War neulih mal in Ischgl und überrascht, wieviele da angetrunken am späteren Nachmittag auf der piste unterwegs waren. Wenn jemand alkoholisiert einen Skiunfall verursacht, zahlt dann überhaupt eine Versicherung?
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NEIN!bei Unfällen in Zusammenhang mit Alkohol, oder Medikamenten gibt es keine Versicherungsleistung.

duhu kaanscht davoon hicks ausschgeheeen, dassu vonne versss - veeersischärunggg nix begommssst hicks
na, hoffentlich fährst Du heute nicht mehr Ski ;-)
Dr Love am 29. Januar 2008 22:11 nee, die sinnmir doch ebn vom hicks dachgepäggdräääger gefalln....

Nein, dafür muß der Unfallverursacher privat aufkommen.

Bei den Medikamenten kommt es darauf an,man wird wohl kaum einem Diabetiker die Versicherung verweigern!Bei Alkoholkonsum finde ich das auch gerechtvertigt aber nicht bei lebensnotwendigen Medikamenten!
wenn ein Skiunfall unter Medikamenteneinfluss passiert und das nachweisbar ist, zahlen die leider wirklich nicht!
vollimleben am 29. Januar 2008 21:47 Geht doch gar nicht wenn keiner Skifahren dürfte der ein medikament nehmen muß wären die Pisten leer!
Du darfst klar ein Medikament einnehmen, aber das ist wie im Straßenverkehr, Medikamente die die Fahrtüchtigkeit und die Reaktion beeinträchtigen eben nicht. Solche Menschen dürften dann leider auch nicht Skifahren, weil eben im Falle eines Unfalles keine Versicherung bezahlt.(so wie auch unter Drogeneinfluss)
Nicht auf Versicherung verlassen Keinesfalls sollte man sich auf die Versicherung verlassen und etwa Pistenregeln brechen. Die Versicherung zahlt beispielsweise nichts, wenn der Unfall vorsätzlich verursacht wurde. Auch bei Unfällen in Zusammenhang mit Alkohol, Suchtgiften oder Medikamenten gibt es keine Versicherungsleistung. das steht in dem link zur Antwort von M.P. 22.17
Nein, die Versicherungen zahlen zu recht nicht. Wenn sich einer auf der Piste betrinken muss dann soll er auch für evtl. Schäden selbst aufkommen.

Um hier für etwas Auflockerung zu sorgen... Ich persönlich habe weit über 1000 Patienten mit Schadeneinwirkung unter Ebrietas versorgen müssen. Habe infolge der Abrechnungen KEINEN darunter verbucht, bei dem die Versicherung ( Krankenversicherung !!! ) NICHT gezahlt hat ! Ist das vielleicht nur in Österreich so oder was verstehe ich hier nicht ? Bei "meinen" Fällen wurde zu 100% liquidiert.
HerrLich am 29. Januar 2008 22:19 Hier geht es um Haftpflicht- nicht Krankenversicherung. ;-)
Miguelgonzerres Paolopestossolos am 29. Januar 2008 22:35 Arrggrrr, hannisch mir doch jedacht ! Seht es mir nach ... Ich schleich mich auch ganz leis . . .
hier steht es auch nochmal:
vollimleben am 29. Januar 2008 22:58 Deswegen ja auch mein Einspruch war Krankenschwester ist immer gezahlt worden!
So ganz düster sieht es nicht aus: Ich würde in so einem Fall mal prüfen, ob meine eigene Haftpflicht eine sogenannte Forderungsausfalldeckung hat (die neueren, also so etwa jünger als 3-5 Jahre, haben so etwas allemal und wenn nicht, entweder die Versicherung auf den neuesten Stand bringen oder wechseln) Forderungsausfall heißt: Wenn beim Gegner keine Versicherung zahlt, zahlt stattdessen meine eigene Haftpflicht. Vorausetzung ist, ich habe einen zivilrechtlich erklagten Titel. Wenn ich zudem noch eine Rechtschutzversicherung habe, kommt diese für die Kosten der zivilrechtlichen Klage auf.
Also komme ich doch zu meinem Geld ohne eigene Kosten, vorausgesetzt, ich habe die richtigen Versicherungen.