2

Alkohol direkt nach kauf beschlagnahmt obwohl 18?

Frage von Atzle Atzle

Habe eine rechtlich angesiedelte Frage. Und zwar geht es darum, dass ich und 7 Freunde uns heute seit wirklich langer Zeit mal wieder getroffen haben. Wir wollten etwas trinken und ich hatte (bin der einzige 18 jährige) härteren Alkohol gekauft. Die drei anderen Jungs haben sich was ab 16 geholt und die Mädchen hatten nur Cola. Wir wurden direkt am Ausgang vom "netten" Ordnungsamt angehalten und mussten unsere Ausweise zeigen. Jeder war sich sicher das alles OK war, weil keiner was gekauft hatte was er nicht durfte. Das Ordnungsamt meinte aber ich würde meinen Alkohol später mit dem Rest teilen wollen (woher wollen die das wissen?) und so musste ich ihn vor dem Laden wegschütten, was ziemlich peinlich war. Die haben gemeint wir bekämen noch Briefe.

  1. Muss ich befürchten einen Brief zu bekommen? (Bin ja schon 18)

  2. Dürfen die anhand von Spekulationen die Flasche beschlagnahmen. (Die haben mir nicht einmal erlaubt sie wieder gegen mein Geld einzutauschen, obwohl wir VOR dem Laden standen!)

Naja der Abend war auch ohne was getrunken zu haben sehr schön, aber ich habe nie was mit dem "Recht" zu tun und befürchte jetzt Konsequenzen davon zu tragen ohne wirklich was gemacht zu haben =(

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 5
    Antwort von GustavG GustavG

    Also ich wäre mit meiner Rechtschutzversicherung dagegen vorgegangen.. mal abgesehen davon, dass sie wahrshceinlich recht haben. Ist jeder unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Das ist hier nicht der Fall - bin kein Jurist, aber ich denke die Herren vom Ordnungsamt haben nicht richtig gehandelt.

    Kommentar von Atzle AtzleAtzle

    Es war peinlich (wegen dem wegschütten vor allen Leuten)und es war rausgeschmissenes Geld =(

    Kommentar von GustavG GustavGGustavG

    ich würde zum Ordnungsamt gehen, den Fall schildern (du hast ja auch jede Menge Zeugen) und Erstattung deiner Ausgaben verlangen.

    Kommentar von Atzle AtzleAtzle

    Auf das Geld verzichte ich jetzt mal freiwillig, aber Konsequenzen wegen so einem Fall sehe ich nicht ein und ein Brief an meine Eltern oder ein Eintrag sonstwo kann mir auch gestohlen bleiben...

    Kommentar von GustavG GustavGGustavG

    wenn du 18 bist und eine vernünftige Beziehung zu deinen Eltern, solltest du dir über so einen Brief nicht so wirklich sorgen machen, oder?

    Meine Eltern hätten sich jedenfalls amüsiert und sich wahrscheinlich gefragt wieso eine erwachsene Person Mitteilungen an seine Eltern bekommt.

    Kommentar von Atzle AtzleAtzle

    Gibt es noch irgendwo einen Eintrag, der jetzt an mir haftet oder bleibe ich wenigstens von so einem Mist verschont?

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Das waren nichtmal Polizisten, die können Eintragen wo und was sie wollen, das wird nie jemand erfahrwen. Das "Polizeiliche" Führungszeugnis ist wie der Name schon sagt sachen der Polizei. Und nicht des Ordnungsamtes mit seinen Möchtegern Hilfspolizisten.

  • 3
    Antwort von rumpi rumpi

    Die haben ihre Befugnis überschritten.

  • 2
    Antwort von space66 space66

    würde mal behaupten,dass das ordnungsamt einmal mehr nicht korrekt gehandelt hat. obwohl auch ich kein jurist bin,aber gefallen lassen musst du dir das nicht wenn du über 18 bist

  • 2
    Antwort von Medienmensch Medienmensch

    Wenn Deine Geschichte stimmt, hat sich das Ordnungsamt falsch verhalten und ihr euch richtig (wenngleich es falsch war, der Aufforderung, bezahlte Ware zu vernichten, nachzukommen).

