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Alkohol auf der Skipiste - zahlen da die Versicherungen?

gefragt von waldorf am 29.01.2008 um 21:29 Uhr

War neulih mal in Ischgl und überrascht, wieviele da angetrunken am späteren Nachmittag auf der piste unterwegs waren. Wenn jemand alkoholisiert einen Skiunfall verursacht, zahlt dann überhaupt eine Versicherung?


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Reply


Hoppelhasi
beantwortet von Hoppelhasi am 29. Januar 2008 21:31
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NEIN!bei Unfällen in Zusammenhang mit Alkohol, oder Medikamenten gibt es keine Versicherungsleistung.


Dr Love
beantwortet von Dr Love am 29. Januar 2008 21:36
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duhu kaanscht davoon hicks ausschgeheeen, dassu vonne versss - veeersischärunggg nix begommssst hicks

Kommentar von Simple_avatar8smallHoppelhasi am 29. Januar 2008 21:41

na, hoffentlich fährst Du heute nicht mehr Ski ;-)

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDr Love am 29. Januar 2008 22:11

nee, die sinnmir doch ebn vom hicks dachgepäggdräääger gefalln....


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Januar 2008 21:34
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Nein, dafür muß der Unfallverursacher privat aufkommen.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 29. Januar 2008 21:36
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Bei den Medikamenten kommt es darauf an,man wird wohl kaum einem Diabetiker die Versicherung verweigern!Bei Alkoholkonsum finde ich das auch gerechtvertigt aber nicht bei lebensnotwendigen Medikamenten!

Kommentar von Simple_avatar8smallHoppelhasi am 29. Januar 2008 21:43

wenn ein Skiunfall unter Medikamenteneinfluss passiert und das nachweisbar ist, zahlen die leider wirklich nicht!

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 29. Januar 2008 21:47

Geht doch gar nicht wenn keiner Skifahren dürfte der ein medikament nehmen muß wären die Pisten leer!

Kommentar von Simple_avatar8smallHoppelhasi am 29. Januar 2008 22:54

Du darfst klar ein Medikament einnehmen, aber das ist wie im Straßenverkehr, Medikamente die die Fahrtüchtigkeit und die Reaktion beeinträchtigen eben nicht. Solche Menschen dürften dann leider auch nicht Skifahren, weil eben im Falle eines Unfalles keine Versicherung bezahlt.(so wie auch unter Drogeneinfluss)

Kommentar von Simple_avatar8smallHoppelhasi am 29. Januar 2008 23:20

Nicht auf Versicherung verlassen Keinesfalls sollte man sich auf die Versicherung verlassen und etwa Pistenregeln brechen. Die Versicherung zahlt beispielsweise nichts, wenn der Unfall vorsätzlich verursacht wurde. Auch bei Unfällen in Zusammenhang mit Alkohol, Suchtgiften oder Medikamenten gibt es keine Versicherungsleistung. das steht in dem link zur Antwort von M.P. 22.17


anonym
beantwortet von hestina am 29. Januar 2008 21:36
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Nein, die Versicherungen zahlen zu recht nicht. Wenn sich einer auf der Piste betrinken muss dann soll er auch für evtl. Schäden selbst aufkommen.





Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 29. Januar 2008 22:17
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Um hier für etwas Auflockerung zu sorgen... Ich persönlich habe weit über 1000 Patienten mit Schadeneinwirkung unter Ebrietas versorgen müssen. Habe infolge der Abrechnungen KEINEN darunter verbucht, bei dem die Versicherung ( Krankenversicherung !!! ) NICHT gezahlt hat ! Ist das vielleicht nur in Österreich so oder was verstehe ich hier nicht ? Bei "meinen" Fällen wurde zu 100% liquidiert.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 29. Januar 2008 22:19

Hier geht es um Haftpflicht- nicht Krankenversicherung. ;-)

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallMiguelgonzerres Paolopestossolos am 29. Januar 2008 22:35

Arrggrrr, hannisch mir doch jedacht ! Seht es mir nach ... Ich schleich mich auch ganz leis . . .

Kommentar von Simple_avatar8smallHoppelhasi am 29. Januar 2008 23:03

hier steht es auch nochmal:

http://help.orf.at/?story=7232

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 29. Januar 2008 22:58

Deswegen ja auch mein Einspruch war Krankenschwester ist immer gezahlt worden!


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 30. Januar 2008 09:02
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Das wäre ja noch schöner.


anonym
beantwortet von kpmoe am 30. Januar 2008 17:35
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So ganz düster sieht es nicht aus: Ich würde in so einem Fall mal prüfen, ob meine eigene Haftpflicht eine sogenannte Forderungsausfalldeckung hat (die neueren, also so etwa jünger als 3-5 Jahre, haben so etwas allemal und wenn nicht, entweder die Versicherung auf den neuesten Stand bringen oder wechseln) Forderungsausfall heißt: Wenn beim Gegner keine Versicherung zahlt, zahlt stattdessen meine eigene Haftpflicht. Vorausetzung ist, ich habe einen zivilrechtlich erklagten Titel. Wenn ich zudem noch eine Rechtschutzversicherung habe, kommt diese für die Kosten der zivilrechtlichen Klage auf.

Also komme ich doch zu meinem Geld ohne eigene Kosten, vorausgesetzt, ich habe die richtigen Versicherungen.




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