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Alkohol an Silvester

Frage von Alexx15 Alexx15

Darf man mit 15 schon an Silvester Alkohol trinken in kleinen Mengen?

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Antworten (20)

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    Antwort von sweeti1 sweeti1

    Gesetzlich nicht, man kann doch da keine Ausnahmen machen, Alkohol ist immer erst ab 16 Jahre

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    Antwort von Timeless89 Timeless89

    nein darf man nicht mit 16 wenn es dir dein erziehungsberechtigter erlaubt darfst du ein wneig trinken....

    und wenn es keiner merkt und deine eltern es dir erlauben darfs du es auch

    Kommentar von Melleky Melleky

    ab 14 darf ein erziehungsberechtigter entscheiden ob du schwachen alkohol trinken darfst

    Kommentar von Alexx15 Alexx15

    Achso, vielen Dank!

    Kommentar von Sethiro SethiroSethiro

    Ist echt lustig, du antwortest nur auf die Kommentare/Antworten, die dir vom Inhalt her gefallen. Ob sie nun stimmen oder nicht.

    Kommentar von fuchsi1970 fuchsi1970fuchsi1970

    Den Passus im JuSchG musst mir zeigen.

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    Antwort von hangmanhannah hangmanhannah

    Also ich durfete es nicht hab ich aber also ich bin 12 und habe 3bier und einen sekt getrunken :o Von gesetzt her darf man das auchnicht aber ich glaube so lange du das nicht öffentlich machst also wo polizei kommt kann man das machen (;

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    Antwort von pfannkuchen14 pfannkuchen14

    wenn deine eltern einverstanden sind ja

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    Antwort von edgar4802 edgar4802

    Ein kleinen Schluck Sekt zum anstoßen ist erlaubt. Aber wahrscheinlich schmekt es dir gar nicht . Mir, ich bin um einiges älter schmeckt es bis heute nicht und ich kann ganz gut mit Saft und Ähnlichem fröhlich und lustig sein !!

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    Antwort von fuchsi1970 fuchsi1970

    Also mir wäre nur wegen Silvester keine Ausnahmeregelung bekannt.

    Es kommt darauf an, wo Du trinken willst. In der Öffentlichkeit (z.B.: Gaststätten) darf die der Verzehr alkoholischer gertränke nicht erlaubt werden. Zu Hause darfst Dich rein theoretisch besaufen, wie Du willst.

    Kommentar von SaschaDoe SaschaDoeSaschaDoe

    Das stimmt nicht......nicht mit 15 Jahren.....

    Kommentar von fuchsi1970 fuchsi1970fuchsi1970

    Dann bitte mal genau lesen. Euer JuSchG in Deutschland ist in dieser Hinsicht grottenschlecht. Da ist unseres in Österreich weitaus vernünftiger.

    http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

    Kommentar von SaschaDoe SaschaDoeSaschaDoe

    Der Gesetzgeber sagt ganz klar.....Kein Alkohol unter 16 Jahren.....zuhaus die Eltern unterliegen auch dem Gesetz des Gesetzgebers (Vaterstaat) und dürfen sich nicht über dieses hinaus bewegen.....Die Eltern haben zudem die Aufsichtspflicht und haben darauf zu achten was ihr Kind darf und was nicht.....

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    Antwort von Shane01 Shane01

    Alter, was hier immer herumgeheult wird (nur mit Eltern, aber Gesetz, blablabla)....

    Trink doch wenns dir Spass macht, wer bitte hat sich nicht mit 15 schon mal besoffen?

    Kommentar von SaschaDoe SaschaDoeSaschaDoe

    Doller Tip......und wieviele sind mit 15 schon unter ein fahrendes Auto gekommen weil sie Betrunken waren und nicht mehr Herr ihrer Sinne.......

    Kommentar von Shane01 Shane01Shane01

    Du bist mein Held...

