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Alkohol auf der Skipiste - zahlen da die Versicherungen?

Frage von waldorf waldorf

War neulih mal in Ischgl und überrascht, wieviele da angetrunken am späteren Nachmittag auf der piste unterwegs waren. Wenn jemand alkoholisiert einen Skiunfall verursacht, zahlt dann überhaupt eine Versicherung?

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Antworten (6)

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    Antwort von Pestopappa Pestopappa

    Um hier für etwas Auflockerung zu sorgen... Ich persönlich habe weit über 1000 Patienten mit Schadeneinwirkung unter Ebrietas versorgen müssen. Habe infolge der Abrechnungen KEINEN darunter verbucht, bei dem die Versicherung ( Krankenversicherung !!! ) NICHT gezahlt hat ! Ist das vielleicht nur in Österreich so oder was verstehe ich hier nicht ? Bei "meinen" Fällen wurde zu 100% liquidiert.

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    Hier geht es um Haftpflicht- nicht Krankenversicherung. ;-)

    Kommentar von Pestopappa PestopappaPestopappa

    Arrggrrr, hannisch mir doch jedacht ! Seht es mir nach ... Ich schleich mich auch ganz leis . . .

    Kommentar von vollimleben vollimlebenvollimleben

    Deswegen ja auch mein Einspruch war Krankenschwester ist immer gezahlt worden!

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    Antwort von hestina hestina

    Nein, die Versicherungen zahlen zu recht nicht. Wenn sich einer auf der Piste betrinken muss dann soll er auch für evtl. Schäden selbst aufkommen.

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    Bei den Medikamenten kommt es darauf an,man wird wohl kaum einem Diabetiker die Versicherung verweigern!Bei Alkoholkonsum finde ich das auch gerechtvertigt aber nicht bei lebensnotwendigen Medikamenten!

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    Antwort von Qetan Qetan

    Nein, dafür muß der Unfallverursacher privat aufkommen.

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    Antwort von kpmoe kpmoe

    So ganz düster sieht es nicht aus: Ich würde in so einem Fall mal prüfen, ob meine eigene Haftpflicht eine sogenannte Forderungsausfalldeckung hat (die neueren, also so etwa jünger als 3-5 Jahre, haben so etwas allemal und wenn nicht, entweder die Versicherung auf den neuesten Stand bringen oder wechseln) Forderungsausfall heißt: Wenn beim Gegner keine Versicherung zahlt, zahlt stattdessen meine eigene Haftpflicht. Vorausetzung ist, ich habe einen zivilrechtlich erklagten Titel. Wenn ich zudem noch eine Rechtschutzversicherung habe, kommt diese für die Kosten der zivilrechtlichen Klage auf.

    Also komme ich doch zu meinem Geld ohne eigene Kosten, vorausgesetzt, ich habe die richtigen Versicherungen.

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Das wäre ja noch schöner.

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