Du brauchst nicht Amok laufen,geh einfach zu Fuß.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.