    Ein halbes Jahr später ist natürlich alles toll und jedes Kind kann die Wirkung des Alkohols einschätzen...

    Kommentar von SaschaDoe SaschaDoeSaschaDoe

    Das sag ich nicht...aber man sollte doch schon sachlich bleiben bei solch einem Thema.....

    Kommentar von Shane01 Shane01Shane01

    Seid doch nicht immer so dramatisch!

    Dann trinkt er halt ein paar Gläschen Sekt - da ist ja wohl wirklich nichts dabei..

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    Antwort von Lynx77 Lynx77

    Nein! Ostern, Tag der Deutschen Einheit und jeden 2. Mittwoch und Donnerstag im Juli auch nicht.

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    Antwort von SaschaDoe SaschaDoe

    Alkohol unter 16 ist Gesetzlich nicht erlaubt....ab dem 16. ist soviel ich weis Bier, Wein und Sekt erlaubt....bzw...alles was nicht so hochprozentig ist....alles andere erst dann mit 18 Jahren...... Innerhalb einer Familienfeier bestimmen dann wohl eher die Eltern was du trinken darfst und was nicht (aber auch das wäre nicht Gesetzlich erlaubt) wobei hier auch die Aufsichtspflicht der Eltern nicht missachtet werden darf.....

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    Antwort von Melleky Melleky

    ja im beisein und mit erlaubnis deines erziehungsberechtigten

    Kommentar von Sethiro SethiroSethiro

    Die Erziehungsberechtigten stehen nicht über dem Gesetz.

    Kommentar von Lynx77 Lynx77Lynx77

    Darf ich auch 'ne Knarre haben wenn Papi das erlaubt?

    Kommentar von Sethiro SethiroSethiro

    Na klar - Papi hat doch die Aufsichtspflicht.

    Kommentar von fuchsi1970 fuchsi1970fuchsi1970

    welchem gesetz?

    Das JuSchG spircht eigentlich nur vom Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit.

    Kommentar von Sethiro SethiroSethiro

    Wie auch immer, die Abgabe von Alkohol an Jugendliche ist strafbar.

    Kommentar von fuchsi1970 fuchsi1970fuchsi1970

    Das ist bedingt richtig.

    Das deutsche JuSchG selber richtet sich jedoch nicht dirket an den Jugendlichen, und verbietet ihm den Verzehr alkoholischer Getränke, so wie es unser österrr. sehr wohl tut.

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    Antwort von Furzhalsband Furzhalsband

    Ist dir der Begriff Jugendschutzgesetz bekannt?

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    Antwort von MissMouse MissMouse

    Hey!!Mit 15 darfst du leider offiziell überhaupt keinen Alkohol trinken aber wer schaut da so genau?Du brauchst halt nur jemanden,der dir des Zeug besorgt!Aber übertreibs nicht!Ab 16 darfste Bier und Wein trinken und ab 18 dann alles!LG!

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    Antwort von Frager93xD Frager93xD

    das hat mit silvester nix zu tun nein erst ab 16

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    Antwort von derregenmacher derregenmacher

    Nein.Das gilt für das ganze Jahr und für alle anderen Feiertage.

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    Antwort von inxDarknessBaby inxDarknessBaby

    Es war doch gerade erst Silvester ?!!

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    Antwort von Schafschaf Schafschaf

    Is doch egal, trink einfach was du willst, hab ich auch gemacht^^

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    Antwort von schildi schildi

    nächstes Silvester ab 24 Uhr bist du 16 da darfst du Bier

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    Antwort von huegelchen huegelchen

    Unter Aufsicht der Eltern.

    Kommentar von Sethiro SethiroSethiro

    Lol'd

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    Antwort von Violator Violator

    Naja, unter bekannten, warum nicht? Gesetzlich nein, aber wer hält sich schon an alle Gesetze, ne? :)

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    Antwort von Maerchenkiste Maerchenkiste

    warte noch 1 Jahr...

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