    Kommentar von Atzle AtzleAtzle

    Da ich nie auffällig bin, hatte ich ehrlich gesagt ein wenig schiss^^

  • 0
    Antwort von user1150 user1150

    ich denke, dass diese Frage sehr schwierig zu beantworten ist... zum einen darfst du natürlich alkohol kaufen, wenn du 18 bist... aber wenn du mit einer Gruppe Jugendliche herumziehst und eine gewisse menge "harten" Alkohol kaufst, kann eigentlich davon ausgegangen werden, dass du den anderen auch den Alkohol anbieten wirst

  • 0
    Antwort von faewi faewi

    Zeig den Sachverhalt bei der Polizei an. Beschwer Dich beim Landrat bzw. Bürgermeister. Informiere die örtliche Zeitung.

  • 0
    Antwort von naitsirk naitsirk

    Man darf der die Flasche nicht wegnehmen. Du hast sie legal gekauft. Man darf dir nicht unterstellen, du würdest den Stoff teilen.

    Auch aus einem anderen Grund war das Handeln des Beamten rechtswidrig: der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht beachtet worden. Soll heißen, selbst wenn eine sog. "Gefahr" vorliegt, ist das mildeste Mittel anzuwenden. Das wäre hier durch Umtausch ohne weiteres möglich gewesen.

    Hast du den Namen des Beamten? Anzeige erstatten wegen Nötigung und (klingt blöd) Sachbeschädigung (Alk ist eine Sache und nicht mehr "verwendbar").

    Auf jeden Fall würde ich Schadensersatz fordern, alleine schon aus Prinzip.

  • 0
    Antwort von marcopolo79 marcopolo79

    Wenn Jugendliche unter 18 Jahren mit von der Partie sind, sieht es mit Alkohol schlecht aus. Zudem ist meist an öffentlichen Plätzen das Trinken von Alkohol verboten. Daher war es grds. in Ordnung den Alkohol einzukassieren, weil eben nicht ausgeschlossen werden kann, dass der 18jährige das Bier/den Sprit mit den anderen teilt. Die Vernichtung dürfte auch in Ordnung gewesen sein.

  • 0
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    bist du dir sicher, dass sie vom ordnungsamt waren?? nach den aktuellen gesetzen ist die abgabe von alkoholischen getränken an jugendlich verboten! d.h. deine freunde hätten ihre getränke abgeben müssen. der verdacht, du würdest deinen alkohol an deine freunde abgeben, liegt zwar nahe, aber ihn wegschütten zu müssen ist schon eine abenteuerliche auslegung der rechtslage. ich wette, ihr seid auf selbst ernannte sheriffs hereingefallen. wenn die wider erwaten doch echt waren, müssen sie um ihren job fürchten.

  • 0
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Ich sehe es auch so, daß die das nicht hätten machen dürfen. Klar sollten die, wenn denen so etwas auffällt, euch man darauf ansprechen und etwas kritischer hinterfragen. Aber wenn du es denen so erklären kannst (und deine Erklärung ist ja auch plausibel), müssen die es hinnehmen, lieber sollen die später mal bei euch vorbeischauen und noch einmal nach dem Rechten sehen.
    Ich würde mir da überlegen, ob das nicht sogar eine Beschwerde wert ist.

  • 0
    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Das Ordnungsamt ist Herr am Platze!. Mal ehrlich, du hättest auch ein Bier genommen, und dafür mal an deinem Schnaps riechen lassen! Briefe gibt es warscheinlich, deiner ist an dich adressiert.

    Kommentar von Atzle AtzleAtzle

    selbst wenn das so wäre dürfen die doch nicht davon ausgehen, oder? und passiert außer einem Brief noch etwas?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.