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Alkohol Ausschank unter 16

Frage von djmaxi djmaxi

Folgendes: Bei einem Stadtfest macht hat mein Sportverein einen Stand und ich würde gerne dort hinter der Theke stehen. Da dort nicht nur Milch ausgeschenk wird, und ich unter 16 bin ist natürlich die Frage inwiefern man hier mit dem Gesetz in Konflikt kommt. (Ich möchte den Alkohol NICHT selbst trinken, nur ausschenken). Das Gesetz zur Jugendarbeit greift hier meiner Ansicht nach NICHT, da es sich ja hier um eine ehrenamtliche Beschäftigung handelt und somit weder Arbeits- noch Ausbildungsverhältnis besteht. (Selbstverständlich werden sämtliche anderen Bedingungen zur Jugendarbeit wie z.B.Arbeitszeiten eingehalten). DANKE für schnelle Hilfe

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Grile Grile

    Du darfst unter 18 Jahren keinen offenen Alkohol verkaufen.

    Geschlossene Flaschen dürftest du verkaufen, aber so wie du dir das vorstellst, ist das nicht erlaubt.

    Auf dem Fest selbst darfst du nur maximal bis 22 Uhr sein - außer deine Eltern oder eine Aufsichtsperson sind anwesen. Arbeiten darfst du aber meines wissens nur bis 20 Uhr.

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    Antwort von leafrage leafrage

    du darfst nciht ausschenken. du darfst eh nur bis 22 uhr draußen sein, arbeiten bis 20 uhr und alkohol darf man erst ab 18 ausschenken..

    Kommentar von istdochegaltom istdochegaltomistdochegaltom

    In welchem Gesetz steht geschrieben, dass er nur bis 22 Uhr draußen sein darf?

    Kommentar von leafrage leafrage

    jugendschutz-> unter 16 nur bis 22uhr unter 18 bis 24

    Kommentar von istdochegaltom istdochegaltomistdochegaltom

    Das Jugendschutzgesetz regelt lediglich den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen, nicht aber den allgemeinen Aufenthalt an der frischen Luft. Hierfür gibt es kein Gesetz, bzw. das Gesetz sind die Eltern. Also man darf rund um die Uhr draußen sein, wenn die Eltern zustimmen.... :-)

    Kommentar von djmaxi djmaxi

    Dankeschön, das war mal wichtig zu sagen!!! Leider ein weit verbreiteter Irrglaube!!!

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    Antwort von Jerre1616 Jerre1616

    Omg wer denkt sich eig son scheiß aus wenn ich das schon hoere geschlossene flaschen darfste verkaufen aber keine offenen...heute wird alles immer so schlimm dargestellt...oh gott die jugend säuft so...vor 20-30 jahren haben sies auch schon gemacht...nur waren alle damals nen kleines bisschen lockerer aber es hat ja trotzdem geklappt...

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    Antwort von Rollostoimetz Rollostoimetz

    Warum möchtest Du das eigentlich unbedingt?

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