Hallo , Ich wollte mal ebend fragen nen Kolege möchte Karneval mit gehen der ist aber erst 15 wird aber in 3 monaten 16 und wollte auch mit trinken , würde das ärger geben und wenn ja was würde denn passieren?
Alkohol an karneval
Antworten (9)
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3Antwort von
KleinerEinsteinKleinerEinstein
Wozu gibt es sonst Gesetze?
Im Gesetz steht ausdrücklich, dass die Jugendlichen in Deutschland erst ab 16 Jahren u.a. Bier, Sekt und Wein konsumieren dürfen.
Es relativ egal, ob jemand bald 16 Jahre wird.
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2Antwort von
Yannici Heute gibts schon eine MENGE Jungendliche unter 16 Jahren die illegal auf Partys gehen. Wird er von der Polizei mit Alkohol öffentlich erwischt, dann wird er erstmal nach Hause gefahren. Desweiteren könnte seine Mutter eine Strafanzeige bekommen wegen unzulässiger Aufsicht.
Außerdem darf dieser sich auch nach 22 Uhr nicht mehr auf den Straßen aufhalten.
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1Antwort von
kgsbuskgsbus
Polizei und Ordnungsamt gehen zurecht gerade beim Karneval auf Jugendliche zu und prüfen sie auf Alkoholvorräte (beliebt ist Schnaps in Limoflaschen) - wenn die Leute nicht schon angeheitert wirken, müssen sie den Alkohol mindestens ausschütten, es kann Platzverbot geben, aber auch Alkoholprobe - und ggf. werden die Eltern informiert - zum Abholen. Auch rauchen dürfen Jungendliche nicht in der Öffentlichkeit.
Karneval braucht auch keine "Drogen", Musik, Bewegung, die Masse, die Begeisterung ist toll - und man kann auch noch neue Menschen kennen lernen - auch ohne Alkohol.
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1Antwort von
peter96pspeter96ps
Das bier ect. ab 16 ist darfst du das ja trinken, mit 15 halt nicht, das heist wenn er erwicht wird gibt das glaub ich ne anzeige gegen die eltern(beaufsichtigungspflicht) und gegen den jenigen der im das alkohl gegenben hat.
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1Antwort von
DelfinaLouisaDelfinaLouisa
ja gibt es. Mit 15 hat man noch keinen Alkohol zu trinken und gut ist es, dadran muss er sich auch halten.
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tipsie69tipsie69
Kann Ärger geben, und zwar die Personen die Deinem Kumpel die Getränke geben machen sich strafbar. Egal ob Du das bist oder eine Bedienung die im Trubel vergisst nach dem Perso zu fragen.
Kommentar von
teddyjump Was für nen ärger würde es denn geben? Also welche strafen gibt das dann?
Kommentar von
tipsie69tipsie69 Der Gute wird von der Polizei /ordnungsbehörde die Eingesetz ist nach Hause gebracht oder die Eltern dürfen auf die Wache kommen. Eine Anzeige wegen Aufsichtspflicht Verletzung an dei ELtern ist drin. Die LEute die ihm den Alk verkaufen haben auch mit empfindlichen Strafen bishin zum Geschäftsverbot zu rechnen. Du als Kumpel der mal eben was besorgt, bekommst Anzeige wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgestz.
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knobelkoenigknobelkoenig
naja geht scho...ich war auch scho mit 14 immer beim trinken dabei^^
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MoneyBoyMoneyBoy
also ich war das erste mal mit 14 ordentlich betrunken :D
also rechtlich hat das normal keine folgen
*ist