1

Alkohol auf klassenfahrt

Frage von BlAnKi BlAnKi

Hallo ich hab mal ne Frage darf der lehrer einen verweiß ausprechen wenn man auf klassenfahrt alkohol trinkt obwohl man noch nicht 16 jahre alt ist??

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 1
    Antwort von Inschy Inschy

    Klar kann er und noch mehr.Er kann dich auch nach Hause schicken.

  • 1
    Antwort von Kerstin45 Kerstin45

    Und ob,habt Ihr Jugendlichen denn nur noch saufen im Kopf??????????

    Kommentar von DerRheinlaender DerRheinlaenderDerRheinlaender

    gute Frage

  • 1
    Antwort von voti1972 voti1972

    gerade weil du noch keine 16 bist!!!!!!!!!!!!!

  • 0
    Antwort von alchemist2 alchemist2

    Soll er dich dafür loben?

  • 0
    Antwort von pumi001 pumi001

    da du trotz aller warnungen trotzdem trinken wirst wünsch ich dir das du trotzdem erwischt wirst und nach hause geschickt wirst xDD

  • 0
    Antwort von Gebruenn Gebruenn

    Ja! Dein Lehrer hat die Aufsichtspflicht. Du bist unter 16 und darfst überhaupt keinen Alkohol trinken. Wenn dein Lehrer dich nicht unter Kontrolle bringt, kann er dich auch wieder zurück in die Obhut deiner bringen (lassen), d.h. nach Hause schicken.

  • 0
    Antwort von lebenskarussell lebenskarussell

    Ja. Alkohol ist bei Schulveranstaltungen generell verboten.

  • 0
    Antwort von Deyrex Deyrex

    ja können die, kann auch mehr folgen haben

  • 0
    Antwort von jessi2009 jessi2009

    ja und das auch zurecht

  • 0
    Antwort von J0hannes005 J0hannes005

    man kann sogar nach hause geschickt werden

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.